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Sie sind berechtigt an der Europawahl 2024 teilzunehmen?

Können jedoch am Wahltag Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben, weil Sie

beruflich unabkömmlich sind oder sich gerade auf Urlaub befinden?

Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme mit einer Wahlkarte abzugeben. In einem

beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl im In- und Ausland.

Die dazu notwendige Wahlkarte beantragen Sie im zuständigen Wahlreferat Ihres

Magistratischen Bezirksamts. Für jeden Bezirk gibt es ein eigens Wahlreferat. Sie befinden

sich an den Adressen der Magistratischen Bezirksämter oder in Außenstellen der

Bezirksämter.

Persönlich ist die Beantragung bis 07. Juni 2024, 12 Uhr möglich. Dann können Sie die

Wahlkarte gleich mitnehmen.

Auf Wunsch können Sie in diesem Fall auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme

abgeben. Für die Stimmabgabe stehen abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis 5. Juni beantragen, online, formlos als E-Mail, Brief

oder Fax.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Im Antrag nennen Sie den Grund, warum Sie eine Wahlkarte benötigen und geben Sie

Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und die Adresse Ihres

Hauptwohnsitzes an.

Fügen Sie eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei oder geben Sie die Nummer

Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins an.

Zum Ausfüllen der Wahlkarte und des Stimmzettels stehen für blinde und stark

sehbehinderte Personen Wahlkarten- und Stimmzettelschablonen zur Verfügung.

Bei online-Anträgen können Sie sich auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur,

zum Beispiel der ID Austria, identifizieren.

Sie bekommen Ihre Wahlkarte dann per Einschreiben mit der Post.

Nur bei Wahlkartenanträgen mit ID Austria können Sie wählen, ob die Wahlkarte

eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll.

Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf

Ihre eigene Gefahr.

Ein Duplikat für eine abhanden gekommene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Wichtig: Die Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei

der Bezirkswahlbehörde einlangen.

Fertig. So einfach geht die Beantragung einer Wahlkarte.

Alle wichtigen Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf:

wien.gv.at/wahlen

Auf Wiederschauen.

Europawahl 2024 - Wahlkarte beantragen

Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Europawahl 2024 die Wahlkarte für die Briefwahl beantragen.

Länge: 3 Min. 06 Sek.
Produktionsdatum: 2024
Copyright: Stadt Wien

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