7. Herausforderungen und Ausblick

7.3 Transformation zur klimaneutralen Stadt beschleunigen

Angesichts des voranschreitenden Klimawandels ist es nötig, so rasch und effektiv wie möglich zu reagieren. Die Stadt Wien setzt bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität 2040, weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig. Einen Beitrag zur Beschleunigung der Umsetzung leistet das Wiener Klimagesetz, dessen Entwurf aktuell ausgearbeitet und 2024 vorgelegt werden wird. Wien ist mit einem solchen Gesetz Vorreiter, das erste Bundesland mit einem Klimagesetz.

Das Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der Klimaziele. Das Gesetz basiert auf den drei Säulen Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft und betont gleichzeitig die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen. Durch die Einbindung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften wird ein gemeinsames Vorgehen gefördert, um die Ziele zu erreichen.

Ein weiteres Element des Wiener Klimagesetzes ist die Schaffung von Klima-Allianzen, die weiterführende Kooperationen zwischen der Stadt Wien und anderen Akteur*innen wie Unternehmen ermöglichen. Zudem beinhaltet das Gesetz Instrumente wie den Klimafahrplan, der künftig alle fünf Jahre fortgeschrieben wird, und das Klimabudget, das Maßnahmen nach Klimakriterien bewertet und Verantwortlichkeiten zuordnet.


Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von drei Einheiten:

  • der Steuerungsgruppe – Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht

  • dem Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät

  • der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle – Klimaangelegenheiten