7. Ruhestandsversetzungen

7.1 Pensionsleistungen

Die Stadt Wien als Dienstgeberin übernimmt die Versorgung ihrer Ruhestandsbeamt*innen sowie deren Hinterbliebenen selbst. Diese unterliegen damit einem anderen System als die Vertragsbediensteten nach der VBO 1995 bzw. die Bediensteten nach dem W-BedG und die in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer*innen, für deren Pensionsleistungen die Pensionsversicherungsanstalt zuständig ist. Für die Vertragsbediensteten nach der VBO 1995 und die Bediensteten nach dem W-BedG gilt dasselbe Pensionsrecht wie für Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft, weshalb für diese weiblichen Bediensteten bis 2024 ein um bis zu fünf Jahre früheres Pensionsantrittsalter als für Beamtinnen gilt. Hinsichtlich des Pensionsantrittsalters von Vertragsbediensteten nach der VBO 1995 und Bediensteten nach dem W-BedG liegen der Stadt Wien keine Daten vor, da sie in diesem Bereich keine Zuständigkeit besitzt.

Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Beamt*innen mit Anspruch auf Ruhebezug sowie die Anzahl der Hinterbliebenen, die nach dem Ableben der Beamtin oder des Beamten Anspruch auf Versorgungsbezug haben. Weiters ist das jeweilige Durchschnittsalter der Empfänger*innen ausgewiesen.

Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen

Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen 2020-2022 Personen
2020 2021 2022
Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger*innen 23.766 24.132 24.611
Ruhebezugsempfänger*innen 19.468 19.856 20.368
Versorgungsbezugsempfänger*innen 4.298 4.276 4.243
Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen 2020-2022 Personen
Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen 2020-2022 Durchschnittsalter
2020 2021 2022
Ruhe- und Versorgungsbezugsempfänger*innen 71,83 71,93 72,06
Ruhebezugsempfänger*innen 71,13 71,22 71,32
Versorgungsbezugsempfänger*innen 75,01 75,20 75,63
Ruhebezugs- und Versorgungsbezugsempfänger*innen 2020-2022 Durchschnittsalter