7. Ruhestandsversetzungen

7.3 Pensionsaufwand

Ausgaben

Die Stadt Wien als Dienstgeberin leistet für ihre Beamt*innen keine Pensionsversicherungsbeiträge an die Sozialversicherungsträger, sondern übernimmt die Ruhestandsversorgung für die Beamt*innen („Eigenpensionen“) und deren Hinterbliebene („Versorgungsbezüge“) selbst.

Pensionsaufwand insgesamt (inklusive Dienstgeberbeiträge und Geldleistungen nach dem Unfallfürsorgegesetz) 2020-2022
2020 2021 2022
Euro 932.463.280,14 967.455.559,38 1.007.745.440,64
Pensionsaufwand insgesamt (inklusive Dienstgeberbeiträge und Geldleistungen nach dem Unfallfürsorgegesetz) 2020-2022

Einnahmen

Beamt*innen, die vor dem 1.12.1959 geboren sind und zumindest seit 30.6.1995 ohne Unterbrechung in einem Dienstverhältnis zur Stadt Wien stehen, leisten während ihrer aktiven Dienstzeit einen monatlichen Pensionsbeitrag von 12,55 Prozent. Der Pensionsbeitrag der übrigen aktiven Beamt*innen beträgt 11,05 Prozent. Die Pensionsbeiträge sind nicht mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.

Die pensionierten Beamt*innen leisten zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierbarkeit des Pensionssystems einen Pensionssicherungsbeitrag. Dieser beträgt, abhängig vom Jahr der Pensionierung, bis zu 2,8 Prozent. Zusätzlich ist von Pensionsteilen, die über 70 Prozent der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegen, ein Solidarbeitrag zu entrichten.

Dieser beträgt für jenen Teil, der zwischen 70 und 140 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegt, 5 Prozent und für den darüber liegenden Teil 10 Prozent.

Einnahmen 2020-2022
Personen mit Pensionen 2020 2021 2022
bis 70% ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 21.719 22.268 22.582
>70% bis 140% ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2.705 2.646 2.734
>140% ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 202 184 203
Einnahmen 2020-2022

Anmerkung: Vertragsbedienstete nach der VBO 1995 und Bedienstete nach dem W-BedG sind wie Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft pensionsversichert. Pensionsversicherungsbeiträge werden sowohl von den Bediensteten als auch von der Stadt Wien als Dienstgeberin geleistet. Es gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für Beschäftigte in der Privatwirtschaft.