Meine Entscheidung Startseite wien.gv.at
  • Seiten
    • Leicht verständliche Sprache
    • Domain Policy
  • Icons
    • Bitte nicht lärmen
    • Blaulicht
  • Templates
    • Parkpickerl
    • Public WLAN

2.2 Welche Fristen muss ich einhalten?

2. Ich will nicht schwanger sein

Wenn sich eine Frau gegen eine Schwangerschaft entscheidet, muss der Abbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten stattfinden. Das heißt: eine ungewollte Schwangerschaft könnte bis zur 16. Woche nach Beginn der letzten Regelblutung beendet werden.

Aber Achtung:

Der Schwangerschaftsabbruch wird üblicherweise nur bis zur 12. beziehungsweise 14. Woche gemacht, nicht später.

Nach dieser Frist ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich nur möglich,

  • wenn schwerwiegende Gründe (z.B. Schädigung des Fötus, Gefahr für die Frau) vorliegen oder
  • wenn die Betroffene zur Zeit des Geschlechtsverkehrs unter 14 Jahre alt war.