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Mitschrift

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten überwacht das Wiener Gleichbehandlungsgesetz. Gleichbehandlung betrifft alle natürlich. Es können sich an unsere Stelle Frauen und Männer wenden und Transgender-Personen. Denn in der Stadt Wien darf ich nicht aufgrund des Geschlechts benachteiligt werden."

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Grundlage ist das Wiener Gleichbehandlungsgesetz.

Es regelt die konkrete Umsetzung der Gleichstellung aller Bediensteten der Stadt Wien.

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Die drei wichtigsten Themen sind jedenfalls sexuelle Belästigung, beruflicher Aufstieg und Wiedereinstieg nach einer Elternkarenz."

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Telefon Gleichbehandlungsbeauftragte: 01 4000-83140

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Es ist ein großes Anliegen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch an uns wenden, wenn sie sich nicht ganz sicher sind, ob es sich um eine Diskriminierung auch aufgrund des Gesetzes handelt. Wir überprüfen das dann und schauen, ob das Gleichbehandlungsgesetz verletzt wurde."

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Informationen und Gespräche bleiben vertraulich. Es gilt die Verschwiegenheitspflicht.

Mitarbeiterin im Beratungsgespräch: "Es darf einfach keine diskriminierende Ausschreibung erfolgen."

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Beim beruflichen Aufstieg oder der Besetzung eines höherwertigen Postens muss natürlich immer die Qualifikation im Vordergrund stehen."

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Mitarbeiterin im Beratungsgespräch: "Haben Sie das Gefühl gehabt, dass es auch im Auswahlverfahren schon so war, dass sie da eher benachteiligt worden sind?"

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Auch Dienststellen können sich an die Gleichberechtigungsbeauftragte wenden.

Dienststellen erhalten Unterstützung bei der Ausarbeitung von Auswahlverfahren.

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Als Gleichbehandlungsbeauftragte haben wir im Gesetz auch konkrete Rechte eingeräumt bekommen, zum Beispiel auch Akteneinsicht."

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Nur mit Zustimmung der betroffenen Person werden Schritte eingeleitet.

Mitarbeiterin im Beratungsgespräch: "Ich kann mir mal zum Beispiel alle Bewerbungsunterlagen ansuchen. Kann die mal alle nehmen, mir herholen, mir mal anschauen: Ist es tatsächlich …"

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Lösungsansätze werden zuerst im Gespräch mit allen betroffenen Personen und Stellen gesucht.

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Das heißt, wir können dann das Bewerbungsverfahren überprüfen."

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Wichtige Aufgaben der Stelle sind auch die Information und Prävention.

Recht auf einen diskriminierungsfreien Arbeitsplatz

Elisabeth Kromus, Leiterin der Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten: "Mein großes Ziel ist es, dass wirklich alle dazu beitragen, dass wir in die Praxis hinein Gleichbehandlung leben und umsetzen. Dass sich wirklich auch jede einzelne Person und jede Führungskraft dafür verantwortlich fühlt."

Archiv-Video vom 16.03.2017:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Gleich geht's besser: Fairness am Arbeitsplatz

Für Fairness am Arbeitsplatz sorgen die Gleichbehandlungsbeauftragten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien finden hier Information und Beratung bei unterschiedlichsten Problemen.

Länge: 1 Min. 44 Sek.
Produktionsdatum: 2017
Erstausstrahlung: 21.03.2017
Copyright: Stadt Wien/Bohmann Verlag

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