2.2 Welche Fristen muss ich einhalten?
Wenn sich eine Frau gegen eine Schwangerschaft entscheidet, muss der Abbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten stattfinden. Das heißt: eine ungewollte Schwangerschaft könnte bis zur 16. Woche nach Beginn der letzten Regelblutung beendet werden.
Aber Achtung:
Der Schwangerschaftsabbruch wird üblicherweise nur bis zur 12. beziehungsweise 14. Woche gemacht, nicht später.
Nach dieser Frist ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich nur möglich,
- wenn schwerwiegende Gründe (z.B. Schädigung des Fötus, Gefahr für die Frau) vorliegen oder
- wenn die Betroffene zur Zeit des Geschlechtsverkehrs unter 14 Jahre alt war.