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1.1 Vorwort

1. Einleitung

Nicht jede Frau wird gewollt schwanger. In Österreich können Frauen eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft straffrei abbrechen. Dieses Recht, genannt „die Fristenlösung“, hat die Frauenbewegung in den 70er Jahren erkämpft.

Bis 1975 war ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich unter Strafe verboten. Ungewollt schwangere Frauen suchten heimlich Hilfe bei „Engelmacherinnen“. Oder sie verletzten sich beim Versuch, die Schwangerschaft selbst zu beenden. Diese Methoden führten häufig zu Unfruchtbarkeit, gesundheitlichen Schäden oder zum Tod der Frau.

Für die Gesundheit von Frauen ist es sehr wichtig, eine Schwangerschaft medizinisch sicher abbrechen zu können. Und zwar legal und straffrei, ohne Frauen ein schlechtes Gewissen zu machen. Jeder Frau in Wien, die ungewollt schwanger ist, muss rasch, respektvoll und professionell geholfen werden. Frauen durch eine Schwangerschaft zu zwingen hat negative psychische Auswirkungen auf die Frau.

Peter Hacker Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport

Mag.a Kristina Hametner Leiterin Wiener Programm für Frauengesundheit