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Grün- und Freiraum

Stadtentwicklung steuern und gestalten

Weinberge und Baume im Raureif, im Hintergrund die Donaucity.

Foto © Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker

Leitbild Grünräume

Das Leitbild Grünräume setzt die Tradition der Wiener Grünraumplanung fort und sichert typische Wiener Landschaftsräume, regional wirksame Großgrünräume und definiert wichtige lineare Grünraumverbindungen, die in Niederösterreich in den jeweiligen Leitplanungen fortgesetzt werden. Diese grüne und blaue Infrastruktur ist ein zentraler Baustein für den Umgang mit der Klimakrise und für den Bodenschutz. Das Leitbild kennzeichnet Bereiche, die längerfristig bzw. dauerhaft von der Siedlungsentwicklung ausgenommen sind. Dadurch schafft es planerische Grundlagen für die Stadtteilplanung und die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.

Wienkarte zum Leitbild Grünräume.
Die Karte stellt dar:


LEITBILDKATEGORIEN 
davon dargestellt als Flächen:
• Wiener Immergrün (große Flächen an den Stadträndern sind: Lainzer Tiergarten und Wienerwald, Bisamberg, Flächen im Nordosten, die Lobau, der Prater, äußeres Simmering, und Wienerberg)
• Zukunftsgrün (das sind sehr viel kleinere Flächen im Stadtgebiet)
• Formbares Grün (ebenfalls kleinere Flächen im Stadtgebiet)
• Grüne Reserve (Flächen im Nordosten, in Simmering und ganz im Süden)
• Gewässer
• Historisch bedeutende Grünräume (im Wesentlichen die großen innerstädtischen Parkanlagen, weiters Parkanlagen in den Außenbezirken u.a. Schönbrunn,)

Als Punkte, dargestellt als Stern in einem Kreis: 
• Potenzialstandorte für Stadtparks > 10ha

FREIRAUMNETZ WIEN
Grünkorridor (Breite > 50m)
in Stadtentwicklungsgebieten Mindestbreite 100 m
Grünzug (Breite 30 bis 50 m)
Grünachse (Breite bis 30 m)
Urban geprägtes Netz
Das Freiraumnetz Wien, dagestellt als Linien unterschiedlicher Dicke, teils mit Strichlierungen durchzieht das gesamte Stadtgebiet, wesentliche Achsen finden sich u.a. entlang der Gewässer Wienfluss, Donaukanal, Donau. Weitere große Gründkorridore sind im 21. und 22. Bezirk am Stadtrand dargestellt

VORRANGGEBIETE LANDWIRTSCHAFT
lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan
Kategorie 1 (große Flächen am Stadtrand im 18., 19, 21., 22., 10. und 23. Bezirk )
Kategorie 2 (im Wesentlichen wieder die großen innerstädtischen Parkanlagen, weiters Parkanlagen in den Außenbezirken u.a. Schönbrunn,)
Kategorie 3 (einzelne Punktstandorte, fast alle am Wienerwaldrand, ansonsten eines im 21. Bezirk, 2 im 22. Bezirk und 2 im 10. Bezirk)

GRUNDKARTE, Hier ist dargestellt:
Baulich genutztes Gebiet
Wald
Straßennetz
Stadtgrenze

Hinweis:
Grünflächen des Leitbilds < 2.500 m² sind nicht dargestellt.
Ein PDF im Maßstab 1 : 25.000 ist auf wien.at verfügbar.

Datenquellen der Hintergrundkarte: Stadt Wien, Land Niederösterreich, Wiener Linien,
Wiener Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas, ASFINAG, ÖBB

Legende


Wiener Immergrün

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Hier bleibt es dauerhaft grün.

  • Diese Flächen sind für immer als hochwertige Grünräume geschützt und unter Wahrung der Erholungswirkung der Landschaft und der Identität des jeweiligen Landschaftsraums zu erhalten und weiterzuentwickeln. Als Gliederungselemente bleiben sie dauerhaft zusammenhängend erhalten.
  • Sie sind prinzipiell frei von Bebauung, ausgenommen bauliche Einrichtungen für Erholung oder Forst- und Landwirtschaft.
  • Charakteristisch für das Immergrün sind Parks, Wälder, Wiesen, Felder und Weingärten. Auch bestehende, in die Landschaft eingebettete Kleingartensiedlungen, Kulturbauten und Freizeiteinrichtungen gehören dazu. Eine über die jeweils bestehenden baulichen Nutzungen bzw. das zum Zeitpunkt des Beschlusses des Wien-Plans laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zulässige Ausmaß hinausgehende Inanspruchnahme ist hier nicht möglich.


Zukunftsgrün

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Hier wird es grün, wenn die Fläche nicht mehr so verwendet wird wie jetzt.

  • Diese Flächen werden nach Beendigung der derzeitigen Nutzung bzw. einer damit vergleichbaren Nutzung als Grün- und Erholungsflächen ausgestaltet.
  • Alle derzeitigen und vergleichbaren Nutzungen können bestehen bleiben, solange Bedarf besteht. In begründeten Fällen sind Zwischennutzungen im ausdrücklichen öffentlichen Interesse möglich. Sobald diese ausgestaltet wurden, werden sie Teil des Wiener Immergrüns. Nach Möglichkeit sollen diese Flächen öffentlich nutzbar sein.
  • Bauliche Erfordernisse, die mit der aktuellen Nutzung einhergehen, können umgesetzt werden, auch die für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unbedingt erforderlichen Wohn- und Nutzbauten.
  • Jedenfalls sind diese Flächen ebenso Tabuflächen für bauliche Entwicklungen im Sinne von städtischem Wohnen und Arbeiten wie die Flächen beim IMMERGRÜN.


Formbares Grün

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Hier können sich Lage oder Zuschnitt ändern, wenn die Qualitäten erhalten werden.

  • Diese Flächen weisen bereits jetzt eine Funktion als Grün- oder Freiraum auf, beinhalten aber auch andere Nutzungen (z. B. Sportplätze) und können in Zukunft in ihrer Lage oder ihrem Zuschnitt, etwa durch Arrondierungen bzw. Umlagerungen oder Erweiterungen der bebaubaren Fläche, verändert werden.
  • Voraussetzung für eine Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans ist, dass die Grünraumfunktion erhalten oder verbessert wird.
  • Ziel ist insbesondere die Schaffung bzw. die Erhaltung von kompakten, ökologisch wertvollen Grün- und Freiräumen in direktem Anschluss an bestehende Grünräume oder an das Freiraumnetz. Nach Möglichkeit sollen diese Flächen öffentlich nutzbar sein.
  • Der Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen folgt den Zielen des Agrarstrukturellen Entwicklungsplans in der jeweils gültigen Fassung.
  • Sind Sportflächen betroffen, müssen jedenfalls die Ziele des jeweils gültigen Sportentwicklungsplans berücksichtigt werden.
  • Im Vorfeld einer geplanten Veränderung einer Fläche im FORMBAREN GRÜN, sind folgende Schritte unerlässlich:
    • Die bestehenden Frei- und Grünraumfunktionen werden erhoben (z. B.: Klimafunktion, Vegetationsbestand, Naturschutz, Wald laut Forstgesetz, Versorgungsleistung, Kompaktheit, Anlagerung, Sichtachsen inkl. Raummarkierung und Raumbegrenzung, unversiegelte Fläche).
    • Die Potenziale zur Stärkung der Grünraumfunktion am Standort werden aufgelistet (z. B. Ausgestaltung, Entsiegelung, Erreichbarkeit, Erlebbarkeit, Nutzbarkeit).
    • Erst darauf aufbauend kann eine planerische Abwägung im Zuge einer Bearbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans erfolgen.


Grüne Reserve

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Hier kann es nur zu einer Nutzungsänderung kommen, wenn zuvor der zusätzliche Bedarf nachgewiesen wurde und der Gemeinderat entscheidet.

  • Diese Flächen bleiben langfristig oder dauerhaft als Grünräume bzw. Landwirtschaftsflächen erhalten.
  • Es wird erst in Zukunft entschieden, ob diese Flächen Grünräume bleiben oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Eine Siedlungsentwicklung auf Flächen der GRÜNEN RESERVE setzt eine Abänderung des Leitbilds Grünräume durch den Gemeinderat voraus.
  • Eine Entwicklung zu Natur- und Grünräumen kann jederzeit stattfinden, vor allem für ökologische Ausgleichsflächen.
  • Städtebauliche Entwicklungen müssen entsprechende Grün- und Freiräume enthalten und können nur erfolgen, wenn:
    • die Flächen künftig nicht als Grünraum (Versorgungs-, Klima-, Verbindungsfunktion) benötigt werden und die Potenziale des Leitbilds Siedlungsentwicklung aufgrund des Bevölkerungswachstums nicht mehr zur Versorgung mit leistbarem Wohnraum, Wohnfolgeeinrichtungen sowie Arbeitsplätze ausreichen ODER
    • bestehende Siedlungspotenziale durch einen Gemeinderatsbeschluss flächengleich für neue Siedlungspotenziale in der GRÜNEN RESERVE abgetauscht werden.


Gewässer

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Hier werden Wasserflächen und ihre Ufer erhalten und wo möglich renaturiert.

  • Diese Flächen sind stehende oder fließende Gewässer und Teil des Frei- und Grünraumsystems. Die Gewässer haben als blaue Infrastruktur der Stadt hohe Bedeutung, u. a. aufgrund ihrer positiven kleinklimatischen Wirkungen.
  • Bei den dargestellten Gewässern sind sowohl die Wasserflächen als auch die Uferbereiche und angelagerten Grünflächen geschützt. Darüber hinaus gilt es, die Gewässer und deren Ufer zu renaturieren sowie nicht mehr sichtbare Wasserläufe erlebbar zu machen.


Freiraumnetz Wien

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Hier ist ein Netz an Frei- und Grünräumen geplant, das die großen Grünräume und Parks verknüpft.

  • Das Freiraumnetz soll für alle in 250 m erreichbar sein. Die Freiraumverbindungen liegen daher in ca. 500 m Entfernung voneinander.
  • Das Netz umfasst bereits bestehende und in Zukunft auszubauende Abschnitte. Langfristig ist es das Ziel, bestehende Lücken im Freiraumnetz zu schließen.
  • Im urbanen Bereich liegt das Netz vorwiegend im Straßenraum und umfasst beispielsweise Alleen und Grünstreifen. In den landschaftlich geprägten Teilen Wiens kann das Freiraumnetz bis über 100 m breit sein. In den Stadtentwicklungsgebieten sollen die in der Karte dargestellten Grünkorridore mit einer Mindestbreite von 100 m ausgeführt werden.
  • Das Netz ist zum Großteil öffentlich zugänglich, es umfasst aber auch nicht zugängliche Bahn- und Straßenböschungen sowie Frischluftschneisen.
  • Die genaue Lage kann variieren, soweit die bestehende bzw. geplante Qualität sowie die Erreichbarkeit in 250 m vom Wohnort nicht beeinträchtigt werden. Am freien Feld ist die Lage nicht exakt definiert. Bei Stadtentwicklungsgebieten ist die Lage im Rahmen der Planungsprozesse oder in Verbindung mit der Ausgestaltung endgültig und exakt festzulegen.
  • Das Freiraumnetz besteht aus folgenden linearen Freiraumtypen:
    • urban geprägt:
      • Belebte Straßenräume & Fußgänger*innenzonen
      • Begrünte Straßenräume
      • Straßenräume mit angelagerten Grünflächen
    • landschaftlich geprägt:
      • Grünachsen (Breite < 30 m)
      • Grünzüge (Breite 30 bis 50 m)
      • Grünkorridore (Breite > 50 m)


Stadtparks (Large Parks)

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Potenzialstandorte für Stadtparks > 10 ha

  • Das Symbol STADTPARKS (LARGE PARKS) steht für Potenzialstandorte für Stadtparks mit einer Fläche über 10 ha. Darüber hinaus werden weiterhin ergänzend auch Parks < 10 ha in den Stadterweiterungsgebieten umgesetzt.
  • Die Umsetzung ist nicht unmittelbar geplant. Es soll aber genug Fläche frei gehalten werden, um in Zukunft einen großen Park errichten zu können.
  • Die frei zu haltende Potenzialfläche soll 10 ha nicht unterschreiten, solange die Grünraumversorgung nicht auf anderen Flächen hergestellt wurde.


Historisch bedeutende Grünräume

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

Historische Gärten und Parks von der Renaissance bis 1930

  • Die markierten Flächen weisen die historischen Garten- und Parkanlagen aus, die nicht im Bereich des Grüngürtels liegen. Auch Alleen, Straßenzüge, Promenaden, Freibäder, Freiräume von Bildungseinrichtungen, Friedhöfe, Gastgärten, Heurige, Siedlungsfreiräume bestimmter Typologien (Gartenstadt, Cottageviertel), Kleingärten, Wohnhausanlagen können historische Bedeutung haben.
  • Bei baulichen Erweiterungen oder Änderungen, die eine Änderung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erfordern, ist auf den Bestand der Gartenanlage Rücksicht zu nehmen. Dafür ist ein Gestaltungsplan zu erstellen.


Kenntlichmachung Vorranggebiete Landwirtschaft

Legendensymbol wie im Leitbild beschrieben

lt. Agrarstrukturellem Entwicklungsplan 2024

  • Das AgSTEP-Vorranggebiet Landwirtschaft Kategorie 1 zeigt großflächige, überwiegend agrarisch genutzte Flächen, die vorrangig der landwirtschaftlichen Produktion dienen und für die Laufzeit des Wien-Plans als solche erhalten bleiben.
  • Bei AgSTEP-Kategorie 2-Flächen kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine endgültige Abwägung der langfristigen Nutzung vorgenommen werden.
  • Die AgSTEP-Kategorie 3-Gebiete sind kleinräumige, agrarisch genutzte Flächen mit besonderer örtlicher Bedeutung.

Hinweise zum Leitbild Grünräume:

  • Als Referenzmaßstab für das Leitbild gilt 1:25.000.
  • In einzelnen Leitbildflächen können bauliche Strukturen und Nutzungen liegen. Diese wurden aus Gründen des Maßstabs und einer guten Lesbarkeit häufig nicht ausgenommen.
  • Eine erforderliche Anpassung an aktuelle Gegebenheiten durch Erweiterung, Verbreiterung, Umlegung etc. ist für Versorgungsinfrastruktur (Wasserbau, Energieversorgung), forst- und landwirtschaftliche Betriebe, Erholungsnutzung, Kulturbauten und Verkehrsinfrastruktur möglich.
  • In allen Leitbildkategorien können notwendige bauliche Einrichtungen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien (z. B. Geothermie) möglichst minimalinvasiv u. a. auch im Sinne des Wiener Naturschutzgesetzes sowie der Erholungsfunktion vorgesehen werden. Voraussetzung dafür sind eine entsprechende fachliche Abwägung und die nachgewiesene Verträglichkeit mit der Grünraumfunktion.
  • Wenn Grün- und Freiräume über- oder unterbaut sind, ist jeweils die in Grünnutzung stehende Ebene mit diesem Leitbild gemeint – zum Beispiel der Grünraum unter einer Brücke / Straße und nicht die Brücke / Straße selbst.

Regeln und Vorgaben

Grün- und Freiraumkennwerte

Die Grün- und Freiraumkennwerte definieren das Ausmaß an Grün- und Freiräumen, das bei Neuplanungen je Einwohner*in erforderlich ist. Das im Zuge eines Projekts neu zu schaffende Ausmaß hängt von der Bestandssituation und der Erreichbarkeit ab. Es wird zwischen der Nachbarschafts-, Wohngebiets- und Stadtteilebene differenziert.

Die Wiener Grün- und Freiraumkennwerte auf einen Blick:

Grün- und Freiräume

Erreichbarkeit (m)

Mindestgröße (ha)

m²/Einwohner*in

m2/Arbeitsplatz**

Nachbarschaft

250

-

3,5*

2,0

Wohngebiet

500

1

4,0

-

Stadtteil klein

1.000

3

4,0

-

Stadtteil groß

1.500

10

4,0

-

Region

6.000

> 50

-

-

* Kann entfallen, wenn in 250 m ein anrechenbarer Grünraum über 1 ha erreichbar ist.

** Freiräume im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen dürfen auch auf nicht-öffentlich zugängigen Flächen der Liegenschaft (z. B. Dachterrasse) untergebracht werden.

Grün- und Freiräume im Zusammenhang mit Wohnnutzungen

Grünräume sind für die Wohnbevölkerung versorgungswirksam, wenn sie öffentlich zugänglich sind, sie müssen aber nicht zwangsläufig im öffentlichen Eigentum stehen. Weiters müssen sie überwiegend eine adäquate Mindestbreite (Richtwert 25 m) aufweisen. Der tatsächliche Bedarf neu zu schaffender Grünräume wird in Grünraumscreenings im Zuge von Planungsprozessen ermittelt. Er ergibt sich aus der Differenz anrechenbarer Grünräume im Bestand und des sich aus den Kennwerten ergebenden rechnerischen Bedarfs. Sowohl in der Stadterweiterung als auch in der Bestandsstadt sind die Grün- und Freiraumkennwerte bei folgenden Vorhaben mit Wohnnutzung uneingeschränkt einzuhalten:

  • bei Umwidmung von Grünland in Bauland
  • bei (Um-)Widmung von Flächen, deren Erscheinungsbild einer Grünlandnutzung entspricht, in Bauland (bisher Bausperre nach § 8 (1), Sondergebiet, Verkehrsband etc.)
  • bei Vorhaben mit mehr als 110.000 m2 Brutto-Grundfläche, die Wohnnutzungen ermöglichen (das entspricht in der Regel rund 2.500 neuen Einwohner*innen)

Bei allen anderen städtebaulichen Entwicklungen gilt:

  • Bei Vorhaben auf bereits als Bauland gewidmeten Flächen mit weniger als 110.000 m2 Brutto-Grundfläche, die Wohnnutzungen ermöglichen, sind Parks gem. den in der Tabelle genannten Grün- und Freiraumkennwerten in den vorgegebenen Distanzen zu schaffen, sofern die umgebende gebaute Stadtstruktur und die Grundstücksverfügbarkeit dies ermöglichen.
  • Die Grün- und Freiraumkennwerte sind immer im maximal möglichen Ausmaß zu berücksichtigen. Können diese nicht vollständig erreicht werden, sind öffentlich zugängliche Kompensationsmaßnahmen zu setzen (wie beispielsweise öffentlich zugängliche begrünte Dachterrassen, Wiener Gartenstraßen im öffentlichen Raum, Beiträge zur Ausgestaltung des Freiraumnetzes).

Grün- und Freiräume im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen

Pro Arbeitsplatz sind 2,0 m2 Freiraum in maximal 250 m Entfernung erforderlich, wobei diese auch auf nicht öffentlich zugängigen Flächen der Liegenschaft (z. B. Dachterrasse) untergebracht werden können.

Grünraumscreening

Die Grün- und Freiraumkennwerte kommen bei Grünraumscreenings für neue städtebauliche Projekte zur Anwendung. Das Screening dokumentiert den Status quo der Grün- und Freiraumversorgung mit hilfe der Grün- und Freiraumkennwerte und kann durch die Erfassung der linearen urban geprägten Freiraumtypen (siehe Leitbild Grünräume) die aktuelle Qualität und die Defizite des wohnortnahen Freiraumsystems sichtbar machen. Das Ergebnis des Screenings liefert die Grundlage für eine qualitative und quantitative Aufwertung der Grün- und Freiraumversorgung im weiteren Planungsprozess (z. B. Schaffung neuer Grünflächen, Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum, Verbindungen wie beispielsweise Fußgänger*innen- / Radbrücken oder Grünbrücken). Screenings können auch als erster Schritt eines Lokalen Grünplans (Darstellungswerkzeug zur Grünraumversorgung und -vernetzung auf Projektebene) erstellt werden.

Frühes Grün als Planungsstandard

In Planungsprozessen werden künftige Grünflächen möglichst frühzeitig verortet, dabei wird auf die Erhaltung bestehender Bäume geachtet. Die geplanten Grünflächen bzw. Grünräume werden möglichst früh ausgestaltet und zugänglich gemacht, sodass sie spätestens mit Bezug des neuen Stadtteils nutzbar sind. Dazu werden auch notwendige Finanzierungsfragen geklärt. Durch die Ausarbeitung entsprechender Schutzmaßnahmen wird verhindert, dass die Grünstrukturen in der Bauphase befahren werden und der Boden verdichtet wird.

Was uns sonst noch anleitet

WIENER STADTKLIMAANALYSE

Die Stadtklimaanalyse zeigt die Gesamtsituation des Klimas in Wien. Sie zeigt Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eigenschaften (sogenannte „Klimatope“), Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete sowie Luftströmungen. Aus der Klimaanalysekarte und der Themenkarte „Nächtliche Kaltluft“ kann eine Ersteinschätzung zum Stadtklima abgelesen werden. Sie sind als Planungsgrundlagen für Neuentwicklungen und Stadtteilplanungen heranzuziehen.

AGRARSTRUKTURELLER ENTWICKLUNGSPLAN FÜR WIEN (AGSTEP)

Wie bei vorangegangenen Stadtentwicklungsplänen wurde in deren Vorfeld der Agrarstrukturelle Entwicklungsplan für Wien (AgSTEP) erstellt und 2023 auch vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der AgSTEP zielt auf die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und die Erhaltung zusammenhängender landwirtschaftlich genutzter Böden im größtmöglichen Ausmaß ab. Er zeigt jene Gebiete, die langfristig einer landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben (Vorranggebiete Landwirtschaft), und macht Vorschläge, die zur dauerhaften Sicherung der Bewirtschaftung beitragen sollen.

Der AgSTEP 2024 weist 4.878 ha in drei Kategorien aus (82 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Wiens), die in der Karte zum Leitbild Grünräume des Wien-Plans dargestellt sind. Die Gesamtfläche konnte gegenüber 2014 um 18 ha gesteigert werden, die besonders wichtigen Kategorie-1-Vorranggebiete wurden um 52 ha ausgedehnt.

WIENER WALD- UND WIESEN-CHARTA

Der Wien-Plan setzt den raumordnerischen Rahmen und unterstützt die langfristige Umsetzung der 12 Leitsätze der 2020 vom Wiener Landtag beschlossenen „Wiener Wald- und Wiesen-Charta“. Der Schutz des Wiener Grüngürtels wurde bereits 1905 beschlossen, die Schutzgebiete seither stetig erweitert.