1. Allgemeines zu Förderungen

1.1 Sinn und Zweck von Förderungen

Fördermaßnahmen stellen ein Instrument der modernen Verwaltung dar, indem (neben den klassischen "hoheitlichen" Anordnungen) finanzielle Mittel eingesetzt werden, um ein erwünschtes – im öffentlichen Interesse liegendes – Verhalten der Bürger*innen zu erreichen. Förderungen sind somit ein Instrument zur Umsetzung konkreter politischer Ziele bzw. ein wesentliches Gestaltungsmittel für die öffentliche Hand, welches unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen kann.

Die öffentliche Hand ist mit attraktiv gestalteten Förderprogrammen mittelbar in der Lage, ein bestimmtes Verhalten der Bürger*innen in gewisser Weise zu lenken, zu steuern bzw. zumindest zu begünstigen. Gibt es beispielsweise für Bauherr*innen aufgrund von angebotenen Förderprogrammen attraktive finanzielle Anreize, klimaneutral und nachhaltig zu bauen (z.B. durch Investitionen in erneuerbare Heizsysteme, Photovoltaikanlagen etc.), kann die Bereitschaft zur Investition in solche (meist teureren) Maßnahmen gesteigert werden. Es wird somit ein förderwürdiges, im öffentlichen Interesse – nämlich im Sinne des Klimaschutzes – liegendes Verhalten in diesem Bereich gefördert und begünstigt. Förderungen bieten somit einen finanziellen Anreiz dafür, dass potentielle Fördernehmer*innen Maßnahmen setzen, die aus Sicht des Staates als förderwürdig erscheinen. Attraktive und zielgerichtete Förderprogramme sind in der Lage, Investitionen auszulösen, die ohne diese Förderungen möglicherweise nicht getätigt worden wären. Solche Investitionen stärken wiederum den Wirtschaftsstandort.

Einrichtungen, die soziale und gemeinnützige Dienstleistungen für die Bevölkerung bzw. einen Teil der Bevölkerung (z.B. Kinder und Jugendliche) erbringen, unterstützen die öffentliche Hand im Bereich der Daseinsvorsorge, da eine Gebietskörperschaft kaum in der Lage ist, eine Vielzahl von Maßnahmen und Leistungen ausschließlich selbst anzubieten bzw. zu erbringen. Eine Stadt hat aber ein grundlegendes öffentliches Interesse daran, dass es ihren Bürger*innen gut geht und es durch Leistungs-, Betreuungs-, Beratungs- oder Unterstützungsangebote in den verschiedensten Bereichen die Möglichkeit gibt, Hilfe bzw. Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine finanzielle Unterstützung von Vereinen (bzw. sonstigen Institutionen), die gemeinnützig für Bürger*innen tätig werden, kann daher als ein Instrument für die Schaffung solcher Angebote eingesetzt werden.

Auf der anderen Seite darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass das finanzielle Ausmaß bei der Gewährung von Förderungen enorm ist – die öffentliche Hand vergibt jährlich „zig“ Millionen an Förderungen aus dem öffentlichen Haushalt, welcher wiederum großteils durch Steuereinnahmen der Bürger*innen finanziert wird. In Zeiten immer knapper werdender finanzieller Ressourcen ist es daher von besonderer Bedeutung, Förderungen einerseits zielgerichtet anstatt nach dem „Gießkannenprinzip“ zu verteilen, sowie andererseits das Vertrauen der Bevölkerung in eine transparente, wirksame, zielgerichtete, effiziente und gerechte Fördergewährung – und damit verbunden natürlich auch eine effiziente Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel samt Sanktionen im Falle des Missbrauchs – nicht zu enttäuschen, sondern durch ein transparentes System der Förderabwicklung zu stärken.