Magistratsabteilung 11 - Wiener Kinder- und Jugendhilfe
Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) kommt ihren Aufgaben auf Grundlage des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 nach. Im Zentrum der Arbeit steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor allen Formen von Gewalt und Vernachlässigung sowie die Unterstützung der Familien in Hinblick auf die positive Ausgestaltung von Erziehungsaufgaben.
Der Alltag mit Kindern und Jugendlichen und die damit verbundenen Erziehungspflichten können gerade unter schwierigen sozioökonomischen Bedingungen zu herausfordernden Situationen führen. Die Fachkräfte der Wiener Kinder- und Jugendhilfe arbeiten gemeinsam mit Eltern, Kindern, Jugendlichen und wichtigen Kooperationspartner*innen an einer gewaltfreien und für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen förderlichen Erziehungs- und Familiensituation. Neben diversen und vielfältigen Beratungsleistungen obliegt es der Kinder- und Jugendhilfe auch bei für Kinder/Jugendliche gefährdenden Situationen in Familien rasch die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuleiten. In Fällen mit akutem Handlungsbedarf darf vorläufig (bis zur Entscheidung des Gerichtes) und zum Schutz des Kindes auch in elterliche Rechte eingegriffen werden. Nach einer Gefährdungsabklärung werden bei Bedarf Hilfen zur Erziehung vereinbart, die entweder ambulant oder auch in stationären sowie Pflegeeltern-Settings erfolgen können.
Weitere wichtige Aufgaben der Wiener Kinder- und Jugendhilfe stellen die gesetzliche Vertretung in Unterhalts- und Abstammungsverfahren sowie – damit verbunden – das Einbringen von Unterhaltsleistungen (Alimenten) dar.
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Projekt- und Schwerpunktüberblick
Ambulante Leistungen
Im Jahr 2025 konnte der Zukauf von ambulanten Leistungen für die Unterstützung von Familien wie geplant ausgebaut werden. Diese wichtigen Ressourcen ermöglichen eine intensive und zielgerichtete Betreuung von Familien und Kindern/Jugendlichen, um Gefährdungen hintanzuhalten, Unterbringungen außerhalb der Familie zu vermeiden, vor allem aber, um für Kinder/Jugendliche wie auch ihre Bezugspersonen ein entwicklungsförderndes und gewaltfreies Zusammenleben zu erarbeiten bzw. zu gewährleisten.
„KISI“ (Koordinierte Intervention bei Schwellentäter*innen)
KISI stellt ein Pilotprojekt der WKJH gemeinsam mit der Polizei Wien dar. Kindern/Jugendlichen, die bereits mehrere Straftaten begangen haben und bei denen eine negative weitere Entwicklung angenommen werden muss, sollen durch normverdeutlichende Gespräche und Angebote der Unterstützung von weiteren Straftaten abgehalten werden. Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit der Polizei und der WKJH wurde für eine ähnliche Zielgruppe ein weiteres Projekt, die Orientierungshilfe, neu geschaffen. Die Orientierungshilfe bietet strafunmündigen Kindern, die bereits viele und durchaus massive Straftaten begangen haben, eine Betreuung mit dem Ziel der Verhaltensänderung durch ein konstantes, langfristiges sowie nachgehendes Beziehungsangebot an. Das Projekt hat im Herbst 2025 gestartet und zeigt bereits bei einigen der Kinder/Jugendlichen Wirkung.
Fortbildungszentrum (FBZ)
Die MA 11 durfte im Februar 2025 ein neues Fortbildungszentrum (FBZ) im 15. Bezirk, Schanzstraße, eröffnen. Fortbildungen, aber auch Formen der Reflexion, wie Supervisionen, Coaching und Teamentwicklung, sind für die WKJH wichtige Instrumente der Qualitätssicherung. Mit spezifischen Qualifizierungsprogrammen, einer eigenen Ausbildung für Rechtsvertreter*innen, einer Vielzahl an Fortbildungsangeboten zu den unterschiedlichsten Thematiken u. v. m. kann nun dem Wissensdurst der Mitarbeiter*innen in einem größeren und sehr gut ausgestatteten Rahmen begegnet werden.