2. Bedarfsgerechte & frauenspezifische Angebote

2.1 Nadja Asbaghi-Namin: Wiener Grundversorgung – Frauen und Flucht

Die Volatilität von „Fluchtbewegungen“, die maßgeblich von krisenhaften globalen Ereignissen beeinflusst sind, erfordert in der Arbeit mit geflüchteten Personen sowohl auf strategischer als auch operativer Ebene einen hohen Grad an Flexibilität. So erhöhte sich beispielsweise im Jahr 2015 die Anzahl der eingebrachten Asylanträge in Österreich gegenüber dem Vorjahr signifikant um 214,78 % (Bundesministerium für Inneres o. J.: 3). Weiters stellten die Jahre der Covid-19-Pandemie zwischen März 2020 und Juni 2023 aufgrund der zahlreichen zusätzlichen Verunsicherungen gerade für geflüchtete Menschen eine große Herausforderung und enorme Belastung dar (Hofbauer-Pérez 2022). Schließlich machte der Beginn des dramatischen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 die erstmalige Aktivierung der EU-Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 – der sogenannten „Massenzustromrichtlinie“ – erforderlich.

Im Rahmen der Wiener Flüchtlingshilfe (WFH) gewährleisten der Fonds Soziales Wien (FSW) und seine Partnerorganisationen die „Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde […] in Wien“ (Wiener Grundversorgungsgesetz 2004). Die Zielgruppe umfasst somit primär Personen, die in Österreich um Asyl ansuchen; aufgrund der nationalen Umsetzung der „Massenzustromrichtlinie“ in Form der Vertriebenen-Verordnung sind seit März 2022 geflüchtete Personen aus der Ukraine, die ihren „Lebensbedarf […] nicht […] aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen“ können (Art. 2 Abs. 1 Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG 2004), ebenfalls einbezogen.

Rund 42 % der insgesamt 76.040 Personen, die per Stand April 2024 in Österreich Anspruch auf Grundversorgungsleistungen haben, sind in Wien wohnhaft (Fonds Soziales Wien 2024a: 2); der Anteil der vertriebenen Menschen aus der Ukraine innerhalb der Wiener Grundversorgung (GVS) liegt bei 45,67 % (ebd.). Die dominierenden Herkunftsstaaten der Kund:innen in Wien sind die Ukraine (14.670 Personen, davon 67 % Frauen), Syrien (9.700, 32 % Frauen) und Afghanistan (2.480, 38 % Frauen) (ebd.: 5). Bedingt durch den Kriegsdienst stellen demgemäß Frauen, die ihr Land gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern und teilweise älteren Familienangehörigen verlassen haben, den Großteil der Vertriebenen aus der Ukraine dar.

Ermächtigung durch bedarfsgerechte und gendersensible Angebote der Wiener Flüchtlingshilfe

17,9 % der Wiener Grundversorgungsbezieher:innen wohnen in organisierten Einrichtungen der WFH (ebd.: 4), die von Partnerorganisationen des FSW betrieben werden. Nachdem 50,6 % der in Wien lebenden erwachsenen Menschen mit GVS-Bezug weiblich sind (ebd.: 5), liegt ein besonderer Fokus der Betreuung auf frauenspezifischer Beratung. Neben den allgemeinen fluchtrelevanten Gründen und einhergehenden Belastungen ist der Lebenskontext von geflüchteten Frauen durch zusätzliche „Vulnerabilitäten“ geprägt (Abels/Jesuthasan 2018: 4). Häufig sind gerade alleinstehende Frauen und alleinerziehende Mütter diversen Repressionen sowie Gewalterfahrungen ausgesetzt; zudem leisten sie innerhalb der Familie den Hauptteil der Sorgearbeit, während sie jedoch fluchtbedingt nicht mehr auf bewährte Unterstützungsnetzwerke zurückgreifen können (Birck 2002: 79).

Die vordringliche Intention der Betreuungstätigkeit in den Einrichtungen ist es daher, ein sicheres Umfeld zu schaffen und eine Stabilisierung der individuellen Lebenssituation der Frauen zu erreichen. Als begleitende Maßnahme haben die Mitarbeiter:innen in den Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte ausgearbeitet, die in dieser Beziehung als grundlegende Orientierungsbasis fungieren. Die Leitlinien, die sowohl Bewohner:innen als auch Mitarbeiter:innen adressieren, umfassen primär Informationsvermittlung, Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen sowie Schritte zur Krisenintervention. Demgemäß schließen sie auch die Betreuungsarbeit ein; potenziell konfliktfördernde Strukturen sollen auf diese Weise vergegenwärtigt und in der Folge adaptiert werden.

In vielen Diskursen mit Bezug auf geflüchtete Menschen wird aufgrund eines homogen konstruierten Bildes des vermeintlich jungen, männlich-aggressiven Asylsuchenden (Scheibelhofer 2017: 96) der hohe Anteil der Frauen unter den Geflüchteten negiert. Infolge der oft dramatischen Kriegs- und Fluchterlebnisse und geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen leiden sie häufig an somatischen sowie psychischen Beeinträchtigungen (Abels/Kurmeyer 2018: 59). Durch die Betreuungsarbeit mit Betroffenen offenbaren sich vielfach mehrschichtige Diskriminierungs- und Exklusionsprozesse (ebd.). Im Sinne einer intersektionalen Perspektive werden diese Kund:innen mit erhöhtem Betreuungsbedarf in Einrichtungen der WFH von qualifizierten Mitarbeiter:innen begleitet und einem fachärztlichen Konsiliar- und Liaisondienst unterstützt. Im Falle eines durch den FSW festgestellten Bedarfs können Kund:innen außerdem adäquate Leistungen der Behindertenhilfe oder Pflege in Anspruch nehmen.

Zu frauenspezifischen Themen betreffend Gesundheit, Ausbildung, Partnerschaft, Scheidung oder Kindererziehung erhalten Kund:innen in den Beratungsstellen der WFH Beistand seitens erfahrener Mitarbeiter:innen der Partnerorganisationen und werden fundiert informiert. Bezüglich besonders sensibler Fragen steht zudem ein multiprofessionelles Team der Frauenberatungsstelle – in Erstsprache sowie dolmetschgestützt – innerhalb eines geschlechtshomogenen Settings zur Verfügung. Die Niederschwelligkeit des Angebots ist insbesondere für psychisch stark belastete Frauen von zentraler Bedeutung, damit sie aus ihrer Isolation ausbrechen können, die unter anderem durch Kinderbetreuungspflichten und mangelnde Sprachkenntnisse zusätzlich verstärkt wird. Die im Rahmen der Beratung erarbeiteten Handlungsstrategien sollen die Frauen in ihrem Alltag leiten und ermächtigen.

Ein wesentlicher Beratungsbedarf besteht weiters in Hinblick auf Familienzusammenführungen. Meist stellen Ehepartnerinnen und minderjährige Kinder von Männern, denen der Status des Asylberechtigten oder subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, einen Antrag gemäß § 35 AsylG. Die Anzahl der diesbezüglichen Ansuchen ist in den vergangenen Jahren in Österreich signifikant angestiegen. So wurden im Jahr 2023 nach Einreisegestattung insgesamt 9.175 Anträge aus Gründen des Familiennachzugs eingebracht (Migration Info & Grafik 2023); dies entspricht einem Anteil von 16,34 % an den Asylerstanträgen (ebd.). Nach längerer Trennungsphase empfinden gerade Frauen den ehelichen Handlungsrahmen partiell als begrenzt; durch die familiäre Entfremdung kann es zudem zu belastenden und konfliktbeladenen Dynamiken kommen. Die solide psychosoziale Beratungsleistung ist für die betroffenen Familien daher in dieser sensiblen Phase besonders essenziell, um die Hürden überwinden und eine nachhaltige Brücke in ein gemeinsames Leben schlagen zu können, das auch den Kindern ein stabiles Ambiente bietet.

Innerhalb des allgemeinen Beratungssettings wird im Sinne eines holistischen Ansatzes ebenfalls ein wesentliches Augenmerk auf die Anliegen der Männer und ihre spezifischen Bedarfe gelegt; zentral ist dabei die Auseinandersetzung mit männlichen Rollenerwartungen und den diesbezüglichen vielschichtigen Implikationen.

Die Beratungsangebote richten sich auch an die Zielgruppe der LGBTIQ-Geflüchteten, die häufig aufgrund von zusätzlichen Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen massiv belastet sind und bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen benötigen.

Selbstbestimmtheit und gesellschaftliche Teilhabe als zentrale Maximen der Wiener Flüchtlingshilfe

Die Wiener Flüchtlingshilfe fördert ferner zahlreiche dolmetschgestützte und kultursensible Gesundheitsprojekte, durch die eine professionelle und individuelle Begleitung der Frauen gewährleistet wird. Die Beratungsmaßnahmen decken die Bereiche psychische Gesundheit, frauenspezifische Anliegen wie Schwangerschaft, Geburt und weibliche Genitalverstümmelung sowie Gesundheitsvorsorge ab. Vor allem Sorgearbeitspflichten, unzureichende Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen betreffend vorhandene Gesundheitsangebote erschweren zum Teil eine nachhaltige Anbindung der geflüchteten Frauen an das Regelsystem (Abels/Kurmeyer 2018: 59) und machen die Relevanz der niederschwelligen Angebote und Leistungen deutlich.

In Bezug auf die Arbeit mit geflüchteten Menschen vertritt der FSW generell den Leitgedanken der „Integration ab Tag 1“ und fördert daher Asylwerber:innen durch Deutschkurse, Bildungsangebote und Maßnahmen zur Arbeitsmarktvorbereitung (Fonds Soziales Wien 2024b, 2024c).

Erwähnenswert ist schließlich, dass im Rahmen der Wiener Flüchtlingshilfe dem engmaschigen fachlichen Austausch mit Partnerorganisationen sowie der Vernetzung mit themenspezifischen Institutionen große Bedeutung zukommt.

Angesichts des im Mai 2024 von den Mitgliedstaaten angenommenen Migrations- und Asylpakts der Europäischen Union (ZEIT online 2024) sowie der zunehmend restriktiven nationalen asyl- und fremdenrechtlichen Bestimmungen sehen sich geflüchtete Menschen mit einem generell entsolidarisierten Klima (Demirovic 2018: 32) konfrontiert. Oftmals werden Männer in diesem Zusammenhang „eindimensional als patriarchal und gewalttätig“ (Buckley-Zistel/Krause/Loeper 2014: 82) imaginiert, während Frauen in den einschlägigen Diskursen nur marginal vorkommen (Birck 2002: 73). Treten sie dennoch in Erscheinung, werden sie häufig mit einem eurozentrisch geprägten, paternalistischen Blick als entrechtete Schutzbedürftige perzipiert (Dietze 2019: 28f). Zudem führt die perpetuierte „Viktimisierung“ (Suerbaum 2023: 427) zu einer realen Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten. Das Ziel der Betreuungsstrategie der WFH und ihrer Partnerorganisationen ist es somit, die beeindruckende vorhandene Stärke und Resilienz der Frauen zu kräftigen und die Kund:innen individuell zu fördern, um sie auf diese Weise auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben zu begleiten und ihre gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig sicherzustellen. Diese Zusammenarbeit mit den Frauen ist von essenzieller Relevanz, da sie die generelle Lebenswelt der Geflüchteten und ihrer Familien grundlegend und dauerhaft prägt (Brücker/Gundacker/Kalkum 2020: 9).

Literatur- und Quellenangaben

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Abels, Ingar / Kurmeyer, Christine (2018): Die Gesundheit geflüchteter Frauen stärken: Zwei Initiativen zum Abbau von Barrieren im Gesundheitssystem. In: Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Frauen und Flucht: Vulnerabilität – Empowerment – Teilhabe. Ein Dossier. Berlin, 59-63, bezogen unter: heimatkunde.boell.de/sites/default/files/frauen_und_flucht_17_04_18_1.pdf (Zugriff: 14.5.2024)

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Birck, Angelika (2002): Verfolgung und Flucht von Frauen. In: MRM – MenschenRechtsMagazin, 2/73-82, bezogen unter: publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/frontdoor/deliver/index/docId/3883/file/seite_73_81.pdf (Zugriff: 14.5.2024)

Brücker, Herbert / Gundacker, Lidwina / Kalkum, Dorina (2020): Geflüchtete Frauen und Familien: Der Weg nach Deutschland und ihre ökonomische und soziale Teilhabe nach Ankunft. IAB-Forschungsbericht, 9/2020. Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), bezogen unter: doku.iab.de/forschungsbericht/2020/fb0920.pdf (Zugriff: 14.5.2024)

Buckley-Zistel, Susanne / Krause, Ulrike / Loeper, Lisa (2014): Sexuelle und geschlechterbasierte Gewalt an Frauen in kriegsbedingten Flüchtlingslagern. Ein Literaturüberblick. In: Peripherie, 34/133/71-89, bezogen unter: budrich-journals.de/index.php/peripherie/article/viewFile/22463/19659 (Zugriff: 14.5.2024)

Bundesministerium für Inneres, Sektion III-Recht (o. J.): Asylstatistik 2015, bezogen unter: bmi.gv.at/301/Statistiken/files/Jahresstatistiken/Asyl_Jahresstatistik_2015.pdf (Zugriff: 14.5.2024)

Demirović, Alex (2018): Autoritärer Populismus als neoliberale Krisenbewältigungsstrategie. In: Prokla, 48/190/1/27-42

Dietze, Gabriele (2019): Sexueller Exzeptionalismus. Überlegenheitsnarrative in Migrationsabwehr und Rechtspopulismus. Bielefeld: transcript

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes

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Gesetz über Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Wien (Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG). In: LGBl. Nr. 46/2004 i.d.F. LGBl. Nr. 49/2018

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Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten

Scheibelhofer, Paul (2017): “It won’t work without ugly pictures”: images of othered masculinities and the legitimisation of restrictive refugee-politics in Austria. In: NORMA, 12/2/96-111, bezogen unter: doi.org/10.1080/18902138.2017.1341222 (Zugriff: 14.5.2024)

Suerbaum, Magdalena (2023): Frauen in Fluchtsituationen. In: Berlinghoff, Marcel / Glorius, Birgit / Kleist, J. Olaf / Scharrer, Tabea (Hrsg.): Flucht- und Flüchtlingsforschung. Handbuch für Wissenschaft und Studium. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 427-435

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG). In: BGBl. I Nr. 80/2004

Verordnung der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (Vertriebenen-Verordnung – VertriebenenVO). In: BGBl. II Nr. 92/2022 i.d.F. BGBl. II Nr. 27/2023

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Nadja Asbaghi-Namin studierte an der Universität Wien Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Naher Osten. Sie war unter anderem fünf Jahre beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus beschäftigt. Seit 2007 ist sie im Fonds Soziales Wien im Fachbereich Betreutes Wohnen, Abteilung Grundversorgung Wien Landesleitstelle bzw. Wiener Flüchtlingshilfe (WFH) tätig. Ihr Arbeitsschwerpunkt beinhaltet die Mitarbeit bei der Entwicklung, Umsetzung und Steuerung von Leistungen der WFH; zudem ist sie Ansprechpartnerin für vulnerable Zielgruppen sowie gesundheitsrelevante Maßnahmen.