Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8393 im 23. Bezirk mit Einsichtnahme
Für das Gebiet zwischen Reklewskigasse, Linienzug 1-4, Carlbergergasse und Linienzug 5-8 im 23. Bezirk, Katastralgemeinde Atzgersdorf und Erlaa wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Persönliche Einsichtnahme
Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 19. Oktober 2023 bis 30. November 2023 zur öffentlichen Einsicht auf:
- Servicestelle Stadtentwicklung
- 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock
Fahrplanauskunft - Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.
In folgende Dokumente zum Planentwurf 8393 können Sie online Einsicht nehmen:
- Plan: 1.5 MB PDF
- Antragsentwurf: 84 KB PDF • 210 KB RTF
- Erläuterungsbericht: 139 KB PDF • 288 KB RTF
- Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 112 KB PDF • 63 KB RTF
- Umweltbericht: 1 MB PDF
- Zeichenerklärung: 82 KB PDF
Schriftliche Stellungnahme
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8393) an die Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest), Rathausstraße 14-16, 1010 Wien, geschickt werden.
Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat im 5. Stock, Zimmer 517.
Stellungnahme online
Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:
Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Planungsauskunft Wien, Telefon: +43 1 4000-8840.
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Prüfung der Stellungnahmen
Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. In gedruckter Form kann das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erworben werden.
Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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