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Öffentlicher Raum

Stadtentwicklung steuern und gestalten

Niegrig umzäunte Grünfläche mit Gräsern und Blumen, im Hintergrund ein Café mit Sonnenschirmen und Leuten darunter.

Foto © Stadt Wien / Christian Fürthner

Regeln und Vorgaben

Richtwerte für den öffentlichen Raum

  • Bei Neu- und Umgestaltungen des öffentlichen Raums in der Bestandsstadt wie auch in Stadtentwicklungsgebieten gelten die folgenden Werte für den Begrünungs- und Überschirmungsgrad als Richtschnur. Sie beziehen sich auf die neu- bzw. umzugestaltende Fläche des öffentlichen Raums und gelten für Straßenräume und Plätze, bei denen die übergeordnete verkehrliche Erschließungsfunktion nicht im Vordergrund steht.
  • In Sonderfällen, etwa bei historischen Plätzen und Straßenräumen, Plätzen mit spezieller Funktion oder hoher Besucher*innenfrequenz (Märkten, Veranstaltungen, Repräsentation, ÖV-Knotenpunkten etc.) sowie bei Straßen, wo die übergeordnete verkehrliche Erschließungsfunktion im Vordergrund steht, sind die Werte im Einzelfall zu prüfen. In Fußgänger*innen- und Begegnungszonen sowie in Wohnstraßen in der Bestandsstadt sind die Richtwerte für Plätze anzustreben.

Richtwerte für die Bestandsstadt

Kategorie

Begrünungsgrad*

Überschirmungsgrad**

Straßenraum

mind. 15 %

mind. 20 %

Platz

mind. 30 %

mind. 60 %

Richtwerte für Stadtentwicklungsgebiete

Kategorie

Begrünungsgrad*

Überschirmungsgrad**

Straßenraum

mind. 20 %

mind. 30 %

Platz

mind. 30 %

mind. 60 %

* Der Begrünungsgrad ist der Anteil der als Vegetationsfläche ausgestalteten Oberfläche (z. B. Stauden- und Gräserbeete, Baumscheiben, begehbarer Schotterrasen etc.) an der Gesamtfläche. Bei begründeter Unterschreitung dieses Anteils sind stattdessen versickerungsfähige Oberflächen, z. B. Pflasterung, herzustellen, um eine höhere Versickerungsleistung zu erreichen.

** Der Überschirmungsgrad ist der Anteil der von den Baumkronen (bei „ausgewachsenen“, ca. 40-jährigen Stadtbäumen) überschirmten Oberfläche an der Gesamtfläche. Durch den Einsatz von XXL-Bäumen (größerer Kronenumfang) und einer baulichen Umsetzung in der Straßenmitte ist dies auch früher möglich.

Standards für die klimafitte Neu- und Umgestaltung öffentlicher Räume

  • Multifunktionalität und Nutzungsflexibilität
    • Bei der Planung und Gestaltung von öffentlichen Räumen müssen Multifunktionalität und Nutzungsoffenheit bedacht werden (z. B. die Integration von Retentionsflächen oder Energieinfrastruktur im öffentlichen Gut).
    • Auch die Eignung von Flächen für Mehrfachnutzung für temporäre und dauerhafte Nutzungen zu bestimmten Tageszeiten und Wochentagen (Spielstraßen, Straßenfeste, Märkte, Kunst im öffentlichen Raum etc.) ist zu überprüfen. Gegebenenfalls ist dafür eine Grundausstattung, wie z. B. Strom- und Wasseranschlüsse, sowie eine geeignete Bodenbeschaffenheit vorzusehen.
    • Bei Neu- und Umgestaltungen wird geprüft, ob und wie Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangebote für die unterschiedlichen Zielgruppen umgesetzt werden können, z. B. „Schattenbankerl“ in beschatteten Straßenräumen.
    • Bei der Umgestaltung von Plätzen, die auf Stadtteilebene oder gesamtstädtischer Ebene bedeutsam sind, sowie in Gebieten mit komplexen sozialräumlichen Rahmenbedingungen sollen bei Bedarf sozialraumanalytische Methoden und Beteiligungsformate eingesetzt werden.
    • Bei Neu- und Umgestaltungen werden räumliche Barrieren soweit als möglich reduziert und damit kurze Wege ermöglicht.
  • Baumpflanzungen
    • Baumstandorte sind bei Neu- und Umgestaltungen möglichst so zu wählen, dass Bäume die Wuchsbedingungen haben, um den geplanten Überschirmungsgrad und die mikroklimatischen Effekte tatsächlich zu erreichen.
    • Bäume sollen nahe der Straßenmitte gepflanzt werden, Einbautentrassen sollen das ermöglichen.
    • Aufgrund zunehmender Hitze und Trockenheit sind Solitärbäume weniger widerstandsfähig und mikroklimatisch weniger wirksam. Demgemäß sind Straßenbäume vorrangig im Verbund zu pflanzen, um ein langfristig gesundes Wachstum zu unterstützen und einen Kronenschluss zu erreichen (Abstand 6−10 m).
    • Auf Flächen, für die bereits Baumpflanzungen geplant sind, sind Garageneinfahrten nicht vorzusehen.
    • Wo Bäume nicht möglich sind, sind zur Kompensation Vegetationsflächen (z. B. Gräserbeete, Hochstammsträucher) oder auch Bauwerksbegrünungen vorzusehen.
    • Bäume werden zur Beschattung bevorzugt. Wo keine Bäume gepflanzt werden können, sind zur Beschattung bauliche Elemente (etwa begrünte Pergolen oder gebäudeseitige Beschattungen) für eine kleinräumige Beschattung und Kühlung umzusetzen.
  • Weitere mikroklimatische Maßnahmen
    • Aufbauend auf der Berücksichtigung von stadtklimatischen Aspekten in städtebaulichen Planungsverfahren sind Begrünungen, Beschattungen sowie, wo immer möglich, helle und versickerungsfähige Oberflächen einzusetzen sowie die Belüftung oder nächtliche Abkühlung im öffentlichen Raum zu optimieren, um eine hohe Aufenthaltsqualität insbesondere auch für besonders von Hitze betroffene Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
    • Begrünte Flächen sollen das Pflanzen von Bäumen sowie die Versickerung von Regenwasser ermöglichen und daher so wenig wie möglich unterbaut werden.
    • Bei Bebauungen sowie neuen Baumpflanzungen im öffentlichen Raum sind sommerliche Kaltluftströmungen zu erhalten bzw. zu fördern.
    • Bei Platzgestaltungen sind verstärkt offene Wasserflächen sowie Rinnen und Retentionsflächen einzusetzen.
    • Materialien für die Oberflächengestaltung sind in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung des öffentlichen Raums (Art, Ausmaß, Frequenz) zu wählen. Helle, gepflasterte Oberflächen sind dunklen Asphaltflächen vorzuziehen. Die Reinigung und Instandhaltung der Oberflächen muss bei jeder Planung mitbedacht werden. Bei unversiegelten Oberflächen ist auf barrierefreie Lösungen zu achten. Im Sinne der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft gilt es, bei (Um-)Gestaltungsmaßnahmen kreislauffähige Bauweisen und vorrangig wiederverwendete bzw. -verwendbare Materialien einzusetzen.
  • Regenwassermanagement
    • Neu- und Umgestaltungen im Straßenraum werden regenwassersensibel geplant, indem ein möglichst naturnaher Wasserkreislauf mit Verdunstung, Versickerung und Speicherung gewährleistet wird. Dabei kommen baum- und grundwasserunterstützende Systeme zur Anwendung z. B. Schwammstadt-Prinzip (größerer Wurzelraum unter der Straße), Baumscheiben, Retentionsflächen etc. Unterirdische Wasserspeicher sind so zu errichten, dass sie nicht zur weiteren Versiegelung beitragen. Dafür werden standardisierte Bauweisen entwickelt und angewandt.

Wiener Gartenstraße

Wiener Gartenstraßen als neues, innovatives Element des Grünraumangebots sind entsiegelte, intensiv begrünte Aufenthalts- und Erholungsbereiche mit hoher mikroklimatischer Wirksamkeit im Straßenraum. Sie weisen mindestens eine Länge von einem Baublock auf, sorgen für Abkühlung, steigern die Aufenthaltsqualität und beleben Räume im direkten Wohn- bzw. Arbeitsumfeld und bilden wichtige stadtökologische Trittsteinbiotope für die städtische Fauna und Flora. Sie sind durchlässig für den Fuß- und Radverkehr und fördern aktives Mobilitätsverhalten, insbesondere von Kindern. Hier ist Parken verboten, die Anfahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgungsdienste (Müllabfuhr etc.) wird ermöglicht. Ein Begrünungsgrad von mind. 40 % und ein Überschirmungsgrad von mind. 60 % ist anzustreben. Wiener Gartenstraßen werden insbesondere dort etabliert, wo das Grün- und Freiraumangebot besonders gering ist, etwa in dicht bebauten Stadtgebieten mit hoher Einwohner*innendichte und hohem Versiegelungsgrad.

Das schematische Bild zeigt 9 Blöcke aus schräger Perspektive von oben, links in der Mitte ist ein Block unbebaut als Park gestaltet, zwischen den vier vorderen rechten Blöcken teilt eine Gartenstraße diese in je zwei Blöcke auf, dargestellt mit Bäumen, Gehwegen, Grünzonen und Menschen.

Abbildung: Beispielhafte Darstellung von Wiener Gartenstraßen im Stadtraum (Straßenraum, Baumverbund, Baumüberschirmung (Kronenschluss), Entsiegelung, Regenwassermanagement, Wurzelraum, Einbauten etc.)

Prioritäre Gebiete für die Transformation des öffentlichen Raums

In von der Klimakrise besonders betroffenen Gebieten soll der öffentliche Raum prioritär klimafit gemacht werden. In den Gebieten mit hoher Priorität besteht dabei ein erhöhter Handlungsbedarf.

In Gebieten mit

  • der Priorität hoch überlagern sich überdurchschnittliche sommerliche Überwärmung, unterdurchschnittlicher sozioökonomischer Status der Bevölkerung, hoher Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum und die geringen Grün- und Freiräume sowie hohe bauliche Dichte (vorwiegend Gründerzeitquartiere außerhalb des Gürtels),
  • der Priorität mittel sind einer oder mehrere dieser Faktoren überdurchschnittlich vorhanden (Gründerzeitgebiete innerhalb und außerhalb des Gürtels, Gebiete in der Leopoldstadt, Simmering, der Brigittenau, Floridsdorf und der Donaustadt).

Hier gilt es, in öffentlichen Räumen, die noch keine ausreichende Qualität aufweisen, die Umsetzung von Maßnahmen durch übergeordnete Koordination und überwiegend zentrale Finanzierung beschleunigt voranzutreiben. Insbesondere Wiener Gartenstraßen sollen hier geschaffen, das Modell Supergrätzl bedarfsorientiert eingesetzt und mit anderen Projekten bzw. Programmen der Stadt Wien kombiniert werden, wie z. B. Pilotprojekt Supergrätzl Favoriten, Beserlpark XL oder WieNeu+.

Wienkarte zu den Prioritären Gebiete für die Transformation des öffentlichen Raums.
Die Karte stellt dar:

• Priorität hoch (Flächen entlang des Gürtes in den Bezirken 5, 6, 7, 8, 9, v.a. aber 12. bis 19. Bezirk sowie im 10. Bezirk),
• Priorität mittel (v.a. Fläche in den inneren Bezirken 1 bis 9 und im 15., 16. 17. und 18. Bezierk, weiters in Simmering nache der U3-Endstation sowie im 20. an der U6 und in Floridsdorf Zentrum sowie im 21. und 22. nahe Endstation U1)


GRUNDKARTE:
• Baulich genutztes Gebiet, 
• U-Bahn-Linie (Bestand), 
• U-Bahn-Linie Planung, 
• Bahnnetz Personenverkehr, 
• Straßennetz, 
• Wasser, 
• Stadtgrenze

Verbesserungsgebot bei Umbauten im öffentlichen Raum

Für die Wiederherstellung der Oberfläche nach Infrastrukturinvestitionen (z. B. Programm „Raus aus Gas“, Gleissanierungen etc.) gilt ein Verbesserungsgebot im Hinblick auf Mikroklima, Aufenthaltsqualität sowie sichere und komfortable Mobilität im Umweltverbund. Die ausführenden Organisationen und Unternehmen sind dazu angehalten, die Oberfläche gem. den Standards und Richtwerten des Wien-Plans (wieder-)herzustellen und, wo technisch möglich, Potenziale für Baumpflanzungen zu schaffen, indem die Lage unterirdischer Infrastruktur (Gas, Wasser, Strom, Kanal, Fernwärme etc.) dafür adaptiert wird.

Frühzeitige Planung des öffentlichen Raums in Stadtentwicklungsgebieten

Klimafitte Plätze und Straßenräume mit hoher Aufenthaltsqualität sind in Planungsprozessen für Stadtentwicklungsgebiete als integrale Bestandteile frühzeitig sowie gleichrangig wie die soziale, technische oder grüne Infrastruktur vorzusehen bzw. zu entwickeln. Hier sollen – abseits von Straßen, wo die übergeordnete Erschließungsfunktion im Vordergrund steht – die Anforderungen des (erweiterten) Umweltverbunds sowie die Aspekte Aufenthalt, Begrünung, Spiel und Sport etc. überwiegen. Im öffentlichen Raum werden die Aufenthalts- und Durchwegungsqualität für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen priorisiert und Straßen mit übergeordneter Erschließungsfunktion nur noch im unbedingt erforderlichen Ausmaß geplant. Dauerstellplätze im öffentlichen Raum sollen künftig nicht mehr vorgesehen werden, stattdessen gilt es, auf Sammelgaragen zu setzen.

Weiterentwicklung des öffentlichen Raums in Bestandsgebieten

Die Qualität des öffentlichen Raums in den Grätzln ist zu gewährleisten, dazu müssen übergeordnete Ziele und laufende Projekte aus den Bezirken in die Planung integriert werden. Bei Bedarf sind Analysen zu Klima, grüner und blauer Infrastruktur, zum Sozialraum etc. durchzuführen und daraus konkrete Planungen und Maßnahmen abzuleiten. Kommerzialisierungs- und Privatisierungsbestrebungen sind in Planungen für den öffentlichen Raum kritisch zu behandeln, insbesondere an Orten mit Platzmangel, hoher Frequenz und starkem Nutzungsdruck. Der öffentliche Raum soll vorrangig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Gewerbliche Sondernutzungen (Schanigarten, Verkaufsstände, Anlassmärkte etc.) sind aktiv zu steuern.

Vernetzung des öffentlichen Raums mit Grün- und Freiräumen

Bei der Planung und (Um-)Gestaltung von öffentlichen Räumen sind mögliche Synergieeffekte mit teilöffentlichen Räumen (z. B. den Freiräumen von Wohnbauten) oder Parks und Erholungsflächen zu berücksichtigen. Die Flächen sollen sich in der Gestaltung ergänzen (z. B. Wiener Gartenstraße, Beserlpark XL oder Supergrätzl im Umfeld von Parks), sie können sich jedoch nicht gegenseitig ersetzen oder kompensieren.

Anforderungen an den öffentlichen Raum in Zusammenhang mit sozialer Infrastruktur

Die Stadt Wien ertüchtigt den öffentlichen Raum rund um Einrichtungen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen der Klimaanpassung – etwa indem geeignete Flächen im öffentlichen Raum und Räumlichkeiten insbesondere in öffentlichen Gebäuden als Cooling Spots gestaltet oder witterungsgeschützte Bereiche geschaffen werden (z. B. Pavillonlösungen), die als Treffpunkte im Quartier fungieren. Die besonderen Bedürfnisse der Nutzer*innen der sozialen, gesundheitsbezogenen und kulturellen Infrastruktur sollen bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit Schulen werden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Schulumfeld zur Erhöhung der Sicherheit am Schulweg forciert.