3.6 Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch sind privat zu zahlen. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur bei medizinischen Gründen und bei Mädchen unter 14 Jahren.
In einem privaten Ambulatorium kostet ein Schwangerschaftsabbruch zwischen 490 und 660 Euro (Stand: Juni 2025).
Im Wiener Gesundheitsverbund wird nach dem jeweils aktuellen Tarif verrechnet. Das sind 417,35 Euro im Jahr 2025. Allerdings wird ein Schwangerschaftsabbruch nur in einzelnen gynäkologischen Abteilungen durchgeführt.
Was tun, wenn ich kein Geld habe?
Eine in Wien gemeldete Frau, die ungewollt schwanger ist und kein Einkommen oder sehr wenig Einkommen hat, kann sich vor dem Schwangerschaftsabbruch an die Stadt Wien wenden.
Die Magistratsabteilung 40, Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, übernimmt bei einer finanziellen Notlage einen Großteil der Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Das sind 417,35 Euro im Jahr 2025. Der Betrag entspricht dem aktuellen Richtsatz des Wiener Gesundheitsverbunds.
Die Frau muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Sie muss österreichische Staatsbürgerin sein oder sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten.
Welche Schritte sind dafür notwendig?
Schritt 1:
Die Frau fordert ein Antragsformular an. Das Formular heißt „Ansuchen um Förderung als Hilfe in besonderen Lebenslagen – Kostenübernahme Schwangerschaftsabbruch“. Das Antragsformular gibt es bei der MA 40 entweder telefonisch unter 01 4000 8040 oder per E-Mail: soziale.leistungen@ma40.wien.gv.at
Schritt 2:
Zusätzlich benötigt die Frau folgende Dokumente und Nachweise:
- Ausweisdokument mit Foto als Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis)
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Aufenthaltstitel, Anmeldebescheinigung, Anerkennungsbescheid
- Nachweis über Vertretungsbefugnis
- aktueller Einkommensnachweis aus dem Vormonat der Antragstellung. Dazu zählt:
- Lohnzettel
- Nachweis von AMS-Geld-Bezug (Notstandshilfe, Arbeitslosengeld)
- Nachweis von Unterhaltszahlungen
- Nachweis von Krankengeld
- Nachweis über bezogene Beihilfen wie Kinderbetreuungsgeld
- Nachweis über Bezug der Mindestsicherung
- Nachweis über Leistungen der PVA wie Reha-Geld, Pension
- Nachweis über Unterhaltszahlungen und Alimentationszahlungen
- Nachweis über Leistungen aus der Grundversorgung
- Nachweis über sonstige Einkünfte
Schritt 3:
Die Frau vereinbart einen Termin für den Schwangerschaftsabbruch in einem österreichischen Institut oder Krankenhaus ihrer Wahl
Schritt 4:
Die Frau füllt das Antragsformular aus. Den Termin für den Schwangerschaftsabbruch gibt sie im Formular auf Seite 2 an. Zusätzlich kopiert oder fotografiert sie Dokumente und Nachweise.
Schritt 5:
Die Frau schickt das Antragsformular mit den Kopien oder Fotos der Nachweise per Mail an die MA 40 – Zielgruppenzentrum Erdbergstraße:
E-Mail: soziale.leistungen@ma40.wien.gv.at
Adresse: Zielgruppenzentrum Erdbergstraße, Erdbergstraße 228, 1110 Wien
Telefon: 01 4000 8040, erreichbar täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr
Link: wien.gv.at/sozialinfo/content/en/10/InstitutionDetail.do?it_1=2100594
Schritt 6 :
Die Frau muss erst die Zusage der Kostenübernahme abwarten, bevor sie den Schwangerschaftsabbruch durchführen lässt.
Wenn der Schwangerschaftsabbruch mehr als 417,35 Euro kostet, muss die Frau die Mehrkosten selbst bezahlen.