Mobilität
Leitbild ÖV-Planung
Das Leitbild ÖV-Planung enthält die bis 2035 erforderlichen Netzoptimierungen und Ausbaumaßnahmen im ÖV-Netz, die sich aus Vorhaben der Stadterweiterung und der Weiterentwicklung der Bestandsstadt ableiten. Die geplanten Maßnahmen dienen der Verbesserung bzw. der Beibehaltung des Qualitätslevels im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie einem leistbaren und niederschwelligen Mobilitätssystem für alle. Sie sind wesentliche Schritte zur Erreichung der Klimaneutralität.
Legende
ÖBB-Netz/S-Bahn
Die mit den ÖBB vereinbarten Schieneninfrastrukturpakete 1 und 2 werden umgesetzt. Darauf aufbauend wurden bereits neue Schienenfahrzeuge und Taktverdichtungen bestellt. Auf nahezu allen Bahnkorridoren werden die Kapazitäten deutlich erhöht. Ausgebaut werden:
- S-Bahn-Stammstrecke (Aufwertung, Kapazitätssteigerung), viergleisiger Ausbau der Südbahn bis Mödling, Neubau der Verbindungsbahn (Meidling – Hütteldorf) und Ausbau und Sanierung der Strecke Hütteldorf – Westbahnhof.
- S-Bahn-Ring: Aufbauend auf die bestehenden S-Bahn-Linien S45 und S80 kommt es durch die Verlängerung der S45 entlang des Handelskais zum Lückenschluss.
U-Bahn
Im Wiener U-Bahn-Netz werden große Investitionsinitiativen getätigt:
- Vor allem die innerstädtische Netzentlastung durch das Linienkreuz U2×U5 stellt ein Großprojekt für Jahrzehnte dar.
- Ein zweiter Ast der U1 muss künftig das Stadtentwicklungsgebiet RothNEUsiedl erschließen.
- Weitere Verlängerungen (z. B. U2 Richtung Süden, U3 Richtung Südosten, U5 Richtung Osten, U6 Richtung Norden) werden hinsichtlich ihrer Netzwirksamkeit und ihrer Erschließungsmöglichkeiten für die Stadtentwicklung geprüft.
Straßenbahn und Stadt-Regio-Tram
Mittels neuer Straßenbahnlinien werden die Stadterweiterungsgebiete sowie die angrenzenden Stadtteile versorgt. Das Netz wird durch Stadtregionalbahnen ergänzt, die die Verbindungen mit dem Umland stärken. Geplante Verbindungen:
- Neue Straßenbahnlinien in Stadtentwicklungs- und Stadterweiterungsgebiete: Linie 12 Nordbahnviertel und Nordwestbahnhof, Linie 25 Seestadt, Linie 27 Berresgasse und Heidjöchl
- Neue Tangentialverbindungen: Linie 18 Pratertangente, Linie 15 Wienerbergtangente
- Die Stadtregionalbahn Linie 72 nach Schwechat wird durch die Stadt Wien forciert. Eine Umsetzung muss in Kooperation mit NÖ erfolgen.
- Weitere Stadtregionalbahnprojekte werden in Kooperation mit NÖ umgesetzt: Stadtregionalbahn nach Kaltenleutgeben, neue Linie 22 nach Groß Enzersdorf, Stadtregionalbahn Innere Aspangbahn bis Rothneusiedl.
- In Abstimmung mit den Ausbaustufen des Linienkreuzes U2×U5 und dem S-Bahn-Ausbau wird das Straßenbahn- und Busnetz angepasst und optimiert.
Planungsräume für weiteren ÖV-Ausbau
Für die dargelegten Planungsräume sollen besonders in Zusammenhang mit den prioritären Stadterweiterungsgebieten und weiteren Potenzialgebieten für Wohnen und Arbeiten (gem. Leitbild Siedlungsentwicklung) Konzepte zur Ermittlung des optimalen ÖV-Angebots sowie für die Schaffung attraktiver Verbindungen zwischen neuen und bestehenden Stadtteilen erstellt werden. In diesen Räumen sind unabhängig vom Verkehrsmittel großräumige Optimierungen mit einer erhöhten Qualitätsstufe (Fahrzeug, Fahrzeugausstattung, Geschwindigkeit) anzustreben. Eine Optimierung der Tangentialverbindung zwischen dem 21. und 22. Bezirk ist jedenfalls vorzusehen. Auch bislang nicht zum Einsatz gelangte Systeme, z.B. Schnellbusse, können im Zuge dessen geprüft werden. Ziel ist die gesamtheitliche Verbesserung des ÖV-Netzes der Stadt Wien.
Hinweis zum Leitbild ÖV-Planung
Der für die Netzerweiterungen im öffentlichen Verkehr (Straßenbahn, U-Bahn und Bus) entstehende infrastrukturelle Bedarf für Abstellen, Instandhaltung und ggf. Betankung von Fahrzeugen ist im Leitbild ÖV-Planung nicht dargestellt. Aufgrund der langen Entwicklungszyklen von Abstell- und Instandhaltungskapazitäten (z. B. Errichtung von Remisen) sowie in der Fahrzeugbeschaffung sind diese bereits im Vorfeld von Linienerweiterungen zu planen und zu entwickeln.
Leitbild Radverkehrsplanung
In der Radverkehrsplanung wird das Prinzip „Radfahren für alle“ verankert. Das bedeutet, dass ein durchgängiges, sicheres und komfortables Radverkehrsnetz geschaffen wird, das an den Bedürfnissen aller Nutzer*innengruppen ausgerichtet wird.
Legende
Radhighways
Die Radhighways schaffen attraktive Verbindungen ins Wiener Umland bzw. in die neuen Stadtentwicklungsgebiete und sollen v. a. für Alltagsradfahrende aller Nutzer*innengruppen ein Radfahren mit guter Reisegeschwindigkeit ermöglichen:
- Alle Routen sollen im Streckenverlauf möglichst kontinuierliche Qualitätsstandards aufweisen.
- Bis 2035 bauen wir die Radhighways entlang der identifizierten Korridore aus. Diese sind dann durchgehend, in hoher Anlagenqualität und -kapazität, befahrbar.
- Mit dem Südbahnradweg werden neue Maßstäbe in der Erreichbarkeit des Südraums mit dem Fahrrad gesetzt.
Hauptradverkehrsnetz
Das Hauptradverkehrsnetz wird hinsichtlich der Bedürfnisse aller Nutzer*innengruppen – anhand der Festlegungen im Leitbild Radverkehrsplanung – qualitätsvoll weiterentwickelt:
- Es werden systematisch großräumige Barrieren für den Fuß- und Radverkehr durch Schaffung von neuen Verbindungen reduziert.
- Zunehmend sollen auch die Querverbindungen im Stadtgebiet ausgebaut werden.
- Unter anderem werden auch die Donauquerungen betrachtet. Dies bedeutet die Verbesserung der Radverkehrsanlagen auf bestehenden Brücken, aber auch die Prüfung der Errichtung neuer Brücken bzw. Stege nur für den Rad- und Fußverkehr.
- Im Rahmen der ausgewiesenen Leuchtturmprojekte werden neue Qualitäten im Radverkehr geschaffen.
- Die Basisrouten im Hauptradverkehrsnetz werden nach dem Prinzip „Radfahren für alle“ ausgebaut und adaptiert sowie das Hauptradverkehrsnetz selbst evaluiert und modernisiert.
Regeln und Vorgaben
Planung des übergeordneten Straßennetzes
Die Stadtregion Wien ist ein rasch wachsender und wirtschaftlich prosperierender Metropolraum von gesamteuropäischer Bedeutung sowie ein bedeutender Knoten des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Gleichzeitig verändern sich die Zielsetzungen für das Mobilitätssystem Wiens, insbesondere in Hinblick auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Wien arbeitet daher seit Langem primär an der Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zum Umweltverbund, um damit weiterhin eine klimafitte Mobilitätsstrategie sicherzustellen (vgl. Smart Klima City Strategie Wien).
Aus dieser Situation leiten sich auch neue Ansprüche an das übergeordnete Straßennetz ab, insbesondere für Güterverkehr und Logistik:
- Ein leistungsfähiges übergeordnetes Straßenverkehrsnetz soll Verkehre bündeln und so Siedlungsgebiete entlasten. In Wien fährt rund ein Viertel des Autoverkehrs, der über die Stadtgrenze kommt, durch Wien durch (vgl. Kordonerhebung Wien 2022). In und um Wien wurde in den letzten Jahrzehnten bereits ein entsprechendes Straßennetz errichtet, dessen Funktionalität noch vervollständigt werden muss. Gleichzeitig wird das Hauptstraßennetz in Wien an aktuelle Zielsetzungen und Anforderungen angepasst.
Abbildung: Motorisierter Individualverkehr – Anteil Durchgangsverkehr (eigene Darstellung; Quelle: Kordonerhebung Wien 2022)
- Darüber hinaus treffen in Wien zwei Korridore des Europäischen Verkehrsnetzes TEN-T zusammen: Der Korridor Rhein-Donau verläuft in West-Ost-Richtung, der Korridor Ostsee-Adriatisches Meer in Nord-Süd-Richtung. In der Verordnung der EU aus 2024 über den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes wird die strategische Bedeutung des Kernnetzes klargestellt. Darin ist die Fertigstellung des Kernnetzes bis 2030 und des erweiterten Kernnetzes bis 2040 vorgesehen. Insbesondere von Nordosten nach Südwesten verläuft der gesamte Straßen-Durchgangsverkehr noch durch das Wiener Stadtgebiet, vorwiegend auf der A23 Südosttangente. Das zu realisierende TEN-Gesamtnetz sieht im Raum Wien eine Ergänzung des hochrangigen Straßennetzes vor.
Abbildung: Straßennetz laut TEN-Verordnung (eigene Darstellung, basierend auf TENtec-Informationssystem der Europäischen Kommission zur Koordinierung der transeuropäischen Verkehrsnetzpolitik)
- Im Güterverkehr müssen die wichtigen Wirtschaftsstandorte (Betriebsgebiete, Güterverkehrseinrichtungen, Netzknoten) optimal verbunden und die Versorgung der Stadt mit Gütern gewährleistet werden. Die Zulieferung in Siedlungsgebiete soll dabei so weit als möglich mit kleinen Fahrzeugen und konsolidiert erfolgen. Lokale Straßen werden weitestmöglich von Logistikansprüchen befreit und so Raum für mehr Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung gewonnen. In Stadterweiterungsgebieten können die Straßen von Anfang an entsprechend reduziert bemessen werden.
Durch ordnungspolitische Maßnahmen der Stadt Wien sowie auch infrastrukturelle Maßnahmen des Bundes, wie die S1-Spange, wird der Durchzugsverkehr in Wien reduziert, um Ortskerne zu entlasten und die Realisierung von Stadtentwicklungsgebieten im Nordosten Wiens zu ermöglichen.
Prinzipien für die Planung des Straßenraums
- Allgemeine Anforderungen:
- Straßenplanungen werden grundsätzlich auf ein den Zielen der Smart Klima City Strategie Wien und diesem Stadtentwicklungsplan entsprechendes Verkehrsaufkommen ausgerichtet.
- Bestehende Ampeln werden reduziert, die Schaltungen notwendiger Ampeln werden konsequent auf die Priorisierung des ÖV, des Zufußgehens und des Radfahrens ausgerichtet.
- Die Priorisierung des ÖV wird neben dem Vorrang bei Ampelschaltungen auch durch weitere verkehrsorganisatorische und bauliche Maßnahmen unterstützt (z. B. Schaffung von Busspuren).
- Der notwendige Platz im Straßenraum für flächige Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen, Aufenthalts- und Erholungsmöglichkeiten, Flächen für den Ausbau der aktiven Mobilität, insbesondere Radinfrastruktur und Infrastruktur für die Energieversorgung im öffentlichen Gut, wird prioritär zu Lasten von Dauerstellplätzen geschaffen. Der trotz des sinkenden Motorisierungsgrads verbleibende Bedarf soll verstärkt durch freie Kapazitäten bestehender Garagen abgedeckt werden.
- Ladestationen für E-Fahrzeuge werden vorrangig im privaten und halböffentlichen Bereich errichtet. Die Errichtung von Ladestationen im öffentlichen Raum steht im Nutzungskonflikt mit anderen Funktionen des öffentlichen Raums und muss Rücksicht auf diese nehmen (z. B. Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen).
- Um allen Wiener*innen ein sicheres und komfortables Zufußgehen und Radfahren zu ermöglichen, die Schadstoff- und Lärmbelastung zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern, wird weiterhin auf Tempo 30 im Wohngrätzl gesetzt.
- Für den Radverkehr gilt, dass auf Basisrouten getrennte Radverkehrsanlagen oder im Mischverkehr Fahrradstraßen errichtet werden müssen. Mehrzweckstreifen entsprechen nicht mehr dem Wiener Standard, vorhandene Mehrzweckstreifen werden schrittweise durch bessere Lösungen ersetzt.
- Die stadtweite Ausrollung von Mikro-Hubs im Sinne von White-Label-Paketboxen wie WienBox, die von Wohn- bzw. Arbeitsorten fußläufig erreichbar sind, unterstützt die Feinverteilung zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf der letzten Meile und trägt zur Reduktion von Mehrfachfahrten im Wirtschaftsverkehr bei. Die Paket- und Umschlagboxen sollen abseits des öffentlichen Guts aufgestellt werden. Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit WienMobil-Stationen.
- In der Bestandsstadt gilt:
- Gehsteige werden entsprechend den lokalen Bedarfen des Fußverkehrs dimensioniert, als Mindestgehsteigbreite ist bei allen Um- und Neubauten im Straßenraum 2 m anzustreben. Bei geringem Kfz-Aufkommen oder infolge von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird vermehrt die Errichtung von Begegnungszonen vorgesehen.
- Pkw-Abstellflächen am Gehsteig werden sukzessive rückgebaut und nicht mehr neu verordnet.
- In Stadterweiterungsgebieten gilt:
- Im öffentlichen Raum werden keine Dauerstellplätze mehr eingerichtet. Es wird verstärkt auf Sammelgaragen statt auf bauplatzbezogene Einzelgaragen gesetzt. Kurzfristiges Halten bzw. Parken, beispielsweise für Handwerks- und Pflegedienste oder im Zuge von Ladetätigkeiten, ist weiterhin möglich.
- In Stadterweiterungsgebieten sollen grundsätzlich alle (Pflicht-)Stellplätze in Garagen auf eine mögliche Nachrüstung mit E-Ladepunkten ausgelegt und 10 % der Stellplätze mit E-Ladepunkten ausgestattet werden. Mit der Bauordnungsnovelle 2023 wurde bereits die Grundlage hierfür geschaffen. Mittelfristig soll eine Anhebung dieser Kennwerte geprüft werden und laufend an den Bedarf angepasst werden.
- Straßen sind in Stadterweiterungsgebieten für die übergeordnete Erschließungsfunktion nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorzusehen. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums werden die Aufenthalts-, Gestaltungs- und Durchwegungsqualität für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen inkl. entsprechender Begrünungsmaßnahmen gegenüber der Erschließung von Gebäuden und Nutzungen priorisiert.
- Mobilitätskonzepte für städtebauliche Entwicklungen müssen Aussagen über Logistik- bzw. Wirtschaftsverkehre enthalten (Anlieferung, Beladung, Bündelung etc.). Die Zulieferung in Stadterweiterungsgebieten soll an zentralen Standorten wie Multi-User-Mikro-Hubs oder Ladehöfen gebündelt bzw. bei Bedarf dort nochmals in kleinere Fahrzeuge umgeschlagen werden, um Mehrfachfahrten zu reduzieren und die Straßenabschnitte mit Logistikanforderungen zu minimieren.