7.3 Zugangshürden für Patient*innen abbauen
Das Ziel des Wiener Wundnetzes ist es, unnötige Hospitalisierungen zu vermeiden und den Zugang zu einer qualitätsgesicherten Versorgung so einfach wie möglich zu gestalten. Patient*innen sollen rasch und ohne Umwege zu den für sie passenden Angeboten finden – dem Prinzip „digital vor ambulant vor stationär“ folgend.
Der Ansatz „digital vor ambulant vor stationär“ ist ein Kernelement der Gesundheitsreform. Die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln soll zu mehr Kassenstellen, zusätzlichen Gesundheitszentren und Gruppenpraxen, Strukturreformen in den Spitälern, neuen digitalen Angeboten und besseren Vorsorgeprogrammen führen. Bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden über die Sektoren (ambulanter, stationärer und niedergelassener Bereich) des Gesundheitssystems hinweg bedeutet dies auf regionaler Ebene, dass mit der Schaffung des Wiener Wundnetzes bereits Schritte in diese Richtung gemacht wurden, indem vor allem das niedergelassene Angebot ausgebaut wurde. Es braucht aber noch weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen, um die für sie passenden Angebote finden zu können.
Informationszugang verbessern
Derzeit erfolgt die Zuweisung von Patient*innen mit chronischen Wunden oft erst nach einer längeren Fehlversorgung, bevor sie in eine spezialisierte Behandlung gelangen. Der Zugang zur spezialisierten Versorgung ist bislang nicht klar geregelt; oft erfahren Betroffene nur über Mundpropaganda oder eigene Internetrecherche von bestehenden Angeboten. Entscheidend ist also die Überlegung, wie man die Bevölkerung am besten erreichen kann, um Informationen zu geeigneten Anlaufstellen oder Informationsfolder zur Wundversorgung bestmöglich an die Betroffenen zu vermitteln. So soll erreicht werden, dass die bestehenden Angebote die Personen erreichen, die sie benötigen, und dadurch die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung gefördert wird.
Das öffentliche Gesundheitsportal Österreichs bietet zwar allgemeine Informationen zu chronischen Wunden und deren Versorgungsmöglichkeiten, weist aber keine konkrete Navigation ins Versorgungssystem auf. Die Website der Zielsteuerung Gesundheit Wien bietet Patient*innen und Gesundheitsdiensteanbieter*innen Orientierung, indem etablierte Wundzentren und auf Wundversorgung spezialisierte Ordinationen und Primärversorgungseinheiten aufgelistet werden. Die Gesundheitshotline 1450 verfügt dank einer Kooperation mit dem Wiener Wundnetz über einen Triageleitfaden für chronische Wunden, der telefonisch und via Chatbot zum Einsatz kommt. Dennoch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Bekanntheit dieses Angebots zu steigern.
Empfohlen wird, dass das Wiener Wundnetz ein eigenständiges Informationsangebot etabliert. Dieses sollte barrierefrei und mehrsprachig gestaltet sein sowie unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Zudem sollte es in bereits bestehende Informationsstrukturen,
z. B. die Onlineplattform der Gesundheitshotline 1450, integriert werden. Die Informationen sollten jedenfalls die folgenden Inhalte aufweisen.
- Für Patient*innen und Angehörige: Wegweiser zur passenden Versorgung inkl. Adressen, Öffnungszeiten, Wartezeiten und Tipps zur Selbsthilfe.
- Für Gesundheitsdienstanbieter*innen: Informationen zur Zusammenarbeit im Wundnetz, Hinweise auf Leitlinien und Qualitätsstandards.
Telemedizinische Erfahrungen sichtbar machen und in Lernnetzwerke einbringen
Der Test einer telemedizinischen Plattform zur klinischen Zusammenarbeit im Rahmen des Wiener Wundnetzes hat gezeigt, dass eine organisationsübergreifende Implementierung in der Praxis mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Gleichzeitig bestehen Hoffnungen auf künftige Möglichkeiten durch die Weiterentwicklung von ELGA. Ein wundspezifischer Episodenbericht für ELGA wurde in einem Forschungsprojekt bereits erarbeitet.
Gleichzeitig wurde im Workshop mehrfach darauf hingewiesen, dass bereits die analoge Übermittlung der für die chronische Wundversorgung zentralen Pflegedokumentation zwischen Gesundheitsdiensteanbieter*innen häufig scheitert. Dies verdeutlicht, dass digitale Lösungen nicht losgelöst von bestehenden strukturellen Defiziten betrachtet werden können.
Empfohlen wird daher, die bisherigen Erfahrungen mit der Implementierung telemedizinischer Anwendungen strukturiert aufzuarbeiten, bestehende Informationsbrüche systematisch zu dokumentieren und den fachlichen Austausch über den Bereich der chronischen Wundversorgung hinaus zu sichern – insbesondere durch eine aktive Vernetzung mit Digitalisierungsinitiativen im österreichischen Gesundheitswesen.
Case-Management etablieren
Digitale Informationsangebote erreichen vor allem Menschen mit hoher Gesundheitskompetenz. Für Patient*innen mit komplexem Unterstützungsbedarf braucht es daher eine zusätzliche organisatorische und administrative Begleitung – insbesondere für sozial benachteiligte Patient*innen. Ein strukturiertes Case-Management kann diese Rolle übernehmen: persönliche Ansprechpersonen, die koordinierend tätig sind und Patient*innen durch den gesamten Versorgungsprozess begleiten.
Den Sozialversicherungsträgern wird die Einführung eines Case-Managements für komplexe Fälle empfohlen. So kann eine teure Fehlversorgung vermieden und die gesundheitliche Beeinträchtigung der Betroffenen vermindert werden.
Wie im Bericht aufgezeigt, machen koordinierende Aufgaben bereits heute einen wesentlichen Teil der Versorgung aus. An einzelnen Versorgungspunkten (z. B. im stationären Bereich, in der Hauskrankenpflege, in PVE und Wundzentren) gibt es bereits personelle Ressourcen, die diese Koordinationsarbeit leisten können. In nicht spezialisierten Settings – etwa in den Ordinationen von Allgemeinmediziner*innen – fehlen dafür häufig Zeit und Erfahrungswissen. Ein institutionsübergreifendes Case-Management für chronische Wunden ist über die sektoralen Organisationseinheiten hinweg nicht flächendeckend vorhanden und müsste implementiert werden.
Kompetenzen im niedergelassenen Bereich stärken
In Wien gibt es bereits Zentren und Primärversorgungseinheiten, in denen spezialisierte Wundmanager*innen arbeiten. Im niedergelassenen Bereich besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf bei Allgemeinmediziner*innen ohne spezifische Fachausbildung in Wundversorgung. Um dem entgegenzuwirken, sollte das Thema Wundversorgung in die ärztliche Ausbildung integriert werden. Außerdem sollten vermehrt spezialisierte Fortbildungen angeboten und genutzt werden. Teilweise fehlt es am Standort Wien an entsprechenden Angeboten. So müssen Ärzt*innen für das ÖÄK-Zertifikat „Ärztliche Wundbehandlung“ derzeit Kurse in Graz oder Linz besuchen.
Schnittstellenmanagement stärken
Die Gesundheitsdienstanbieter*innen des Wiener Wundnetzes haben festgestellt, dass die Übergänge zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen wie Spitälern, Hauskrankenpflege und ärztlicher Weiterbetreuung derzeit unzureichend abgesichert sind. Während die Erstverordnung der medizinischen Hauskrankenpflege nach einer Entlassung in der Regel reibungslos funktioniert, bleibt oft unklar, welche*r Mediziner*in im niedergelassenen Bereich für die Weiterbehandlung zuständig ist. Diese Unklarheit führt zu Versorgungslücken und birgt das Risiko erneuter und vermeidbarer Spitalsaufnahmen.
Die neu geschaffene Möglichkeit, Verbandstoffe und Pflegeprodukte durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) zu verordnen, erleichtert zwar die Versorgung von Wundpatient*innen, birgt jedoch auch das Risiko, dass Hausärzt*innen zu wenig in die Wundbehandlung eingebunden werden. Daher sind zukünftig klare Regelungen in Bezug auf Zuständigkeit und Kommunikation zwischen den Gesundheitsberufen erforderlich, um eine lückenlose und effiziente Versorgung zu gewährleisten.
Empfohlen wird, einen klaren Behandlungspfad für chronische Wunden zu entwickeln und die Kommunikation an den Schnittstellen zu verbessern – etwa durch einen interprofessionellen Qualitätszirkel zum Thema „Chronische Wunden und Entlassungsmanagement“. Qualitätszirkel sind ein in der Medizin etabliertes Format der Fortbildung und Qualitätssicherung. Dabei finden regelmäßige Treffen zwischen Fachleuten statt, um spezifische medizinische oder pflegerische Fragestellungen zu besprechen und entsprechende Lösungen zu entwickeln.
Die Verlängerung der medizinischen Hauskrankenpflege erleichtern
Die gesetzliche Bezugsdauer der medizinischen Hauskrankenpflege endet nach 28 Tagen. Eine Verlängerung ist laut dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz § 151 Abs. 5 zwar möglich, das Bewilligungsverfahren durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherungsträger wird in der Praxis jedoch als aufwendig und mit Verzögerungen verbunden wahrgenommen. Gemäß § 144 Abs. 1 ASVG ist die medizinische Hauskrankenpflege „anstelle von Anstaltspflege […] zu gewähren“. Daraus ergibt sich ein zentrales Problem: Kleinere oder abheilende Wunden stellen keine ausreichenden Indikationen für eine Spitalsbehandlung dar.
Es wäre wünschenswert, das Verfahren der Sozialversicherungsträger und Anbieter medizinischer Hauskrankenpflege zu vereinfachen und die Bewilligungskriterien zu überprüfen, um eine durchgehende Versorgung sicherzustellen. Dabei sollte nicht nur die Wundfläche, sondern auch die Wundtiefe in die Bewilligungskriterien einfließen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Anpassung des Leistungskatalogs MedHKP erforderlich, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Patient*innen besser gerecht zu werden.