1. Umsetzung & Methode

1.2 Begriffe und Definitionen

Als Personen mit ausländischer Herkunft gelten Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sowie österreichische Staatsbürger*innen, die im Ausland geboren wurden.

Bei den Bezeichnungen für verschiedene Gruppen der Wiener Bevölkerung wird in diesem Bericht auf spezifische Definitionen und Begriffe zurückgegriffen, die im Folgenden erläutert werden. Neben den selbsterklärenden Begriffen der Staatsbürgerschaft und des Geburtslandes sind dies die Begriffe ausländische Herkunft und der Migrationshintergrund.

Bei der Definition der ausländischen Herkunft werden die Merkmale Staatsbürgerschaft und Geburtsland kombiniert. Als Personen mit ausländischer Herkunft werden jene gezählt, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sowie österreichische Staatsbürger*innen (eingebürgert oder bereits zur Geburt aufgrund des Abstimmungsprinzips österreichische Staatsbürger*innen), die im Ausland geboren wurden. Im Umkehrschluss haben nur jene Menschen eine österreichische Herkunft, die sowohl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen als auch hier geboren sind.

Die Definition des Migrationshintergrundes umfasst Personen, bei welchen beiden Eltern im Ausland geboren wurden, d.h. Personen, die selbst im Ausland geboren wurden (1. Generation) wie auch Personen, die bereits in Österreich zur Welt gekommen sind (2. Generation).

Die Definition des Migrationshintergrunds wiederum erfasst Personen, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Diese Gruppe lässt sich in Angehörige der so genannten ersten Generation (Personen, die selbst im Ausland geboren wurden) und in Angehörige der zweiten Generation (Kinder von zugewanderten Personen, die selbst in Österreich zur Welt gekommen sind) untergliedern. Diese Definition des Migrationshintergrundes im Wiener Integrationsmonitor folgt zu Zwecken der Vergleichbarkeit jener der Statistik Austria. Da in den amtlichen Registerdaten keine Informationen zu den Eltern vorliegen, kann der Migrationshintergrund erst seit dem Jahr 2008 mithilfe der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung abgebildet werden. Personen mit einem Elternteil aus Staaten der EU/EFTA sowie einem Elternteil aus Drittstaaten sind im vorliegenden Bericht den Personen mit Migrationshintergrund EU/EFTA zugeordnet.

Wenn in diesem Monitor der Begriff Migrationsbezug verwendet wird, dann sind damit Personen gemeint, bei denen zwar nicht beide Eltern im Ausland geboren wurden, aber bei denen dennoch in der einen oder anderen Form ein Bezug zu Migration statistisch belegt werden kann, etwa weil ein Elternteil im Ausland auf die Welt gekommen ist.

Wenn in diesem Bericht von Wiener*innen gesprochen wird, sind alle Menschen gemeint, die in Wien leben und hier ihren Hauptwohnsitz haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ihrem Geburtsland oder ihrer Aufenthaltsdauer. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass Politik und Verwaltung der Stadt Wien für alle hier lebenden Menschen zuständig sind.

Unterscheidungen nach Bildungsstaat ermöglichen es, potenzielle Benachteiligungen besser einzuordnen.

Im Integrationsmonitoring wird zudem in den meisten Kapiteln zwischen Bevölkerungsteilen nach dem Ort des Bildungserwerbs und Migrationshintergrund unterschieden. D. h. die Wiener Bevölkerung wurde in fünf Bevölkerungsgruppen unterteilt, unterschieden nach dem Ort des bisher höchsten Bildungsabschlusses (Inland oder Ausland) und Migrationshintergrund (Österreich, EU/EFTA, Drittstaaten). Unter der Bezeichnung Bildungsstaat Ausland und Migrationshintergrund EU/EFTA werden daher Personen, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben und die aus der EU/EFTA zugewandert sind, verstanden.

Unter der Bezeichnung Bildungsstaat Ausland und Migrationshintergrund Drittstaat werden Personen gruppiert, die ihren höchsten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben und die aus Drittstaaten zugewandert sind. Personen, die ihre höchste Bildung in Österreich erworben haben bzw. erwerben und deren Eltern beide zugewandert sind, wobei mindestens ein Elternteil aus der EU/EFTA zugewandert ist, werden unter der Bezeichnung Bildung Österreich und Migrationshintergrund EU/EFTA erfasst. Personen, die ihre höchste Bildung in Österreich erworben haben oder erwerben und deren Eltern aus Drittstaaten zugewandert sind, werden im Bevölkerungsteil Bildungsstaat Österreich und Migrationshintergrund Drittstaat erfasst.

Nach dem Bildungsort unterschieden wird im Integrationsmonitor deswegen, da der Bildungsort einen Hinweis auf die Verwertbarkeit des Bildungsabschlusses in Österreich gibt. Ein Bildungsabschluss in Österreich berechtigt zudem zu der Annahme, dass die Person Deutsch beherrscht. Unterscheidungen nach Bildungsstaat ermöglichen es daher, potenzielle Benachteiligungen besser einzuordnen.