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6.3 Die Sicht auf die Versorgungssituation aus der Perspektive der Praxis

6. Strukturen der Wundversorgung und die Situation in Wien

Wie der Bericht bisher gezeigt hat, besteht ein fachlicher Konsens darüber, dass die effektive Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden ein koordiniertes Zusammenspiel verschiedener Berufsgruppen erfordert. Es wurde dargestellt, wie das Wiener Wundnetz durch die fachliche Spezialisierung sowie die Vernetzung von Versorgungspunkten und die Einbindung von Gesundheitsberufen Schritte unternimmt, um die Wundversorgung im Sinne dieses Konsenses weiterzuentwickeln.

Zugleich wurde deutlich, dass formalisierte Abläufe bislang noch nicht die Realität, jedoch ein angestrebtes Ziel sind.

In diesem Kapitel wird die Wundversorgung aus der Perspektive verschiedener Gesundheitsdienstanbieter*innen in Wien beschrieben. Dazu wurden sieben Wundexpert*innen schriftlich befragt (vgl. Methodenkapitel), die Teil des Wiener Wundnetzes sind und in acht unterschiedlichen Einrichtungen tätig sind:

  • Zwei fachärztlich geführte Ordinationen im niedergelassenen Bereich mit ÖGK-Sondervertrag für chronische Wunden (Wundzentren): Diese kombinieren die Expertise von Fachärzt*innen (Allgemein- und Viszeralchirurgie) mit Pflegefachpersonen mit Weiterbildung im Wundbereich. Durch Spezialisierung, hohe Fallzahlen und klare Qualitätsanforderungen ist hier eine ausgeprägte Expertise vorhanden.
  • Eine Primärversorgungseinheit (PVE) mit Wundversorgung: In der PVE sind allgemeinmedizinische Diagnostik, pflegerische Fachkompetenz sowie administrative Abläufe wie Verordnungen, Bewilligungen und Überweisungen gebündelt an einem Ort verfügbar. Die Wundversorgung ist eine der vielen Aufgaben einer PVE.
  • Ein Anbieter medizinischer Hauskrankenpflege (MedHKP) sowie ein Anbieter privat finanzierter freiberuflicher Wundpflege: Beide erbringen ihre Leistungen direkt am Wohnort der Patient*innen – sei es im privaten Zuhause oder im Pflegewohnheim. Dabei stellen räumliche und hygienische Gegebenheiten eine Herausforderung dar. Aufgrund fehlender ärztlicher Strukturen in der mobilen Pflege entsteht ein zusätzlicher Koordinationsaufwand. Auch zeigen sich Versorgungslücken, wenn z. B. die 28-Tage-Frist der MedHKP abläuft und stattdessen die reguläre Hauskrankenpflege übernimmt, die über weniger geschulte Pflegefachpersonen und geringere Zeitbudgets verfügt und das Verbinden zusätzlich zu ihren Hauptaufgaben (Körperpflege, Essenseingabe, Medikamenteneingabe etc.) durchführen muss.
  • Zwei Wundambulanzen in ÖGK-Gesundheitseinrichtungen: Diese verfügen über interne Schnittstellen zu weiteren Fachambulanzen und betreuen Menschen mit sowohl akuten als auch chronischen Wunden. Das pflegerische Wundmanagement umfasst u. a. Beratung, Schulung von Patient*innen mit Diabetes, Fußstatuserhebung und präventive Maßnahmen.
  • Eine gefäßchirurgische Abteilung in einem Krankenhaus des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev): In dieser Abteilung werden v. a. Patient*innen betreut, bei denen eine operative Gefäßsanierung durchgeführt wird.

Damit sind vier zentrale Versorgungssettings abgebildet: Primärversorgung, häusliche Pflege, ambulante Fachversorgung im niedergelassenen und spitalsambulanten Bereich sowie stationäre Krankenhausversorgung.

Während damit die vertikalen Versorgungsebenen adressiert werden, bleiben einige Perspektiven unberücksichtigt: Zum einen beschränken sich die Aussagen auf ärztliche und pflegerische Fachpersonen; andere Berufsgruppen wie Diätolog*innen oder Physiotherapeut*innen fehlen. Zum anderen wurde die Perspektive von Hausärzt*innen ohne besondere Wundkenntnisse sowie von Wahlärzt*innen ohne Kassenvertrag nicht erhoben. Erstere wurden jedoch bereits in den Vorarbeiten zum Wiener Wundnetz berücksichtigt (vgl. Kapitel 5).

Die befragten Expert*innen gaben Auskunft zu folgenden Aspekten:

  • den alltäglich beobachteten Zu- und Weiterverweisungsmustern,
  • den Transportwegen der Patient*innen,
  • deren Gesundheitszustand und subjektiven Anliegen beim Erstkontakt,
  • der Behandlungsfrequenz,
  • den klinischen und administrativen Aufgaben in der Wundversorgung.

Die schriftlichen Rückmeldungen wurden thematisch ausgewertet und werden im Folgenden beschrieben.

Tätigkeiten der Wundversorgung

Dieser Abschnitt fasst Tätigkeiten zusammen, die im Rahmen der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden in unterschiedlichen Versorgungssettings beschrieben wurden. Zu den medizinischen und pflegerischen Arbeitsschritten zählen laut Angaben aus der schriftlichen Befragung die diagnostische Abklärung der Wundursache und begleitender Erkrankungen, die Wundbegutachtung mit Stadieneinteilung, die Therapieplanung sowie Maßnahmen wie Wundreinigung und Débridement, Verbandswechsel und Kompressionstherapie.

Auch chirurgische Eingriffe wie vaskuläre Rekonstruktionen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) werden erwähnt. Während bei einer Erstversorgung Anamnese und Diagnostik im Vordergrund stünden, liege der Schwerpunkt bei Folgeterminen auf Therapie und Verlaufskontrolle sowie der Sicherstellung einer Nachbetreuung (Nachbehandlung).

Mehrfach wurde Schmerztherapie als Bestandteil der Wundversorgung genannt. Schmerzen könnten sich aus der Grunderkrankung, der Wunde selbst oder den therapeutischen Maßnahmen ergeben. Für möglichst schmerzarme Verbandswechsel seien zusätzliche Vorbereitung und Zeit erforderlich. Aus der Befragung geht hervor, dass eine regelmäßige Anpassung der Medikation notwendig sein kann. Dies verlange eine Abstimmung zwischen den behandelnden Ärzt*innen und den Pflegefachpersonen. Auch die Berücksichtigung von Ängsten der Patient*innen vor potenziell schmerzhaften Eingriffen wurde thematisiert.

Psychosoziale Versorgung

Neben medizinischen und pflegerischen Maßnahmen wurde die Bedeutung psychosozialer Aspekte betont. Ein Befragter aus dem stationären Bereich berichtete, dass die standardisierte Beschreibung der Aufgaben – Anamnese, Planung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation – nur bedingt die tatsächliche Komplexität der Versorgung abbildet. Die Berücksichtigung individueller Lebenslagen sowie die umfassende Beratung von Patient*innen und gegebenenfalls Angehörigen seien laut Rückmeldungen relevant.

Ein Facharzt beschrieb ergänzende Unterstützungsangebote, die von der Gratis-Abgabe von Secondhandkleidung über die Organisation von Hilfsmitteln und Transport bis hin zu Gesprächen mit seelsorgerischem Charakter reichen könnten. In der Befragung wurde auch auf die fallweise Notwendigkeit der Einbeziehung psychotherapeutischer und sozialarbeiterischer Unterstützung hingewiesen, insbesondere in Primärversorgungseinheiten (PVE), da langwierige Beschwerden mit psychischer Belastung einhergehen könnten.

Auch der Informationsbedarf von Patient*innen wurde thematisiert. Es wurde berichtet, dass Unklarheit über die Wundursache häufig zu Verunsicherung führt. Als hilfreich beschrieben wurde eine verständliche Erläuterung geplanter Behandlungsschritte und der zugrunde liegenden Überlegungen zum weiteren Behandlungsverlauf. Dies erfordere kommunikative Fähigkeiten sowie ausreichend Zeit für Gespräche.

Die kontinuierliche Bezugspflege wurde in mehreren Rückmeldungen als förderlich für die psychosoziale Stabilität beschrieben. In der medizinischen Hauskrankenpflege werde dies durch konstante Teams und feste Tourengebiete unterstützt. So könne Vertrauen entstehen und Betreuung verlässlich organisiert werden. Auch die Möglichkeit kurzfristiger Kontrolltermine bei Verschlechterung wurde in diesem Zusammenhang erwähnt.

Mehrere Einrichtungen gaben an, Patient*innen und Angehörige zu schulen, z. B. zu Selbstpflege, Warnzeichen und Rezidivvermeidung. Teilweise würden die Schulungen auch Anleitung für Verbandstechniken und Prophylaxemaßnahmen umfassen. Diese Herangehensweise ziele darauf ab, Selbstmanagementfähigkeiten zu stärken. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die zunehmende Zahl allein lebender älterer Menschen die Schulung von Angehörigen nicht immer ermöglicht und alternative Strategien erforderlich macht.

Administrative Tätigkeiten

Dokumentation

Die Wunddokumentation dient laut Angaben aus der Befragung der Verlaufskontrolle und der Beurteilung der Behandlung. Sie umfasse in der Regel auch fotografische Aufzeichnungen. Der Aufwand variiere je nach Setting und hänge von Abläufen und technischer Ausstattung ab. Im stationären Bereich erfolge die Dokumentation meist direkt nach dem Verbandswechsel. In der häuslichen Pflege seien neben einer elektronischen Anamnese beim Erstbesuch regelmäßige Updates und Fotodokumentationen vorgesehen. Diese seien auch für die Leistungsbewilligung durch die Krankenkasse relevant. In manchen Einrichtungen erfolge die Dokumentation arbeitsteilig, etwa durch Assistenzpersonal.

Die Dokumentation werde nicht nur für interne Zwecke (Verlaufs- und Erfolgskontrolle), sondern auch für Genehmigungen und die Kommunikation mit anderen Gesundheitsdiensteanbieter*innen genutzt – vorausgesetzt, eine entsprechende Weitergabe der Informationen sei technisch und datenschutzkonform möglich.

Koordination und Organisation

Im Rahmen der Versorgung übernehmen der Befragung zufolge Fachkräfte regelmäßig koordinierende Tätigkeiten, z. B. bei Problemen in der Beschaffung von Verbandsmaterialien. Mehrfach wurde berichtet, dass nicht alle im Krankenhaus verordneten Produkte im niedergelassenen Bereich von den Krankenkassen übernommen werden oder verfügbar sind, dass oft Verordnungsscheine fehlen und nachträglich organisiert werden müssen oder dass das Leistungsspektrum der Sozialversicherungen reale Bedürfnisse, z. B. ein zweites Paar orthopädische Schuhe, nicht deckt.

Auch die Informationsübertragung zwischen Versorgungseinrichtungen wurde kritisch bewertet. Entlassungsbriefe seien teilweise unvollständig oder treffen verspätet ein. Zudem wurden unpräzise Diagnosen (z. B. „Ulcus cruris“ ohne Spezifizierung) und uneinheitliche Schweregradeinteilungen bemängelt. Diese Faktoren erschweren laut den Rückmeldungen die Weiterbehandlung und die Antragsstellung bei Krankenkassen. Ein Vorschlag, der aus dem Krankenhausbereich eingebracht wurde, betrifft die vollständige Integration der Wunddokumentation in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA).

Die medizinische Hauskrankenpflege wird laut den Angaben in der Regel ab Wundgrad II (beschreibt einen Teilverlust der Haut mit erhöhtem Infektionsrisiko) von den Krankenkassen übernommen. Der dafür ausgestellte Verordnungsschein sei 28 Tage gültig. Bei ausbleibendem Heilungserfolg könne eine Verlängerung beantragt werden. Die Rückmeldungen würden zeigen, dass es dabei auch zu Ablehnungen kommt, die von den Betroffenen als sehr belastend empfunden werden.

Versorgungslage beim Erstkontakt der Patient*innen

Der Gesundheitszustand von Patient*innen beim Erstkontakt mit spezialisierten Wundbehandler*innen wurde von den Befragten als sehr unterschiedlich beschrieben. In Rückmeldungen aus allen Versorgungsebenen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die initiale Versorgung häufig unzureichend ist. Genannt wurden unter anderem laienhafte Selbstbehandlungsversuche, später Erstkontakt mit den Gesundheitsdienstanbieter*innen, eine fehlende oder mangelhafte Diagnostik, das Fehlen eines nachvollziehbaren Therapieplans oder unvollständig ausgefüllte bzw. unspezifische Zuweisungen.

Ein wiederkehrendes Thema war zudem die Enttäuschung vieler Patient*innen über vorangegangene Behandlungserfahrungen. Häufig hätten die Betroffenen nur wenig Information über ihr Krankheitsbild erhalten oder würden sich unzureichend betreut fühlen.

Die befragten Gesundheitsdiensteanbieter*innen reflektierten diese Situation auch selbstkritisch. In mehreren Rückmeldungen wurde angemerkt, dass es über alle Versorgungsebenen hinweg Wissenslücken im Umgang mit chronischen Wunden gibt – sowohl bei ärztlichem Personal als auch im Bereich der mobilen Pflege. So wurden insbesondere in der hausärztlichen Versorgung Defizite beobachtet, etwa bei der Diagnosestellung, dem Anordnen notwendiger Maßnahmen oder der Integration einer adäquaten Schmerztherapie. In der Folge seien auch die Pflegedienste in ihrer Arbeit eingeschränkt, wenn z. B. medizinisch erforderliche Anordnungen fehlen würden.

Ein Arzt aus einem Wundzentrum berichtete, dass viele Patient*innen bereits negative Erfahrungen mit anderen Behandler*innen gemacht haben – etwa mit Krankenhausaufenthalten, in denen sich die Betroffenen abgewiesen fühlten oder rasch invasive Maßnahmen wie Amputationen vorgeschlagen oder durchgeführt wurden. Auch organisatorische Hürden – wie etwa die Ablehnung medizinischer Hauskrankenpflege durch Krankenkassen oder lange Wartezeiten auf weiterführende Untersuchungen und Termine in Spezialambulanzen – wurden als belastend beschrieben.

Eine Pflegekraft aus einem Krankenhaus brachte die bestehende Spannbreite in der Versorgungslage auf den Punkt: Die Zustände würden von keiner oder inadäquater Wundbehandlung – teils durch die Patient*innen selbst oder deren Angehörige – bis hin zu professioneller Versorgung durch spezialisierte Wundzentren oder ausgebildete Wundmanager*innen reichen.

Insgesamt legen die Rückmeldungen nahe, dass es bislang keine klar geregelten Zuweisungspfade von einer allgemeinen zu einer spezialisierten Versorgung gibt. Patient*innen gelangen auf unterschiedlichen Wegen in das Versorgungssystem, das in vielen Fällen nicht strukturiert auf eine koordinierte Weiterbehandlung vorbereitet ist.

Zu- und Weiterverweisungsmuster

Patient*innen, die durch das Wiener Wundnetz behandelt werden, berichten immer wieder vom Gefühl, endlich „angekommen“ zu sein und sich versorgt zu fühlen. Wie schon von Schneider et al. und Drgac und Himmelsbach berichtet, kommen Versorgungsbrüche in der chronischen Wundversorgung in Österreich leider regelmäßig vor. In Wirklichkeit ist dies eine Herausforderung des Gesundheitssystems und beschränkt sich nicht spezifisch auf die Wundbehandlung.

Im österreichischen Gesundheitssystem existieren keine verbindlichen Versorgungspfade oder Mechanismen zur gezielten Steuerung von Patient*innenströmen. Wie Hoffmann et al. zeigen, ist die Inanspruchnahme aller Ebenen – von der Primärversorgung bis zum Krankenhaus – relativ unreguliert. Diese strukturelle Offenheit begünstigt Fragmentierung und Behandlungsunterbrechungen, insbesondere bei chronischen und komplexen Krankheitsbildern wie chronischen Wunden.

In den Rückmeldungen der Befragung wurde ein typischer Verlauf beschrieben, der häufig als problematisch erlebt wird. Viele Patient*innen würden mit einer Eigenbehandlung beginnen, etwa mit frei verkäuflichen Salben oder Verbandsmaterialien. Erst bei Verschlechterung, Schmerzen oder sichtbaren Komplikationen erfolge der Kontakt zur hausärztlichen Praxis. Dort werde in zahlreichen Fällen eine direkte Überweisung ins Krankenhaus vorgenommen – unter dem Hinweis, dass in der Praxis keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten bestehen. Die Spitäler würden daraufhin die akute Versorgung übernehmen, würden jedoch nach Abschluss der Behandlung wieder an die hausärztliche Praxis zurückverweisen. Es entstehe ein Kreislauf ohne definierte Anschlussstruktur – von Befragten als „Drehtüreffekt“ bezeichnet.

Ein weiteres Muster betrifft den Zeitraum nach einem stationären Aufenthalt. Die gesetzlich finanzierte medizinische Hauskrankenpflege ist in der Regel auf 28 Tage beschränkt. Nach dieser Frist stehen Patient*innen vor mehreren Optionen: eine privat finanzierte Weiterbetreuung, Versorgung durch Angehörige oder Rückgriff auf Selbstpflege. Mehrere Befragte berichteten, dass in dieser Phase Rückfälle oder Komplikationen auftreten, die wiederum zu einer neuerlichen stationären Aufnahme führen. Die Lücke zwischen den Zuständigkeiten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und des Fonds Soziales Wien (FSW) werde dabei als belastend empfunden – insbesondere dann, wenn kein reibungsloser Übergang in ein längerfristiges Versorgungssystem gelinge.

Auch die Weiterverweisung innerhalb des Systems wurde vielfach als unzureichend beschrieben. In einem wiederholt genannten Beispiel wurde eine Patientin mit einem diabetischen Fußsyndrom zunächst an eine chirurgische Ambulanz verwiesen, dort jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass es sich um eine viszeralchirurgisch ausgerichtete Einheit handelt. Ein alternativer Verweis zur orthopädischen Fußambulanz verlief ähnlich
ergebnislos – mit dem Vermerk, dass man für diese Indikation nicht mehr zuständig ist. Die betroffene Person wurde ohne konkretes Behandlungsangebot weiterverwiesen. Solche Situationen wurden von mehreren Befragten als Ausdruck einer zunehmenden funktionalen Spezialisierung beschrieben, die in der Praxis mit Zuständigkeitslücken einhergehe.

Hinzu kommen strukturelle Hürden bei der Kontaktaufnahme mit Spezialambulanzen. Einige Patient*innen berichteten von langen Telefonwarteschleifen, mehrfachen Weiterverbindungen und erfolglosen Terminversuchen. In einzelnen Fällen konnte trotz mehrfacher Anläufe kein konkreter Erstkontakt hergestellt werden. Die erschwerte Terminvereinbarung mit Spezialambulanzen ist auch für qualifiziertes Gesundheitspersonal ein Zeitfresser, wenn sie im Sinne eines Case-Managements die Betroffenen zu unterstützen versuchen.

Demgegenüber wurden auch funktionierende Kooperationsmodelle beschrieben. Aus zwei Spitälern wurden hausinterne Überleitungen zwischen verschiedenen Ambulanzen genannt: Patient*innen aus der Diabetes-, Internen, Gefäß- oder dermatologischen Ambulanz würden bei entsprechender Indikation an die Wundambulanz weitergeleitet. Diese Struktur ermöglicht laut Angaben eine gemeinsame Dokumentationsgrundlage und eine direkte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen.

Auch ein Beispiel einer formalisierten Kooperation zwischen einer Primärversorgungseinheit und eines Unfallkrankenhauses wurde positiv hervorgehoben. Der Übergang zwischen operativer Intervention im Spital und ambulanter Nachsorge im PVE wurde als vergleichsweise nahtlos beschrieben. Patient*innen mit akuten Wunden könnten rasch versorgt werden, gleichzeitig werde das Spital bei nicht dringlichen Fällen entlastet.

Neben diesen institutionellen Strukturen zeigten sich in den Rückmeldungen auch selbst organisierte Wege der Patient*innen. Einige berichteten, dass sie auf eigene Initiative – etwa durch Internetrecherche oder Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld – Kontakt mit spezialisierten Einrichtungen aufgenommen haben. Auch Unzufriedenheit mit vorhergehenden Behandlungen wurde mehrfach als Anlass für einen Wechsel genannt. Dieses Vorgehen setze allerdings bestimmte Voraussetzungen voraus, etwa Mobilität, digitale Kompetenz und Zugang zu Information. Patient*innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen würden, hätten unter Umständen keinen Zugang zu diesen Versorgungswegen.

In Einzelfällen wurde zudem der Wechsel in privat zu finanzierende Angebote beschrieben, wie Wahlärzt*innen oder pflegerisches Wundmanagement auf freiberuflicher Basis. Dies geschieht laut Angaben meist dann, wenn die Hoffnungen, die in das kassenfinanzierte Angebot gesetzt wurden, enttäuscht wurden.

Insgesamt deuten die Rückmeldungen auf eine Vielzahl fragmentierter Wege durch das Versorgungssystem hin – mit unterschiedlich hoher Klarheit, Belastung und Ergebnisqualität für die betroffenen Personen.

Versorgungsrealität in der Behandlung chronischer Wunden

Behandlungsfrequenz

Die Behandlung chronischer Wunden erfordert in vielen Fällen eine langfristige, regelmäßige Betreuung. Die Frequenz der Patient*innenkontakte mit wundbehandelnden Einrichtungen variiert dabei stark – je nach Krankheitsverlauf, Versorgungsstufe und individueller Situation.

In Krankenhäusern kann es laut Rückmeldungen zu sehr unterschiedlichen Wiedervorstellungsintervallen kommen. Während einige Patient*innen innerhalb kürzester Zeit, etwa bei einer Sepsis, erneut stationär aufgenommen werden würden, seien andere erst nach mehreren Jahren wieder erschienen, z. B. bei erneuten Komplikationen oder notwendigen Folgeeingriffen. Auch einmalige stationäre Aufenthalte ohne weiteren Kontakt wurden als nicht unüblich beschrieben.

In spezialisierten ambulanten Einrichtungen (Versorgungsstufe 2) liegt die durchschnittliche Frequenz laut Angaben bei etwa neun Kontakten pro Quartal. Je nach Verlauf würden die Angaben von einer Konsultation alle zwei Wochen bis zu drei Besuchen pro Woche reichen. In einzelnen Fällen sei eine tägliche Kontrolle erforderlich. Diabetes wurde in den Rückmeldungen durchgehend als bedeutender Risikofaktor für Komplikationen und Rezidive benannt. Zur Prophylaxe nach Abheilung werden Nachkontrollen in Intervallen von einem bis vier Terminen jährlich empfohlen, abhängig vom individuellen Risikoprofil.

In der mobilen Hauskrankenpflege richte sich die Behandlungsfrequenz nach den ärztlichen Verordnungen. Diese würden sowohl die Therapie als auch das Intervall der Verbandswechsel festlegen, wobei die Häufigkeit von der Exsudatmenge abhänge und durch die Krankenkasse bewilligt werden müsse. Rückmeldungen weisen darauf hin, dass in der Praxis nicht immer leitliniengerechte Therapien angeordnet werden. Anpassungen der Behandlung seien unter den Bedingungen der häuslichen Versorgung nur eingeschränkt möglich.

Bei privat bezahlten Leistungen, etwa durch Wundmanager*innen, wurde berichtet, dass Patient*innen häufig bemüht sind, frühzeitig auf neue Symptome zu reagieren, um die Behandlung kurz und damit kostenärmer zu halten. Pflegekräfte würden Patient*innen aktiv auf diesen Zusammenhang vorbereiten.

Transport und Erreichbarkeit als Versorgungsfaktor

Die Organisation von Transporten stellt in allen Settings – stationär wie ambulant – eine wiederkehrende Herausforderung dar. Häufige Anfahrten, eingeschränkte Mobilität und lange Wartezeiten bei der Abholung wurden in den Rückmeldungen problematisiert.

Krankenhausfahrten würden bei gravierenden Einschränkungen, etwa bei pAVK im fortgeschrittenen Stadium, häufig per Rettungstransport erfolgen. Ambulanzen und Wundzentren würden je nach individueller Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, durch Angehörige oder mit Krankentransporten erreicht. Dabei wurde angemerkt, dass die Hintransporte meist zuverlässig erfolgen, während es bei der Rückfahrt teils zu stundenlangen Wartezeiten kommt. Dies sei insbesondere für ältere Patient*innen belastend – mit Risiken wie Dehydration, Hyperglykämie oder Unterkühlung.

In der Hauskrankenpflege werde, sofern möglich, eine Bezugspflege umgesetzt und auf kurze Anfahrtswege des Pflegepersonals geachtet. Für Patient*innen mit reduziertem Allgemeinzustand oder fehlender Transportfähigkeit gestalte sich die Teilnahme an ambulanten Kontrollterminen jedoch schwierig. Hausärzt*innen böten zunehmend weniger Hausbesuche an. Außerdem wurde angemerkt, dass deren Kompetenzen im Bereich der Wundversorgung oft begrenzt sind. Auch das soziale Umfeld spiele eine wichtige Rolle: Würden unterstützende Angehörige fehlen oder würden Kontrolltermine von Patient*innen nicht wahrgenommen, entstünden zusätzliche Versorgungsprobleme.

Einzelne Rückmeldungen wiesen darauf hin, dass Patient*innen den Umstieg auf eine privat finanzierte Betreuung mitunter auch deshalb wählen, um sich die körperlich und organisatorisch belastenden Transporte zu ersparen.

Fazit

Die Perspektiven der Gesundheitsdienstanbieter*innen im Wiener Wundnetz machen deutlich, dass die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden in Wien aktuell vor mehreren zentralen Herausforderungen steht. So zeigt sich die Situation beim Erstkontakt der Patient*innen äußerst heterogen. Häufig sind Betroffene bei ihrer ersten Vorstellung mangelversorgt und Diagnosen sowie Weiterverweisungen erfolgen oft unspezifisch.

Zusätzlich wird in der Praxis kein strukturierter Pfad beobachtet, der sicherstellt, dass komplexe Fälle von der allgemeinen zur spezialisierten Wundversorgung verwiesen werden. Auch der Zugang zum Wiener Wundnetz selbst ist bislang nicht formal geregelt. Dies führt zu sogenannten Drehtüreffekten, etwa wenn Hausärzt*innen Patient*innen ohne ausreichende Kenntnis der konkreten Behandlungsmöglichkeiten direkt an Krankenhäuser überweisen oder wenn nach Ablauf der gesetzlich finanzierten medizinischen Hauskrankenpflege keine ausreichende Anschlussversorgung gewährleistet ist.

Eine wesentliche Rolle bei der Versorgung spielen psychosoziale Aspekte. Aufgrund oft negativer Vorerfahrungen und einer damit verbundenen Verunsicherung benötigen viele Patient*innen eine umfassende psychosoziale Begleitung und Edukation. Diese Form der Unterstützung trägt zwar nachweislich zur Verbesserung der Selbstmanagementfähigkeiten der Betroffenen bei, setzt jedoch voraus, dass diese in der Lage sind, die Informationen aufzunehmen und umzusetzen und gleichzeitig auf ausreichende Unterstützung aus ihrem persönlichen Umfeld zählen können.

Auch die spezialisierte Weiterverweisung innerhalb des Systems gestaltet sich derzeit schwierig, unter anderem aufgrund administrativer Hürden und einer mühsamen Terminkoordination. Die zunehmende funktionale Spezialisierung der Einrichtungen begünstigt dabei das Entstehen von Versorgungslücken. Darüber hinaus stellt auch die Organisation von Transporten insbesondere für gesundheitlich stark eingeschränkte Menschen eine erhebliche Belastung dar und verursacht oft zusätzliche gesundheitliche Risiken.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die bestehenden spezialisierten Versorgungssettings grundsätzlich leistungsfähig sind. Dennoch sind klare Verbesserungen bei der Koordination, Standardisierung und Kontinuität erforderlich, um eine effektive, nachhaltige und patient*innengerechte Versorgung sicherzustellen.