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Mitschrift

Herrchen und Frauchen wissen es schon lange:
Der Hund ist der beste Freund des Menschen.
Damit das Zusammenleben von Menschen und Vierbeinern auch auf engerem Raum in der Stadt funktioniert, braucht es klare Regeln.
 
Diese im Wiener Tierhaltegesetz festgehalten, das nach dem tragischen Tod eines kleinen Jungen durch eine Rottweiler-Attacke nachgeschärft wurde.
 
Die Gesetzesänderung betrifft vor allem die 3.300 Besitzerinnen und Besitzer von Listenhunden. Das sind 6% der Hunde in Wien.
Diese sind aber für 16% aller Bisse verantwortlich,  95% im öffentlichen Raum.
 
Deshalb haben wir als Stadt Wien – gemeinsam mit der Polizei – folgende Regeln ausgearbeitet:
 
Ab Jänner gilt eine 0,5-Promillegrenze für Besitzer und Besitzerinnen von Listenhunden, wenn sie mit dem Hund unterwegs sind.
Die Polizei wird die Einhaltung überprüfen.
Damit beim Spaziergang nichts passieren kann, gilt ab sofort die Maulkorb - und Leinenpflicht für Listenhunde – mit strengen Ausnahmen.
Spielen und Herumtollen ohne Leine und Maulkorb dürfen Listenhunde natürlich trotzdem und zwar in den vielen umzäunten Hundezonen.
So können sich im öffentlichen Raum alle Vier- und Zweibeiner sicher fühlen.
 
Seit 2010 braucht man in Wien für einen Listenhund einen Hundeführschein. Neu ist jetzt, dass der Hundeführschein nach 2 Jahren einmalig wiederholt werden muss.
Und wenn Besitzerin oder Besitzer gar nicht mit dem Hund zurechtkommt, dann kann die Hundeführscheinprüferin, der Hundeführscheinprüfer, ab jetzt auch Nachschulungen anordnen.
 
Außerdem müssen alle, die sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund anschaffen, einen vierstündigen Kurs absolvieren. Dort erfährt man, welcher Hund zu einem passt, welche Spielregeln für die Hunde gelten und vieles mehr.
 
Sorgen wir gemeinsam für ein friedliches Miteinander von Mensch und Tier in unserer Stadt und für noch mehr Sicherheit für die Kinder.

Archiv-Video vom 06.12.2018:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Das neue Wiener Tierhaltegesetz

Für ein sicheres Miteinander von Mensch und Tier in der Stadt braucht es klare Regeln, diese sind im Wiener Tierhaltegesetz festgeschrieben.

Länge: 2 Min. 11 Sek.
Produktionsdatum: 2018
Copyright: GGU / Stadt Wien

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Länge: 1 Min. 51 Sek. | © Stadt Wien - Magistratsabteilung 59
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Länge: 2 Min. 47 Sek. | © Stadt Wien / KOM

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