3.3 Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch
Der medikamentöse Abbruch ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich. Mit Hilfe von Medikamenten wird die Schwangerschaft abgebrochen. In Österreich dürfen Krankenhäuser, Ambulatorien sowie niedergelassene Frauenärztinnen und Frauenärzte die medikamentöse Methode durchführen.
Der Ablauf
- Die Ärztin oder der Arzt informiert die Frau über den genauen Vorgang und wann sie welche Medikamente einnehmen soll.
- Die Frau schluckt in Anwesenheit der Ärztin oder des Arztes ein Medikament (insgesamt 600 mg). Dieses heißt Mifegyne® und enthält ein Hormon, das die Weiterentwicklung der Schwangerschaft verhindert.
- Sollte die Blutgruppe der Frau den Rhesusfaktor negativ haben, ist keine „Rhesus-Spritze“ notwendig.
- Die Frau geht anschließend nach Hause.
- Nach 24 Stunden tritt eine meist leichte Blutung ein.
- Nach 36 bis 48 Stunden nimmt die Frau daheim ein zweites Medikament ein. Dieses enthält ein Hormon, das eine Abbruchblutung auslöst.
- Innerhalb der folgenden Stunden tritt eine Blutung auf. Unterbauchschmerzen sind möglich: Die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack werden ausgestoßen. Die Blutung kann stärker als die Regelblutung sein.
- Die Blutung dauert durchschnittlich 12 Tage an.
- Nach 10 bis 14 Tagen geht die Frau zur Nachuntersuchung. Bei einer Ultraschall-Untersuchung wird kontrolliert, ob alles in Ordnung ist. Eine andere Möglichkeit: Die Frau führt drei Wochen nach dem Schwangerschaftsabbruch einen Schwangerschaftstest durch.