6.5 Zirkuläres Bauen: Auf dem Weg zu verbindlichen Regelungen
Im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft waren die Mitarbeiter*innen der Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten in den Jahren 2022 und 2023 mit der Neuentwicklung der Sanierungs- und Dekarbonisierungs-verordnung beschäftigt. Diese ist inzwischen ausgearbeitet und soll ab März 2024 in Kraft treten. In der neuen Verordnung wurden unter anderem die förderbaren Kosten für besondere Erschwernisse verdoppelt und der Wortlaut vom „Einsatz der ökologischen Materialien“ auf den „Einsatz besonders ökologischer, nachhaltiger, ressourcenschonender, kreislauffähiger und klimaschonender Bauweisen und Materialien“ erweitert. Damit konnte eine weitere wichtige Grundlage für eine umfassende Berücksichtigung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft im Bauwesen gesetzt werden.
Die Stadt Wien – Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ist mit dem Referat „Strategische Projekte und Internationales“ darüber hinaus aktiv am Programm des DoTanks Circular City (DTCC30) beteiligt. Dieses 10-jährige magistratsübergreifende Programm der Stadt Wien wurde ins Leben gerufen, um impulsgebend für den Übergang von einem linearen System zu einer zirkulären Stadt tätig zu sein. Mehr zum Thema erfahren