5. Gemeinsam gut leben

5.3 Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Pfeiler einer freien, gerechten und solidarischen Gesellschaft. Wo Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensverhältnissen aufwachsen, braucht es nicht nur Mitgefühl, sondern konkrete politische Verantwortung. Die öffentliche Hand ist gefordert, Schutzräume zu schaffen, Chancen zu eröffnen und Familien mit wirksamer Unterstützung zur Seite zu stehen.

Gerade in Zeiten wachsender sozialer Ungleichheit, psychischer Belastungen und prekärer Lebenslagen ist eine gut finanzierte, personell ausgestattete und niederschwellig zugängliche Kinder- und Jugendhilfe unerlässlich. Sie darf nicht erst dann greifen, wenn es zu spät ist – Prävention muss Vorrang haben. Das heißt: frühzeitig begleiten, individuelle Lösungen ermöglichen und jedes Kind in seiner Einzigartigkeit ernst nehmen. Politik muss hier Haltung zeigen – durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen, durch Investitionen in Fachkräfte und durch den politischen Willen, kein Kind und keinen Jugendlichen zurückzulassen.

Daher vereinbaren wir:

  • Wir bauen ambulante, elternunterstützende Angebote weiter aus, um möglichst frühzeitig Eltern in ihren Erziehungskompetenzen insbesondere von psychisch kranken und behinderten Kindern zu unterstützen.

  • Wir bauen die intensive ambulante Krisenarbeit (IAK) schrittweise wienweit aus.

  • Kinderkrisenzentren: Wir schaffen schrittweise in jeder der sechs Regionen der MA 11 ein zusätzliches Kinderkrisenzentrum (von 3 bis 10 Jahren). 2024 wurde bereits mit der Schaffung eines Kleinkinderkrisenzentrums am Laaer Berg begonnen. Der weitere Ausbau von zusätzlichen Kinderkrisenzentren wird in den nächsten Jahren fortgesetzt.

  • Ausbau von Betreuungsplätzen: Wir setzen den Ausbau an sozialtherapeutischen, sozialpsychiatrischen und Behindertenbetreuungsplätzen weiter fort – auch in der Transition.

  • Wir vereinbaren eine Reform des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes, um weitere fachspezifisch ausgebildete und geeignete Berufsgruppen in diesem Bereich einsetzen zu können.

  • Wir setzen uns auf Bundesebene für einen weiteren Ausbau der Ausbildungsplätze für relevante Berufsgruppen, insbesondere Sozialpädagogik und Soziale Arbeit, ein.

  • Wir prüfen die Umsetzung eines Pilotprojektes „Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern“. Unser Ziel ist es, Eltern mit der Unterstützung durch Bezugspersonen (Pat*innen) zu entlasten.

  • Wir verstärkten die bedarfsorientierte Unterstützung von „Care Leavern“ in der Transition von der Minderjährigkeit in die Volljährigkeit (Anlaufstelle, Transitions-WGs und Selbstvertretung). Wir setzen uns gegenüber der Bundesregierung gemeinsam dafür ein, dass das Realkostenmodell in der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) beibehalten wird.

  • Wir evaluieren die Anstellungsmodelle für (Krisen-)Pflegeeltern und entwickeln diese mit dem Ziel der Attraktivierung, um mehr Personen zu gewinnen, weiter.

Kinder- und Jugendkriminalität

Die Zahl der unmündigen straffälligen Kinder steigt in Wien stetig an. Viele davon sind in Wohngemeinschaften und Krisenzentren der MA 11 untergebracht.

Daher vereinbaren wir:

  • Als wichtige Maßnahme zur Reduzierung von Straftaten von unmündigen Intensivtätern setzen wir Orientierungshelfer*innen für die Kinder und Jugendlichen ein. Dieses Projekt werden wir bei positivem Verlauf fortführen.

  • Zusätzlich ist als Ultima Ratio eine geschlossene sozialpädagogische Einrichtung außerhalb Wiens für strafunmündige Intensivtäter*innen erforderlich, welche die pädagogischen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht annehmen können.

    • Dafür bedarf es der Umsetzung eines neuen Konzeptes mit intensivpädagogischer Betreuung in Zusammenarbeit mit hochspezialisierten Trägern.

    • Die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen müssen auf Bundesebene geschaffen werden.