5.2 Ultrafeine Partikel (UFP)
Als Ultrafeine Partikel, oder auch Ultrafeinstaub, wird in der Regel die Summe jener Teilchen bezeichnet, die einen Durchmesser im Bereich von kleiner als 100 Nanometer aufweisen. Ultrafeine Partikel können sowohl aus natürlichen Quellen stammen, als auch durch menschliche Aktivitäten erzeugt werden. Während die Messungen von Feinstaub PM10 bzw. PM2,5 auf die Masse pro Volumen abzielen (µg/m³), wird bei Ultrafeinstaub die Partikelanzahl in einem Volumen betrachtet (Partikel/cm³).
Für Ultrafeinstaub wurden in Europa bislang keine Grenzwerte festgelegt.
Um Ultrafeinstaub und seine Wirkung besser zu beschreiben ist es notwendig, die Datenlage zu verbessern und die Messungen zu vereinheitlichen. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2024/2881 [7] UFP-Messungen eingeführt und standardisiert 10 nm – 100 nm als Größenbereich für ultrafeine Partikel.
Seit dem Jahr 2022 misst das Wiener Luftmessnetz Ultrafeinstaub an der Messstelle Gaudenzdorf mit einem Kondensationspartikelzähler (CPC). Dieses UFP-Messgerät wurde Anfang 2025 auf den neu festgelegten Größenbereich ab 10 nm kalibriert. Davor wurden Partikel ab einem Durchmesser von 4 nm erfasst. Diese Kalibrierung hat erheblichen Einfluss auf die gewonnenen Messdaten, die Ergebnisse des Jahres 2025 können daher nicht direkt mit davorliegenden Werten verglichen werden.
Die Daten in Abbildung 31 zeigen den Messwertverlauf im Jahr 2025 anhand einiger Kenngrößen (Tagesmittelwert, maximaler Einstundenwert, minimaler Halbstundenmittelwert, gleitendes 30-Tage-Mittel).

Der Periodenmittelwert vom 25. März 2025 bis 31. Dezember 2025 beträgt 6682 Partikel pro cm³.