7.4 Zentrale Abläufe standardisieren
Abgesehen von der Zertifizierungspflicht für Wundordinationen mit ÖGK-Sondervertrag existieren derzeit keine verbindlichen Qualitätsstandards für die Wundversorgung. Ein nationaler Qualitätsstandard ist zwar auf Bundesebene in Vorbereitung, doch sind Umfang, Verbindlichkeit und Veröffentlichungszeitpunkt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch unklar.
Unabhängig davon wurden in den Workshops jedoch zwei Ansatzpunkte bzw. Bereiche identifiziert, in denen das Wiener Wundnetz selbst standardisierte Abläufe entwickeln und umsetzen kann: die Aufklärung der Patient*innen und die Information der Hausärzt*innen.
Standardisierte Patient*innenaufklärung etablieren
Die Bedeutung einer umfassenden, auch psychosozialen Aufklärung wurde mehrfach von den am Workshop teilnehmenden Wundexpert*innen hervorgehoben. Um die Qualität und Wiedererkennbarkeit dieses Versorgungselements zu sichern, könnten Netzwerkpartner*innen gemeinsam definieren:
- welche Inhalte vermittelt werden sollen,
- welche Methoden geeignet sind,
- wer für die Durchführung verantwortlich ist.
Eine standardisierte Umsetzung würde zur Ausbildung einer gemeinsamen Versorgungskultur beitragen und den personenzentrierten Versorgungsansatz stärken.
Hausärzt*innen mit Informationsbrief einbinden
In Fällen fehlender ärztlicher Zuständigkeit drohen Versorgungsabbrüche oder sogenannte Drehtüreffekte. Als Gegenmaßnahme könnte ein Standardbrief entwickelt und getestet werden, der an den*die von den Patient*innen genannte*n Hausärzt*in adressiert ist. Er sollte:
- über den Beginn einer Wundbehandlung informieren,
- deren Inhalte knapp skizzieren,
- mögliche Implikationen für die hausärztliche Rolle aufzeigen.
Im Fokus steht hier nicht die Weitergabe von Patient*innendaten wie in einem Arztbrief, sondern die Klärung von Prozessen.