13. Glossar

13.1 Glossar

Abgang (i.S.d. WMS)

Unter Abgang wird jede Person verstanden, die im Berichtsjahr nicht mehr im Leistungsbezug steht, jedoch im Kalenderjahr davor. Dabei ist es irrelevant, wann und wie lange der Leistungsbezug im vorangegangenen Kalenderjahr stattgefunden hat.

Es werden Monatsdurchschnittszahlen und keine kumulierten Zahlen (Einmalzählungen) verwendet. Das bedeutet, dass hier auch keine Kumulierung stattfinden darf (keine Multiplikation der Abgänge mal 12), da es sich nicht um den monatlichen Abgang aus der Leistung handelt (sondern um den Jahresdurchschnitt, der den Anteil der Abgänge an allen Beziehenden darstellt).

Weiters ist zu berücksichtigen, dass hier immer das Vorjahr die relevante Bezugsgröße darstellt. Das bedeutet, dass die Abgangsquote 2022 den Anteil der Abgänge an der Beziehendenzahl aus 2021 darstellt.

Aktive Arbeitsmarktpolitik

Die aktive Arbeitsmarktpolitik in Österreich gliedert sich in drei Maßnahmenarten: Beschäftigung, Qualifizierung und Unterstützung (Quelle: Sozialministerium).

Alleinerziehende (i.S.d. WMS)

Unter Alleinerziehende werden alle Elternteile subsumiert, die mit minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Minderjährigen selbst werden hier nicht gezählt (sondern in der Kategorie Minderjährige). Alleinerziehende, die nur mit volljährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft leben, werden hier ebenfalls nicht berücksichtigt.

Andere (i.S.d. WMS)

Unter Andere werden jene Bedarfsgemeinschaften subsumiert, die nicht in die übrigen Kategorien hineinfallen. Dies sind erwachsene Personen (Alleinstehende oder Paare), die in einer Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen Kindern leben, ohne dass in dieser Bedarfsgemeinschaft auch Minderjährige leben (ansonsten würde diese Bedarfsgemeinschaft unter Alleinerziehenden oder Paaren mit Kindern gezählt werden).

Arbeitsfähig (i.S.d. WMS)

Als arbeitsfähig gelten alle Personen im erwerbsfähigen Alter.

Arbeitskräfteüberlassung

Bei einer Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung, Personaldienstleistung) stellt ein*e Arbeitgeber*in (Überlasser*in) ihre/seine Arbeitskräfte einer/einem anderen Arbeitgeber*in (Beschäftiger*in) zur Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich).

Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung

Armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sind Personen, deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unterhalb eines festgelegten Schwellenwertes (Armutsgefährdungsschwelle = 60% des Medians) liegt oder die erheblich materiell depriviert sind oder die in einem Haushalt mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität leben (Quelle: Statistik Austria).

Armutsgefährdung (nach Sozialleistungen)

Alle Personen, deren äquivalisiertes Haushaltseinkommen unterhalb eines festgelegten Schwellenwertes (Armutsgefährdungsschwelle = 60% des Medians) liegt, gelten als armutsgefährdet. Ist von Armutsgefährdung oder Armutsrisiko ohne Zusatz die Rede, ist immer die Armutsgefährdung nach Sozialleistungen gemeint (Quelle: Statistik Austria).

Armutsgefährdungslücke

Maß für die Intensität der Armutsgefährdung definiert als Median der individuellen relativen Abweichungen der Äquivalenzeinkommen der Armutsgefährdeten von der Armutsgefährdungsschwelle in Prozent dieser Schwelle. Beträgt die Armutsgefährdungslücke wie 2020 beispielsweise 22,7%, bedeutet dies, dass der Median der Äquivalenzeinkommen der Armutsgefährdeten um 22,7% unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt (Quelle: Statistik Austria).

Armutsgefährdungsschwelle

Der Betrag des äquivalisierten Haushaltseinkommens, der die Grenze für Armutsgefährdung bildet. Bei äquivalisierten Haushaltseinkommen unter diesem Schwellenwert wird Armutsgefährdung angenommen. Wenn nicht anders ausgewiesen, handelt es sich um die Festlegung der Armutsgefährdungsschwelle nach Eurostat-Definition bei 60% des Medians des äquivalisierten Haushaltseinkommens. Der Betrag für diese Schwelle liegt 2020 bei einem äquivalisierten Haushaltseinkommen von rund 15.933 Euro pro Jahr für einen Einpersonenhaushalt, ein Zwölftel davon entspricht einem Monatswert von 1.328 Euro (Quelle: Statistik Austria).

Bedarfsgemeinschaft (i.S.d. WMS)

Jede leistungsbeziehende Person der Wiener Mindestsicherung befindet sich in einer Bedarfsgemeinschaft, wobei auch alleinstehende Personen eine Bedarfsgemeinschaft (bestehend aus nur einer Person) bilden. Eine Bedarfsgemeinschaft können außerdem Paare mit Kindern, ohne Kinder und Alleinerziehende sein. In den meisten Fällen entspricht eine Bedarfsgemeinschaft einem Haushalt. Ausnahmen bilden beispielsweise volljährige Kinder, die bei ihren Eltern wohnen oder Wohngemeinschaften erwachsener Personen. Der Haushalt setzt sich dann aus mehreren Bedarfsgemeinschaften zusammen.

Behinderung

Menschen mit Behinderungen (im Sinne des Wiener Chancengleichheitsgesetzes) sind Personen, die aufgrund nicht altersbedingter körperlicher, intellektueller oder psychischer Beeinträchtigungen oder aufgrund von Sinnesbeeinträchtigungen in ihrer Entwicklung oder in wichtigen Lebensbereichen, insbesondere bei der Berufsausbildung, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dauernd wesentlich benachteiligt sind. Kinder erfüllen die Voraussetzungen auch dann, wenn mit solchen Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu rechnen ist.

Bezugsdauer (i.S.d. WMS)

Sobald in einem Monat für zumindest einen Tag eine Leistung der Wiener Mindestsicherung bezogen wurde, gilt der gesamte Monat als Bezugsmonat. Die Bezugsdauer berechnet sich somit immer in Monaten, unabhängig davon, wie viele Tage die Mindestsicherung tatsächlich bezogen wurde.

Bezugsdauer unterjährig (i.S.d. WMS)

Hier wird die Anzahl der Beziehenden für unterschiedliche Kategorien von Bezugsmonaten in einem Kalenderjahr dargestellt, wobei der Leistungsbezug nicht durchgehend sein muss, sondern auch über mehrere Bezugsmonate im Kalenderjahr verteilt sein kann.

Bezugsmonate unterjährig (i.S.d. WMS)

Hier wird die Anzahl der Bezugsmonate in einem Kalenderjahr dargestellt, wobei der Leistungsbezug nicht durchgehend sein muss, sondern auch über mehrere Bezugsmonate im Kalenderjahr verteilt sein kann.

Dauerleistung (i.S.d. WMS)

Dauerleistungen werden dauerhaft arbeitsunfähigen Personen sowie Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, gewährt und werden 14-mal pro Jahr ausbezahlt.

Drittstaat

Unter Drittstaat werden Staaten subsumiert, die nicht zu den EU- oder den EWR-Staaten zählen.

Einkommen (i.S.d. WMS)

Unter Einkommen fallen alle anrechnungspflichtigen Einkommen. Nicht anrechnungspflichtige Einkommen (wie beispielsweise die Familienbeihilfe) oder Einkommen nicht leistungsbeziehender Personen bleiben unberücksichtigt. Weiters wird eine Priorisierung vorgenommen, sodass es zu keinen Personen¬mehrfachzählungen kommt. Sollte eine Person mehrere Einkommensarten aufweisen, so zählt das Erwerbseinkommen vor dem AMS-Einkommen vor sonstigen Einkommen.

Einkommenshöhen (alle) (i.S.d. WMS)

Hier wird der Durchschnitt des monatlichen Einkommens über alle Bedarfsgemeinschaften ermittelt, unabhängig davon, ob diese Bedarfsgemeinschaften ein Einkommen aufweisen oder nicht. Unter Einkommen fallen alle anrechnungspflichtigen Einkommen (beispielsweise Erwerbseinkommen, AMS-Leistungen, Grundversorgung, Pensionen u.Ä.).

Erstanfall

Bei einem Erstanfall handelt es sich um eine Person, die seit 1998 nicht in Bezug der Wiener Mindestsicherung war.

Erwerbseinkommen (i.S.d. WMS)

Unter Erwerbseinkommen werden alle Einkommen aus unselbständiger und selbstständiger Arbeit sowie Lehrlingsentschädigungen verstanden.

EU/EFTA

EU: Europäische Union; EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

EU-14

Unter EU-14 werden jene 14 EU-Mitgliedsstaaten verstanden, die vor Mai 2004 der EU angehörten, mit Ausnahme von Großbritannien. Zu den EU-14 zählen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Schweden, Großbritannien und Österreich.

EU-24

Unter EU-24 werden die EU-14 und jene zehn EU-Mitgliedsstaaten verstanden, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

EU-27

Unter EU-27 werden die EU-24 und jene drei EU-Mitgliedsstaaten verstanden, die ab 2007 der EU beigetreten sind: Bulgarien, Rumänien, Kroatien.

EU-SILC

European Union Statistics on Income and Living Conditions ist eine Erhebung, durch die jährlich Informationen über die Lebensbedingungen der Privathaushalte in der Europäischen Union gesammelt werden (Quelle: Statistik Austria).

EWR

Unter EWR fallen Island, Liechtenstein und Norwegen.

Gender Pay Gap

Ist der EU-Strukturindikator für geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede und stellt den prozentualen Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen gemessen an jenen der Männer dar.

Gender Pension Gap

Ist eine Kennzahl, die den relativen Unterschied der Alterssicherungseinkommen von Frauen und Männern beschreibt, gründend auf der geschlechtsspezifischen Einkommensungleichheit im Lebensverlauf.

Insolvenz

Bezeichnet die Situation einer Schuldnerin/eines Schuldners, ihre/seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gläubigerin/dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

Konkurs

Bezeichnet das gerichtliche Verfahren der kostensparenden Vermögensverwertung einer zahlungsunfähigen Schuldnerin/eines zahlungsunfähigen Schuldners.

Langzeitarbeitslos

In Österreich werden Personen, die über 365 Tage arbeitslos gemeldet sind, als langzeitarbeitslos gezählt. Unterbrechungen bis 28 Tage (zum Beispiel durch kurze Schulungen, Krankenstand oder kurze Beschäftigungsepisoden) werden nicht berücksichtigt (Quelle: Arbeitsmarktservice).

Langzeitbeschäftigungslos

Als langzeitbeschäftigungslos gilt eine Person, die zum Stichtag eine Geschäftsfall-Dauer > 365 Tage aufweist (Quelle: Arbeitsmarktservice).

Leistung (i.S.d. WMS)

Hier wird der Durchschnitt des monatlichen Leistungsanspruches pro Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Dieser Leistungsanspruch muss nicht der tatsächlich im Monat ausbezahlten Leistungshöhe entsprechen, da es hier aufgrund von Rückzahlungen, Saldierungen oder Nachforderungen zu Differenzen kommen kann.

Materielle Deprivation

Zustimmung zu mindestens drei von neun Aussagen über die Nichtleistbarkeit von Gütern/Bedürfnissen für den Haushalt. Bei Zustimmung zu mindestens vier von neun Aussagen über die Nichtleistbarkeit von Gütern/Bedürfnissen gilt ein Haushalt als erheblich materiell depriviert (Quelle: Statistik Austria).

Medianeinkommen

Es gibt genauso viele Menschen, die ein Einkommen über dem Medianwert haben, wie Menschen, die ein Einkommen unter dem Medianwert aufweisen.

Mietbeihilfe für Pensionist*innen (i.S.d. WMS)

Leistung der Wiener Mindestsicherung für Personen mit einer geringen Pension, zumeist in Höhe der Ausgleichszulage.

Migrationshintergrund

Von Personen mit Migrationshintergrund wird gesprochen, wenn beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Menschen mit Migrationshintergrund der ersten Generation wurden selbst im Ausland geboren, während Angehörige der zweiten Generation bereits in Österreich zur Welt kamen (Quelle: Stadt Wien – Integration und Diversität).

Mindestsicherungsquote (i.S.d. WMS)

Die Mindestsicherungsquote setzt die Anzahl der Beziehenden in Relation zur Wiener Bevölkerung. Eine Veränderung der Mindestsicherungsquote kann somit durch Veränderungen in der Beziehendenzahl oder durch Veränderung in der Bevölkerungszahl bedingt sein.

Mindeststandard (i.S.d. WMS)

Der Mindeststandard beinhaltet die Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts und den Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs.

NEETs

Not in Education, Employment or Training (Quelle: OECD).

Nichtösterreicher*innen

Unter Nichtösterreicher*innen werden alle Personen subsumiert, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Niedriglohnsektor

Es gibt keine einheitlich gültige Definition. Die Bestimmung des Niedriglohns erfolgt anhand der auf Bruttostundenverdienste standardisierten Löhne und Gehälter. Der Berechnung der Niedriglohngrenze liegt die international gängige Definition von zwei Drittel des Medianlohns zugrunde (Quelle: Statistik Austria).

Personen mit AMS-Einkommen (i.S.d. WMS)

Unter Personen mit AMS-Einkommen werden alle Personen subsumiert, die eine Leistung des Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten. Dabei kann es sich neben dem Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe auch um diverse Schulungsbeihilfen handeln.

Personen mit Erwerbseinkommen (i.S.d. WMS)

Unter Personen mit Erwerbseinkommen werden alle Personen subsumiert, die ein Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Arbeit, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, oder ein Erwerbseinkommen aus Selbstständigkeit haben oder eine Lehrlingsentschädigung erhalten. Sollte eine Person mehrere Einkommensarten aufweisen, so zählt das Erwerbseinkommen vor dem AMS-Einkommen und auch vor sonstigen Einkommen.

Personen ohne Leistungsbezug (i.S.d. WMS)

Unter Personen ohne Leistungsbezug sind jene Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu verstehen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Personen leben, die eine Leistung aus der Wiener Mindestsicherung beziehen, die aufgrund fehlender Anspruchsvoraussetzungen aber selbst keine Leistung erhalten. In den meisten Fällen sind dies minderjährige Kinder, deren Elternteil eine Leistung der Mindestsicherung bezieht, wobei das minderjährige Kind selbst Alimentationszahlungen erhält, die über dem Mindeststandard liegen und die deshalb vom Leistungsbezug ausgenommen sind. In seltenen Fällen können dies auch Ehe- oder Lebenspartner*innen sein, die selbst keinen Anspruch haben (beispielsweise aufgrund eines laufenden Studiums oder eines fehlenden Aufenthaltstitels), die aber dennoch Teil der Bedarfsgemeinschaft sind.

Sonstige Einkommen (i.S.d. WMS)

Unter sonstige Einkommen fallen alle übrigen anrechnungspflichtigen Einkommen wie etwa Pensionen, Grundversorgung, Unterhalt, Alimente u.Ä.

Sozialquote

Der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt.

Versorgungsquote (i.S.d. WMS)

Die Versorgungsquote setzt die Anzahl der Beziehenden in Relation zur armutsgefährdeten Bevölkerung in Wien. Eine Veränderung der Versorgungsquote kann somit durch Veränderungen in der Beziehendenzahl oder durch Veränderung in der Zahl der Armutsgefährdeten bedingt sein.

Vollbezug (i.S.d. WMS)

Eine Bedarfsgemeinschaft ist dann im Vollbezug, wenn keine leistungsbeziehende Person in dieser Bedarfsgemeinschaft ein anrechnungspflichtiges Einkommen aufweist. Nicht leistungsbeziehende Personen (beispielsweise Kinder, die Alimente erhalten, die über dem Mindeststandard liegen) werden hier nicht berücksichtigt. Ebenso werden keine anrechnungsfreien Einkommen (beispielsweise die Familienbeihilfe oder das eigene Pflegegeld) berücksichtigt.

Wiederanfall

Bei einem Wiederanfall handelt es sich um eine Person, die im Vormonat nicht in Bezug der Wiener Mindestsicherung war.

Wiener Mindestsicherung

Zuerkannte pauschalierte Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs sowie bei Bedarf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Darüber hinaus umfasst die Mindestsicherung auch Förderungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Hilfe in besonderen Lebenslagen, Härtefallleistungen).

Working Poor

Nach Eurostat-Definition: Armutsgefährdete Personen im Erwerbsalter (18–64 Jahre), die im Verlauf des Referenzjahres mehr als sechs Monate Vollzeit oder Teilzeit erwerbstätig waren (Quelle: Statistik Austria).

Zielgruppe Erwachsene ab 25 Jahren (i.S.d. WMS)

Alle Personen, die zwischen 25 und dem Regelpensionsalter sind, außer sie gelten als Stadtpensionist*innen.

Zielgruppe Junge Erwachsene (i.S.d. WMS)

Alle Personen, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, außer sie gelten als Minderjährige (Schulbesuch bis 21 Jahre) oder als Stadtpensionist*innen (weil sie dauerhaft nicht arbeitsfähig sind).

Zielgruppe Minderjährige (i.S.d. WMS)

Alle Minderjährigen (= unter 18 Jahren) sowie Volljährige, die noch zu Hause wohnen und eine bereits begonnene Schulausbildung abschließen (aber kein Studium).

Zielgruppe Stadtpensionist*innen (i.S.d. WMS)

Unter Stadtpensionist*innen werden alle volljährigen und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen sowie Personen im Regelpensionsalter subsumiert. Diese Personen stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Zugang (i.S.d. WMS)

Unter Zugang wird jede Person verstanden, die im Berichtsjahr im Leistungsbezug stand, aber nicht im Kalenderjahr davor. Dabei ist es irrelevant, wann und wie lange der Leistungsbezug im aktuellen Kalenderjahr stattgefunden hat.

Es werden Monatsdurchschnittszahlen und keine kumulierten Zahlen (Einmalzählungen) verwendet. Das bedeutet, dass hier auch keine Kumulierung stattfinden darf (keine Multiplikation der Zugänge mal 12), da es sich nicht um den monatlichen Zugang in die Leistung handelt (sondern um den Jahresdurchschnitt, der den Anteil der Zugänge an allen Beziehenden darstellt).

i.S.d. WMS

im Sinne der Wiener Mindestsicherung