5.4 Wer hilft, wenn ich kein Geld für den Schwangerschaftsabbruch habe?
- Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA40)
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch
Eine ungewollt schwangere Frau aus Wien ohne oder mit geringem Einkommen kann die Übernahme der Kosten beantragen. Wichtig: Die Frau muss vor dem Schwangerschaftsabbruch den Antrag an die Magistratsabteilung 40 schicken und eine Zusage haben.
Telefon: 01 4000 8040