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Rahmenbedingungen für den Wien-Plan und die Umsetzung

Der Wien-Plan

Der Wien-Plan orientiert sich sowohl an strategischen Vorgaben, Zielen und Abkommen, die auf globaler, nationaler und Wiener Ebene beschlossen wurden, als auch an bewährten Prinzipien, Grundwerten und Haltungen, die bereits in früheren Stadtentwicklungsplanprozessen entwickelt wurden. Diese wurden im Erstellungsprozess analysiert und haben die Zielaussagen und Regelungen des Wien-Plans beeinflusst.

Auf globaler Ebene ist die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit den „Sustainable Development Goals“ (SDG, „nachhaltige Entwicklungsziele“) hervorzuheben. Über die Orientierung an der Wiener Smart Klima City Strategie sind die 17 SDG in die Erstellung des Wien-Plans eingeflossen. Das in den SDG zum Ausdruck kommende breite Verständnis von Nachhaltigkeit entspricht dem Wiener Weg – besonders relevant für den Wien-Plan ist neben den Zielen „Bezahlbare und saubere Energie“, „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ und „Maßnahmen zum Klimaschutz“ das Ziel „Nachhaltige Städte und Gemeinden“. Letzteres zeichnet sich im Verständnis der UN durch Sicherheit, Inklusion und Widerstandsfähigkeit aus.

Das Pariser Klimaschutzabkommen mit dem Ziel, die vom Menschen verursachte globale Erwärmung auf maximal 2 °C, nach Möglichkeit sogar auf 1,5 °C zu beschränken und die globalen Treibhausgasemissionen bis Mitte des 21. Jahrhunderts auf null zu reduzieren, setzt den Rahmen für die Bemühungen der Stadt Wien zur Reduktion der lokalen Treibhausgasemissionen. Auf Ebene der EU wurde 2020 das Ziel festgelegt, Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 zu reduzieren, bis 2050 muss Klimaneutralität erreicht werden. Basis dafür sind der European Green Deal und die daran anknüpfenden Environmental-Social-Governance-Kriterien (ESG) der EU-Taxonomie. Investitionen werden vor diesem Hintergrund nicht mehr nur an ihrem wirtschaftlichen Erfolg gemessen, sondern auch an den sozialen und ökologischen Wirkungen. Infolge des European Green Deal wurde auch eine Vielzahl von EU-Regulativen mit räumlichen Auswirkungen ausgearbeitet, auf die der Wien-Plan ebenfalls aufbaut. Diese lösen teils erhebliche Anforderungen an die Flächenbereitstellung aus, wie beispielsweise die Vorgaben zu erneuerbaren Energien, Ökologie und Renaturierung.

Die 2024 durch das Europäische Parlament beschlossene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WHVO) gibt den Mitgliedstaaten sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben zur Verbesserung der Biodiversität, um die Stadt gegen den Klimawandel zu stärken, den Biodiversitätsverlust zu stoppen, die Ernährungssicherheit zu garantieren und die menschliche Gesundheit zu fördern. Der Wien-Plan unterstützt mit seinen Zielen die Vorgaben der WHVO zur Vergrößerung der Grünräume und zur Erhöhung des Baumüberschirmungsgrads. Die Verbesserung der Biodiversität wird konsequent durch Qualitätssteigerung vor allem in den im Leitbild Grünräume ausgewiesenen Gebieten erzielt.

Wien hat sich – wie Österreich – zum Ziel der Klimaneutralität bereits bis 2040 verpflichtet und verdeutlicht damit den Anspruch, international zur Gruppe der Vorreiterinnen zu gehören. Die dafür maßgeblichen Strategiedokumente der Stadt Wien sind die Smart Klima City Strategie Wien und der Wiener Klimafahrplan. Sie verfolgen einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem Ressourcenschonung und Klimaschutz mit dem Anspruch einer hohen Lebensqualität verknüpft sind. Das Wiener Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität und der klimaneutralen Verwaltung bis 2040 sowie die Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft. Diese Vorgaben wurden umfassend in den Planungsüberlegungen des Wien-Plans aufgegriffen.

Mit der Neuen Leipzig-Charta wurde 2020 von den für Stadtentwicklung zuständigen Minister*innen der EU-Staaten ein explizit auf Städte fokussiertes Grundsatzdokument beschlossen, das die Innovationsfähigkeit von Städten hervorhebt und Eckpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung festlegt. Dieser internationale Rahmen ist nicht nur handlungsanleitend für die Stadt Wien, sondern steuert auch die Städtepolitik und Förderprogramme auf EU-Ebene, primär über den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung. Mit dem Bekenntnis und Vorgaben zum Bodenschutz, kompakten Bauweisen, kurzen Wegen sowie Nutzungsmischung folgt der Wien-Plan zentralen Grundsätzen der Leipzig-Charta und implementiert diese in die Praxis der Wiener Stadtplanung. Die in der Leipzig-Charta hervorgehobene zentrale Dimension der „gerechten Stadt“ entspricht dem etablierten Selbstverständnis der Wiener Stadtplanung, welche mit dem Wien-Plan intensiv daran arbeitet, dass soziale Dienstleistungen, Gesundheitsversorgung und Kultur für alle verfügbar, erreichbar und leistbar sind.

Als Mitglied der Österreichischen Raumordnungskonferenz hat Wien das Österreichische Raumentwicklungskonzept ÖREK 2030 als Planungsstrategie auf nationaler Ebene mitentwickelt, im Jahr 2021 mitbeschlossen und sich so zu den gemeinsamen Grundsätzen und Zielen der österreichischen Raumentwicklung bekannt. Der Wien-Plan greift die im ÖREK definierten Themen auf und sichert deren Berücksichtigung in Planungsprozessen, unter anderem Klimaneutralität und Energiewende, Flächeninanspruchnahme, Baukultur, Freiräume, Daseinsvorsorge, leistbares Wohnen, regionale Wertschöpfungsketten und Kreislaufwirtschaft.

Wien strebt eine dezidiert stadtregionale Sichtweise bei der Stadt- und Regionalentwicklung an, bei der die Gemeinden und die Länder Niederösterreich, Burgenland und Wien aktiv und grenzüberschreitend bei der Lösung gemeinsamer Herausforderungen zusammenarbeiten. Die Region wird als funktionale Einheit begriffen, bei der alle Teilräume – nach ihren Möglichkeiten – gleichermaßen zur Weiterentwicklung der regionalen Zielsetzungen beitragen. Mit dem Wien-Plan verdeutlicht die Stadt Wien ihr Interesse und ihre Bereitschaft für eine weitere Vertiefung dieser Zusammenarbeit. Durch eine enge Abstimmung der räumlichen Entwicklung können die Potenziale der Region – als Wirtschafts- und Wohnstandort, als Vorbild für Lebensqualität und bei der Transformation zur post-fossilen Gesellschaft – voll zur Entfaltung gebracht und schwierige Herausforderungen gemeistert werden. Die etablierten Organisationen Planungsgemeinschaft Ost (PGO) und Stadt-Umland-Management (SUM) bilden dafür den Kern und sollen bedarfsgemäß gestärkt und ergänzt werden.

Partizipation ist ein zentraler Grundpfeiler der Wiener Stadtplanung und hat in Wien Tradition. Die Bürger*innenbeteiligung ist in diesem Verständnis keine Holschuld, sondern eine Bringschuld der Wiener Stadtplanung. Bürger*innen werden aktiv und frühzeitig in Planungsprozesse auf Stadtteil- und Projektebene eingebunden und können so ihre Stadt selbst mitplanen und mitgestalten. Damit kann das lokale Wissen der Bevölkerung in die Planungen einfließen und die Qualität sowie Akzeptanz von Projekten und Vorhaben können erhöht werden. Der Grundsatz der Bürger*innenbeteiligung gilt für alle Bereiche der Stadtplanung, von der Gestaltung des öffentlichen Raums über einzelne Projekte bis hin zur Planung neuer Stadtteile. Ziel ist, möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. So werden spezielle Zielgruppen wie z. B. Kinder und Jugendliche adäquat angesprochen und durch geeignete Methoden in die Planungsvorhaben integriert. Durch die Nutzung neuer Möglichkeiten durch digitale Werkzeuge können mehr Menschen erreicht werden und die Effizienz, Qualität und Inklusivität der Beteiligung gesteigert werden. Auf Basis der gut etablierten Prozesse werden die Methoden und maßgeschneiderte Formate für die Einbindung der Bevölkerung laufend weiterentwickelt.

Wichtige Grundlagen und Zielsetzungen für die Durchführung partizipativer Prozesse sind in der Wiener Demokratie-Strategie und für den Bereich der Stadtplanung im Masterplan Partizipative Stadtentwicklung festgelegt. Diese kommen auch für die im Wien-Plan angestoßenen Vorhaben zur Anwendung. Der Einsatz analoger und digitaler Methoden sowie aufsuchender Formate ermöglicht es allen Interessierten, sich zu informieren und einzubringen, unabhängig von sozialem Status, Alter, Geschlecht oder Herkunft. Im Rahmen neu entwickelter Maßnahmen wie der Wiener Klimateams oder des Zukunftsteams der Wiener Stadtteilplanung können Bürger*innen unmittelbar an Projekten mitarbeiten und so ihre Ideen für die Stadt verwirklichen. Bei Gestaltungs- und Aushandlungsprozessen vertritt die Stadtplanung die Bedürfnisse unterrepräsentierter oder nicht vertretener Gruppen. Die Beteiligungsverfahren werden transparent und nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert. Die Ergebnisse der Verfahren werden veröffentlicht.

Die geplante und gestaltete Umwelt hat einen wesentlichen Einfluss auf die Alltagsqualität und die Handlungschancen aller Bewohner*innen. Deshalb werden die Prinzipien einer gendersensiblen und alltagsgerechten Planung konsequent umgesetzt und die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen, Männern und intergeschlechtlichen Personen berücksichtigt. Die Themenbereiche des Wien-Plans zielen explizit darauf ab, die Lebensqualität für alle aktuell und künftig in der Stadt lebenden Menschen zu sichern und laufend zu verbessern. Die unterschiedlichen Lebenswelten und Alltagsrealitäten nach Geschlecht, Herkunft und sozialer Situation werden berücksichtigt und die Anforderungen von Personen, die Sorge- und Familienarbeit leisten, Älteren, Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Gruppen einbezogen. Dies wird unter dem Begriff „Gender Planning“ bereits seit Langem in der Stadtplanung angewandt und auch im Wien-Plan als Grundprinzip verankert.

Eine mit dem STEP 05 eingeführte und in den vergangenen Jahren sehr bewährte Managementstruktur sind die Zielgebiete der Stadtentwicklung. Diese Zielgebiete haben große gesamtstädtische Bedeutung, hier bringen hohes Entwicklungspotenzial bzw. spezifische Herausforderungen komplexe Koordinations- und Abstimmungserfordernisse mit sich. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind zentrale Aufgaben der jeweiligen Zielgebietskoordinator*innen, relevante Akteur*innen zu vernetzen, Handlungsfelder zu formulieren, Prozesse zu initiieren und aktiv zu steuern. Die Zielgebietsprogramm-Perioden betragen in der Regel vier Jahre, die Festlegung von Zielgebieten und Zielgebietsprogrammen bzw. deren Abänderung obliegt der Stadtentwicklungskommission (STEK), die durch Beschluss des Wiener Gemeinderats eingerichtet wurde. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Wien-Plans gilt die Zielgebietskulisse gem. Kenntnisnahme der Stadtentwicklungskommission am 13. Juni 2023:

Wienkarte zu den Zielgebieten der Stadtentwicklung 2023.

Die Karte zeigt folgende Zielgebiete:
• Floridsdorf – Achse Brünner Straße
• Donaufeld
• Zentrum Kagran
• U2 Donaustadt – aspern Seestadt
• Donauraum Leopoldstadt – Prater
• Rothneusiedl
• Donaukanal
• Gründerzeitviertel Westgürtel
• Muthgasse

GRUNDKARTE:
• Baulich genutztes Gebiet
• U-Bahn-Linie (Bestand)
• U-Bahn-Linie Planung
• Bahnnetz Personenverkehr
• Straßennetz
• Stadtgrenze

Datenquellen der Hintergrundkarte sind: Stadt Wien,
Land Niederösterreich, Wiener Linien, Wiener
Lokalbahnen, Corine Landcover, Urban Atlas,
ASFINAG, ÖBB