Allgemeines zur Holzernte

  • Die Holzernte wird am Stand der Technik unter besonderer Beachtung des Schutzzwecks der Landschaftsschutzgebiete und geschützten Landschaftsteilen (und den damit zusammenhängenden ökologischen Anforderungen) geplant und durchgeführt.

  • In Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen werden ausschließlich besonders boden-
    und bestandesschonende Arbeitssysteme und Arbeitsverfahren eingesetzt und alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten ausgenutzt, um eine maximale Schonung des Waldbodens und des verbleibenden Bestandes zu erreichen.

  • Grundsätzlich gilt, dass die Befahrung des Waldbodens ausschließlich im Rahmen des permanenten Feinerschließungsnetzes erfolgt.

  • Die Holzernte ist bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen (Regen, Frostaufgang) bzw. beim Auftreten von Spurtypen, die auf technisch unverträgliche Befahrung (Risiko des Verlusts der forsttechnischen Befahrbarkeit) hinweisen, sofort einzustellen und erst wiederaufzunehmen, sobald es die Bodenverhältnisse wieder zulassen.

  • Im Nahbereich von Gewässern und bei Furten ist darauf zu achten, dass es zu keinem Feinsedimenteintrag im Zusammenhang mit der Holzernte kommt und kein Reisigmaterial oder Restbiomasse in das Gewässer gelangt. Dies ist vor allem bei Gewässern mit Fischvorkommen von Bedeutung. Zu diesem Zweck ist entweder ein bewirtschaftungsfreier (mit Ausnahme von Kalamitätsnutzungen) oder bewirtschaftungsbeschränkter Streifen (Belassen von Laubholz und hiebsunreifen Bäumen, Fällung vom Gewässer weg) einzurichten. Im Nahbereich von Gewässern wird kein Holz gelagert.

  • Rundholz wird so rasch wie möglich abtransportiert. Für die zügige Holzabfuhr ist bereits bei den Verkaufs-verhandlungen Sorge zu tragen.

  • Bei der Holzernte aufgetretene Schäden an Forststraßen werden schnellstmöglich nach Abschluss der Holzerntemaßnahmen behoben.

  • Kommt es in Gebieten mit Erholungsschwerpunkt und hoher Besucherfrequenz (ausgeschilderte Wanderwege, ausgewiesene Mountainbikestrecken) aufgrund von Holzerntemaßnahmen zu temporären Sperren, so sind diese auf die für die Holzernte notwendige Dauer zu beschränken. Die Sperre ist zusätzlich zu der im Forstgesetz vorgesehenen Kennzeichnung möglichst schon an der Einstiegsstelle des Wanderwegs / der Mountainbikestrecke bzw. an deren Kreuzungsbereichen anzukündigen und mit Hinweisen auf eingerichtete Umleitungen oder Hinweisen auf Alternativrouten zu versehen. Länger andauernde Sperren sollten in Regionalmedien angekündigt werden. Darüber hinaus sollten die zuständige Bezirksverwaltung und die zuständigen Magistratsabteilungen informiert werden.

  • Die Holzernte sollte möglichst außerhalb der Brutzeiten der im Einsatzgebiet beheimateten Vogelarten durchgeführt werden. Während der Wanderungs- und Laichzeiten von Amphibien werden im Nahbereich von Gewässern keine Holzerntemaßnahmen durchgeführt.

  • Der Bau von Forststraßen ist in Bezug auf die Schutzgüter Landschaftsgestalt und Landschaftshaushalt kritisch zu prüfen und zu betrachten. Dem durchaus entgegenstehen kann ein gesteigerter Wert für Erholung und Fremdenverkehr durch neuen Forststraßen. Diese Abwägung der Schutzgüter sowie weiterer z. B. ökonomische Faktoren müssen daher maßgeblich die lokalen Gegebenheiten miteinbeziehen, was eine Einzelfallentscheidung für oder gegen einen Bau nötig macht. Generell sollten Forststraßen, die nach gründlicher Prüfung in Schutzgebieten errichtet werden, eine Längsneigung von 10-12 % nicht überschreiten. Des Weiteren ist, immer mit Blick auf die einzusetzende Erntetechnologie, darauf zu achten, dass das Gebiet nicht übererschlossen wird (>45(50) lfm/ha). Jedenfalls ist für die Neuanlage, Verlegung und Verbreiterung einer Forststraße im Landschaftsschutzgebiet oder auch im Grünland (Widmungskategorie nach der Bauordnung für Wien) eine naturschutzbehördliche Bewilligung erforderlich (§ 24 Abs. 5 Z 1 Wiener Naturschutzgesetz).

Bodenschutz

Feinerschließung

Zur Schonung (eines Großteils) des Waldbodens wird die Befahrung und ihre Auswirkungen auf einen Teil des
Bodens – die Rückegasse – konzentriert. Zu diesem Zweck wird ein permanentes Feinerschließungssystem angelegt. Das Erschließungssystem wird vom Waldort und der Waldentwicklungsphase entkoppelt und es werden unabhängig von der aktuellen Bestockung immer dieselben Flächen befahren.

  • Die Planung des Feinerschließungssystems erfolgt bestandesübergreifend und bereits bestehende Fahrspuren werden so weit wie möglich integriert.

  • Rückegassen werden in Abhängigkeit von den standörtlichen Gegebenheiten und Topographie möglichst
    gerade , parallel zueinander und in regelmäßigen Abständen angelegt. Gerade Verläufe reduzieren die
    Wirkungen von Scherkräften bei der Kurvenfahrt und minimieren den Anteil der befahrenen Fläche. Ihre
    Breite überschreitet 4 m nicht. Sollte eine Erntetechnologie, die Vorteile etwa für bereits bestehende
    Verjüngung bietet, breitere Rückegassenabstände erfordern, können hiervon Ausnahmen gemacht werden.
    Die Rückegassenbreite ist trotzdem möglichst gering zu halten.

  • Rücke- und Seilgassenabstände bzw. die Arbeitsfeldbreite hängen vom gewählten Arbeitssystem und Arbeitsverfahren ab. Die Mindestbreite des Arbeitsfelds beträgt 20 m (doppelte Kranreichweite Harvester/Forwarder). Um die befahrene Fläche zu reduzieren, wird auf instabilen Standorten (z. B. Gley, Pseudogley-Böden) ein größerer Rückegassenabstand angestrebt. Im geneigten Gelände und beim Vorhandensein von Hindernissen (Felsblöcke) kann der Rückegassenabstand variieren.

  • Im geneigten Gelände werden Rückegassen in Falllinie angelegt. Wo möglich, werden Rückegassen an beiden Enden an das übergeordnete Erschließungssystem angeschlossen (Rundkurs), um zu ermöglichen, dass die Lastfahrt nur bergab erfolgt. Querneigung (>5 %) wird vermieden. Die Einmündung in das übergeordnete Erschließungssystem kann bei Bedarf befestigt (z. B. geneigtes Gelände) und zur Vermeidung von Bestandesschäden aufgeweitet werden.

  • Wo es die Bodenverhältnisse (Weichboden) oder die Hangneigung (>50 %) nicht erlauben, werden keine Rückegassen angelegt und gegebenenfalls auf Hilfsmittel zur Vorrückung (Rückeraupe, Pferd) zurückgegriffen.

  • Das permanente Feinerschließungssystem wird dauerhaft markiert (Farbmarkierungen auf Bäumen, durch
    Pflöcke oder Bepflanzung mit schnellwachsenden Gehölzen bei der Bestandesbegründung) bzw. durch die Erfassung mit modernen, digitalen Technologien dauerhaft verortet und wiederauffindbar gemacht (auch im
    Fall von großflächigen Kalamitäten.)

Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenschäden

Um die Belastung des Waldbodens zu reduzieren, können maschinenseitig verschiedene Maßnahmen ergriffen bzw. die Maschinen mit Zusatzausrüstung ausgestattet werden:

  • Reduktion der Masse der Maschine (z. B. durch Reduktion der Beladung oder Wahl einer kleineren Maschine):
    Da dies in Regel eine höhere Anzahl an Überfahrten bedingt, ist dies nur eingeschränkt sinnvoll.

  • Einsatz von Maschinen mit mehr Achsen, größeren und breiteren Reifen oder Einsatz von Maschinen mit Raupenfahrwerken: Dadurch wird die Masse auf eine größere Fläche verteilt und der Bodendruck reduziert.
    Beim Einsatz von Maschinen mit Raupenfahrwerken ist zu beachten, dass bei diesen bei der Kurvenfahrt höhere Scherkräfte als bei Radmaschinen auftreten. Insbesondere bei der Wahl der Rücketechnologie ist auf eine möglichst bodenschonende Konfiguration der Maschine zu achten, da mit dieser die Mehrzahl der Überfahrten durchgeführt wird.

  • Absenken des Reifenfülldrucks und des Reifeninnendrucks: Diese Maßnahmen vergrößern die Aufstandsfläche, senken den Bodendruck und erhöhen die Traktion. Somit werden auch die Scherkräfte auf eine größere
    Fläche verteilt und Schlupf reduziert. Hier ist der von Herstellerseite vorgegebene Spielraum so weit wie
    möglich auszunutzen.

  • Erleichtertes Überwinden von Fahrwiderständen und Erhöhen der Effizienz der Kraftübertragung: Dies wird
    durch den Einsatz von allradgetriebenen Maschinen und das frühzeitige Nutzen der Differenzialsperre erreicht. Bei Rückeanhängern sind Modelle mit angetriebenen Achsen zu bevorzugen. Darüber hinaus sollten
    Lastfahrten nur in Rückerichtung bergab erfolgen.

  • Erhöhen der Traktion durch stärkeren Eingriff in den Boden: Zu diesem Zweck können Reifen mit speziellem Traktionsprofil (große gerade Stollen und großen Stollenzwischenräumen) eingesetzt werden. Alternativ können herkömmliche Reifen mit Forstketten ausgestattet werden. Diese greifen mit Spikes in den Boden ein und erhöhen dadurch die Kontaktfläche und Traktion. Eine weitere Möglichkeit stellen sogenannte Bogie- oder Einzelradbänder dar. Sie greifen öfter und tiefer in den Boden ein, erhöhen die Aufstandsfläche der Maschine und Reduzieren die Gefahr des Einsinkens. In Abhängigkeit von ihrem Zweck werden sie in Bergbänder (Erhöhung der Traktion), Tragbänder (Erhöhung der Aufstandsfläche und Reduktion des Einsinkens), Kombinationsbänder und Spezialbänder (z. B. zum Überfahren von Straßen und Wegen) eingeteilt. Wiederrum gilt, dass vor allem die für die Rückung eingesetzte Maschine mit Zusatzausrüstung zur Bodenschonung ausgestattet ist.

  • Einsatz von Traktionshilfswinden: Diese können am unterstützten oder auf einem separaten Trägerfahrzeug montiert sein und reduzieren durch ihre Zugkraft den Schlupf beim Anfahren und in der Folge die auf den Boden wirkenden Scherkräfte. Mit Traktionshilfswinden ausgestattete Maschinen sind solchen ohne in jedem Fall vorzuziehen.

  • Abstimmung von Zugfahrzeug und Last: Je höher die Last, desto größer das Zugfahrzeug. Wird ein zu kleines Zugfahrzeug gewählt, kommt es zu Schlupf und tiefen Fahrspuren. Darüber hinaus besteht die Gefahr des Abhebens einzelner Achsen (insbesondere bei landwirtschaftlichen Schlepper) und Mangel an Bremskraft (z. B. bei der Lastfahrt mit Krananhängern).

  • Wechsel auf ein anderes Arbeitssystem und –verfahren: Greift keine der technischen Maßnahmen, so sind andere Arbeitssysteme, wie zu Beispiel Seilgeräte, in Betracht zu ziehen.

Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Bodenschäden

Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung ist darauf zu achten, dass die Feinerschließung und das Arbeitsverfahren auf den Standort und den Bestand angepasst und aufeinander abgestimmt sind. Im Zuge dessen sind die Waldflächen in Befahrbarkeitsklassen zu gliedern (technologische Befahrbarkeitskarte auf Basis von Bodentragfähigkeit und Geländeneigung), Standardtechnologien sowie notwendige Zusatzausstattung zu definieren und das Befahrungs-regime (Rückerichtung bei Hanglagen) festzulegen. Für letzteres können im Sinne der Bodenschonung allgemein folgende Grenzwerte angenommen werden:

  • 0-4 % Hangneigung: richtungsunabhängige Befahrung möglich

  • 5-20 %: richtungsunabhängige Befahrung bedingt möglich – Leerfahrt hangaufwärts möglich, Lastfahrt nur hangabwärts

  • 21-50 %: grundsätzlich richtungsabhängige Befahrung – Leerfahrt hangaufwärts nur auf festgelegten Aufstiegsgassen („Rundkurs“) möglich, Lastfahrt nur hangabwärts

  • 50 %: Grenze der bodengestützten Rückung – Einsatz von Seilgeräten empfohlen

  • 0-70 %: Einsatz von Traktionshilfswinde auf schlecht tragfähigen Böden und im Übergangsbereich zum Steilgelände (51-70 %) notwendig – Leer- und Lastfahrt richtungsunabhängig möglich

Die Leistungsfähigkeit, Produktivität und Kostenintensität moderner Holzerntesystem erfordert eine langfristige, vorrausschauende Planung, Arbeitsvorbereitung und Organisation. Die Holzernte wird dabei stark durch nicht planbare Ereignisse, wie Witterung oder Kalamitäten beeinflusst. Um sicherzustellen, dass die Holzernte pfleglich, den qualitativen Erfordernissen entsprechenden und plangemäß durchgeführt werden kann, ist auf betrieblicher Ebene durch ein „Risikomanagement Bodenschutz“ zu begleiten. Dieses beinhaltet folgenden Elemente:

  • Grenzwerte für den Bodenschutz (Spurtyp, Spurtiefe - Abbruchkriterien)

  • Verantwortlichkeiten

  • Abläufe

  • Informationspflichten

  • Entscheidungsbefugnisse für den Fall kritischer Witterungs- und Bodenschutzsituationen

Bei der Vorbereitung eines konkreten Holzernteeinsatzes ist darauf zu achten, dass Arbeiten auf empfindlichen Standorten zu Zeiten mit niedriger Niederschlagswahrscheinlichkeit geplant werden und für Schlechtwetterphasen weniger befahrungsempfindliche Ausweichflächen zur Verfügung stehen.

Die Qualitätsanforderungen dieses Leitfadens und Vorgaben zum Bodenschutz werden bereits in der Leistungsbeschreibung vereinbart. Um dem Holzernteunternehmer die Kalkulation eines auskömmlichen Preises zu ermöglichen, sollte die Leistungsbeschreibung folgenden Elemente enthalten:

  • Befahrbarkeit des Standorts

  • Restriktionen und Anforderungen durch Schutz- und Erholungsfunktionen

  • Technische Anforderungen an Maschinen (z. B. Achsenanzahl, Reifenbreite) und Zusatzausrüstung (z. B. Bänder, Traktionshilfswinde)

  • Betriebliches Risikomanagement (Grenzwerte Bodenschutz, Verantwortlichkeiten, Abläufe, Informationspflichten (Havarien, Erreichen Grenzwerte Boden- bzw. Bestandesschäden), Entscheidungsbefugnisse)

Zu Beginn des Holzernteeinsatzes wird der Holzernteunternehmer von Betriebspersonal eingewiesen. Dieses führt auch regelmäßige Kontrollen durch. Nach dem Ende des Holzernteeinsatzes erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Fläche.

  • Überprüfung der in der in der Leistungsbeschreibung geforderten und mit der Auftragserteilung vertraglich vereinbarten technischen und personellen Ausstattung:

  • Technologie

  • Maschinenzustand

  • Zusatzausstattung (Bodenschutz, Ölunfall)

  • Regelmäßige Kontrolle des Hiebsfortschritts, der Ausformungsqualität, der Situation und des Zustands der Feinerschließung sowie der Einhaltung der vereinbarten Informationspflichten

  • Flächenabnahme zur Dokumentation des Ablaufs und des qualitativen Ergebnisses des Holzernteeinsatzes:
    Dazu wird ein Abnahmeprotokoll in Form einer Checkliste zur Bewertung der vereinbarten Qualitätsanforderungen und Leistungen genutzt.

Vermeidung von erosionsauslösender Abflussbildung auf Rückewegen und Rückegassen

Forstliche Infrastruktur (Forststraßen, Rückewege, Rückegassen) und Auswirkungen der Holzernte (Fahrspuren, Schleifspuren) stellen im geneigten Gelände Abflusslinien mit verminderter Fähigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser dar. Bei unsachgemäßer Anlage und Pflege oder Überlastung durch Niederschlagsereignisse können sie einen Startpunkt für Erosion bieten. Die Folge sind Schäden an der Infrastruktur oder in benachbarten Bereichen (z. B. Sedimenteintrag in Gewässer). Kommt es im Rahmen der Befahrung bei der Holzernte zu einer temporären Entfernung des Bewuchses auf Rückewegen und Rückegassen, so können folgende Maßnahmen zur Vermeidung von erosionsauslösendem Abflussgeschehen gesetzt werden:

  • Querabschläge auf Rückewegen: temporärer Maßnahme, bis der Bewuchs in der folgenden Vegetationsperiode wiederhergestellt ist.

  • Versehen der Rückegasse mit deckender Reisigauflage: Präventive Maßnahme, die erosionsauslösende Abflüsse verhindert; wo eine solche fehlt, sind in Abhängigkeit von der Hangneigung, Störungslänge und talseitigem Abstand zu Gräben und Vorflutern Querableiter anzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich das in den Querableitern konzentrierte Wasser in der Fläche verteilt und der Abfluss ausreichend gepuffert werden kann.

  • Bei starker Gefährdung sind dezentrale Rückhalte- und Versickerungsmulden zu schaffen.

Betriebsmittel- und Hydrauliköleinsatz

Zum Schutz des Landschaftshaushalts wird in Landschaftsschutzgebieten und geschützten Landschaftsteilen auf die Verwendung von möglichst umweltfreundlichen Betriebsstoffen geachtet.

  • Bei Motorsägen werden ausschließlich biologisch abbaubare Schmiermittel eingesetzt.

  • Es werden bevorzugt Maschinen eingesetzt, die mit biologisch rasch abbaubaren Hydraulikölen betrieben werden. Beim Einsatz von mineralischen Hydraulikölen sind Vorkehrungen zur Vermeidung von Kontamination des Bodens bei Unfällen zu treffen. Diese beinhalten das Mitführen von Vakuumpumpen und einer ausreichenden Menge an Ölbindemitteln.

  • Einsatz von geschlossenen Betankungssystemen um Treibstoffverluste zu vermeiden