Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) ist für die Förderung des Wohnungsneubaus sowie der Wohnhaus- und Wohnungssanierung, für die Wohnbeihilfe und die Bewilligung von Eigenmittelersatzdarlehen zuständig. In ihren Verantwortungsbereich fallen weiters die Wohnbauforschung, die Wahrnehmung der internationalen Beziehungen im Bereich Wohnbau und Stadterneuerung, die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen sowie die Schlichtungsstelle. Diese beschäftigt sich mit Mietzins- und Betriebskostenüberprüfungen, Nutzwertfestsetzungen und Hauptmietzinserhöhungen im Zuge einer Wohnhaussanierung. Außerdem fungiert die Abteilung als Geschäftsstelle für die Wohnungskommissionen (soziale Wohnungsvergabe).
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Im Jahr 2024 konnte die MA 50 zwei wichtige Projekte abschließen, die zwei wichtige Zielsetzungen der Stadt Wien – Digitalisierung und Klimaneutralität – unterstützen.
Zum einen ist am 1. März 2024 das Wiener Wohnbeihilfegesetz (WrWbG) in Kraft getreten und zeitgleich wurde auch das neue Fachinformationssystem (NOWUS) zur Abwicklung der Wohnbeihilfe in Betrieb genommen. Damit wird nicht nur die Wohnbeihilfe als Unterstützungsleistung für Haushalte mit geringem Einkommen verbessert, sondern es wurde auch die Antragstellung und der Vollzug digitalisiert.
Zum anderen ist ebenfalls am 1. März die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 in Kraft getreten. Damit soll insbesondere die Förderung von Heizungsumstellungen und thermischen Sanierungen verbessert und vereinfacht werden. Das soll insbesondere die Ziele der Stadt Wien in Bezug auf Klimaneutralität und Energieeffizienz im Gebäudesektor unterstützen.
Objektförderungsmaßnahmen (Neubau, Wohnhaus- und Wohnungssanierung)
Im Jahr 2024 wurden für 4.275 neu zu errichtenden Wohneinheiten (davon 1.180 Heimplätze) und 134 Lokale Landesdarlehen in der Höhe von insgesamt 364,62 Millionen Euro zugesichert. Davon waren 1.171 SMART-Wohnungen, auf sie entfielen rund 23,98 Millionen Euro Zusatz-Landesdarlehen.
Thermisch-energetische Sanierung: Für 81 Wohnhäuser wurden 36,90 Millionen Euro nicht rückzahlbare Einmalzuschüsse zur Verfügung gestellt. Die förderbaren Sanierungskosten betrugen 132,30 Millionen Euro.
Förderzusagen ergingen zu 41 Sockel- und Total-Sanierungen, 110 Maßnahmen zugunsten Menschen mit Behinderung, Einbauten von Aufzügen, Anträgen zur Erhöhung des Wohnkomforts sowie der Gebäudesicherheit, 30 Erhaltungsmaßnahmen bei Wohnhäusern sowie zu einem Wohnheim. Die Sanierungskosten betrugen insgesamt 435,74 Millionen Euro. Es wurden 86,50 Millionen Euro an einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen, davon 9,10 Millionen Euro Ökobeiträge, 71,42 Millionen Euro an Annuitätenzuschüssen beziehungsweise laufenden Zuschüssen (kumuliert über die gesamte Laufzeit) und rund 56,07 Millionen Euro an Förderungsdarlehen gewährt.
Für die Förderung von 3.025 Sonnenschutzmaßnahmen, 667 Sicherheitstüren, 399 Behindertenmaßnahmen, 1.341 Fernwärmeanschlüssen, 1.035 innovativen Heizungen, 61 thermisch-energetischen Sanierungsmaßnahmen, 62 altersgerechten und barrierefreien Umbauten sowie 168 weiterer Sanierungsmaßnahmen erhielten Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Eigentümerinnen und Eigentümer nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 20,78 Millionen Euro.
Subjektförderungsmaßnahmen (Wohnbeihilfe und Eigenmittelersatzdarlehen)
Aufgrund der Umstellung der Wohnbeihilfe mit 1. März 2024 wurde im Jahr 2024 sowohl „Wohnbeihilfe Alt“ nach alter Rechtslage des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG) und „Wohnbeihilfe Neu“ nach neuer Rechtslage des Wiener Wohnbeihilfegesetzes (WrWbG) gewährt. Insgesamt haben 23.985 Haushalte Wohnbeihilfe Alt und 23.066 (Stand 24.3.2025) Haushalte Wohnbeihilfe Neu erhalten und wurde Wohnbeihilfe im Ausmaß von 58,26 Millionen Euro ausbezahlt.
Es wurden 628 Eigenmittelersatzdarlehen im Gesamtausmaß von 6,06 Millionen Euro gewährt.
Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
2024 wurden 934 Anträge auf Betriebskostenüberprüfungen, 3.344 Anträge auf Mietzinsüberprüfungen, elf Anträge auf Hauptmietzinserhöhungen, 494 Anträge auf Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, 58 Anträge in Nutzwert- und Mietwertfestsetzungen, 98 Anträge auf Prüfung von Ablöseforderungen, 105 Anträge nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, 31 Anträge auf Festsetzung des Aufteilungsschlüssels, 351 Legungsanträge, 684 Anträge auf Feststellung der rückforderbaren Kaution, 346 Anträge nach dem Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz und 2.144 Anträge auf sonstigem Sachgebiet (unter anderem Investitionsersatz, Anerkennung als Hauptmieterin beziehungsweise Hauptmieter) entschieden.