Energieeffizienz-Programm 2030 Startseite wien.gv.at
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2.5 Handlungsfelder

2. Zusammenfassung

Die wichtigsten Handlungsfelder des SEP 2030 sind daher:

Handlungsfeld Mobilität

Für das Handlungsfeld Mobilität wurde bereits im Dezember 2014 vom Wiener Gemeinderat ein Fachkonzept Mobilität beschlossen. Aufgrund ihrer Klimarelevanz widmen sich Smart Klima City Strategie Wien und der Wiener Klimafahrplan ausführlich den Transformationszielen im Mobilitätsbereich auf strategischer Ebene. Zentrale Zielvorgaben sind die „Senkung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von derzeit 28 Prozent (2019) auf 15 Prozent“ und die „im Wesentlichen CO2-freie Abwicklung der Wirtschaftsverkehre mit Quelle und Ziel innerhalb des Stadtgebietes bis 2030“.

Im Unterschied zum ersten Städtischen Energieeffizienz-Programm (SEP) nimmt der Verkehrsbereich im SEP 2030 eine zentrale Rolle ein und beleuchtet die Mobilitätsmaßnahmen und -instrumente aus der Sicht der Energieeffizienz.

Die Maßnahmenbündel des aktualisierten SEP 2030 konzentrieren sich auf die Bereiche Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und des Rad- und Fußgänger*innenverkehrs sowie auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz CO2-neutraler Fahrzeugtechnologien in der individuellen und betrieblichen motorisierten Mobilität in Anlehnung an den Wien-Plan (STEP 2035).

Die wichtigste übergeordnete Maßnahme, die lokal massiv zur Reduktion des Energieverbrauchs beiträgt, ist die EU-Flottenverbrauchsreduktions-Verordnung. In Kombination mit globalen Marktentwicklungen löst diese Maßnahme technische Effizienzsteigerungen bei den Kraftfahrzeugen und eine Zunahme der E-Mobilität aus.

Handlungsfeld Gebäude

Mit Blick auf den Gebäudesektor spielen vor allem die aktuellen EU-Vorgaben aus der überarbeiteten Gebäuderichtlinie (EU 2024/1275, EPBD) eine zentrale Rolle. In Österreich wird dazu derzeit die OIB-Richtlinie 6 angepasst (geplant bis Ende 2025), um die neuen europäischen Mindeststandards zu übernehmen. Darauf aufbauend erfolgt die Umsetzung in die Landesgesetzgebung, insbesondere in die Wiener Bauordnung und die Wiener Bautechnikverordnung.

Die EPBD verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem, sogenannte Renovierungspässe einzuführen. Diese sollen Eigentümer*innen dabei unterstützen, Schritt für Schritt aufzuzeigen, wie ihr Gebäude bis 2050 zu einem Null-Emissions-Gebäude entwickelt werden kann. Für Österreich ist ein Leitfaden für den Renovierungspass durch das OIB vorgesehen.

Darüber hinaus muss Österreich einen Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NBRP) erarbeiten, der unter anderen die angestrebten Sanierungsraten, die Priorisierung der energetisch schlechtesten Gebäude sowie entsprechende Finanzierungswege enthält.

Die Stadt Wien wird in enger Abstimmung mit Bund und Ländern ihren eigenen Beitrag und Umsetzungsfahrplan leisten müssen – insbesondere durch Bereitstellung relevanter Daten, Flächenangaben und Informationen zum Sanierungsbedarf.

Zudem verlangt die EPBD von den Mitgliedstaaten, verbindlich festzulegen, welcher Anteil des Gebäudebestands – etwa der energetisch schwächsten Wohn- und Nichtwohngebäude – bis 2030, 2035 und 2040 saniert werden soll. Diese Vorgaben werden auch für den kommunalen Gebäudebestand in Wien relevant sein.

Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem:

  • Neubauten und größere Sanierungen müssen künftig strengere Nachweise zur Energieeffizienz, „solar-readiness“, und (perspektivisch) Lebenszyklus-Kriterien führen. Diese Anforderungen werden über die OIB-RL 6 formuliert und in die Wiener Regelwerke übernommen.
  • Wien muss Bestandsdaten aufbereiten (Worst-Performer-Listen nach Baualtersklassen, energetischer Zustand) zur Priorisierung von Sanierungen - Input für den NBRP und lokale Förderprioritäten.
  • Öffentliche Neubauten müssen früher Zero-Emissions-Standards erfüllen; die Stadt muss Bauprogramme entsprechend anpassen (Wohnbauprojekte, Schulbauten, Magistratsliegenschaften).

Damit sind wichtige Instrumente zur Vermeidung und/oder Senkung des Energiebedarfs bereits auf einem hohen Niveau angelangt. Erfahrungsgemäß unterscheiden sich Energiebedarf gemäß Energieausweis und tatsächlicher Energieverbrauch teils aus methodischen Gründen, teils aufgrund des Nutzer*innen-Verhaltens und teils aus Baumängeln. Um nicht nur den Energiebedarf, sondern auch den Energieverbrauch nachhaltig zu senken (insbesondere aufgrund der beiden letzten Ursachen), soll zusätzlich Augenmerk auf Qualitätssicherung kombiniert mit Informationsmaßnahmen gelegt werden.

Angesichts der Zunahme an Hitzetagen im Sommer, womit eine größer werdende Wahrnehmung der Klimakrise einhergeht, gilt es auf die passive Vermeidung sommerlicher Überwärmung verstärktes Augenmerk zu legen. Sollten passive Vermeidungsmaßnahmen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich sein, können diese durch alternative klimaschonende Kühltechnologien ergänzt werden, unter der Voraussetzung, dass keine signifikanten Mehrkosten entstehen.

Handlungsfeld produzierender Bereich

Der Einsatz fossiler Energieträger deckt nach wie vor mehr als die Hälfte des Energiebedarfs der Güterproduktion ab. Daher zählen die Steigerung der Energieeffizienz und die Dekarbonisierung zu den zentralen Herausforderungen für den produzierenden Sektor in Wien.

Die erforderlichen Maßnahmen sind breit gefächert: Sie reichen von der Elektrifizierung wichtiger Produktionsprozesse und dem Ersatz von Gas durch Fernwärme für Niedertemperaturanwendungen über den Einsatz nachhaltiger Energieträger bei mobilen Arbeitsgeräten bis hin zur Nutzung industrieller Abwärme aus Hochtemperaturprozessen und Kühlanlagen für die Fern- und Nahwärmeversorgung.

Da die maßgeblichen Instrumente für Gewerbe und Industrie überwiegend in die Zuständigkeit des Bundes fallen, verfügt die Stadt Wien in diesem Bereich nur über begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Gleichwohl können durch Förderprogramme, gesetzliche Rahmenbedingungen und Beratungsangebote auf Bundes- und Landesebene die Transformationspotenziale der produzierenden Betriebe in Wien unterstützt und aktiviert werden.

Handlungsfeld Erzeugung und Verteilung

Fernwärme ist schon jetzt der wichtigste Wärme-Energieträger in der Stadt. Der Ausstieg aus den Fossilen („Raus aus Gas“) wird die Bedeutung der Fernwärme weiter steigern, wobei sich der weitere Ausbau am Wiener Wärmeplan 2040 orientiert. Um eine klimafreundliche Kühlmöglichkeit, insbesondere von Betriebsstätten zu schaffen, setzt Wien zudem auf den Ausbau der Fernkälte.

Die im SEP 2030 enthalten Maßnahmen konzentrieren sich auf Energieeffizienzpotenziale im Fernwärmesystem beziehungsweise auf eine zukünftige Kältestrategie in Ergänzung zu den vorgesehenen Maßnahmen zur nachhaltigen Energieversorgung der Stadt Wien.

Handlungsfeld Magistrat

Bereits im ersten SEP wurde der Vorbildrolle des Magistrats große Bedeutung beigemessen. Diese Vorbildrolle wird im SEP 2030 beibehalten und durch zahlreiche Maßnahmenbündel für den Magistrat und seine Unternehmungen vor allem im Gebäude- und Mobilitätsbereich unterstrichen.

Im Gebäudebereich betreffen die Effizienzmaßnahmen des SEP 2030 sowohl die Magistratsobjekte als auch die Gebäude von städtischen Unternehmungen, also Wiener Gesundheitsverbund, Wiener Wohnen und Wien Kanal. Maßnahmen in Gemeindebauten und Krankenanstalten sowie im Bereich der öffentlichen Beleuchtung erfassen weite Lebensbereiche der Wiener Bevölkerung und stellen wichtige Hebel zur effizienten Energienutzung der Stadt Wien dar.

Weitere Maßnahmen innerhalb des Magistrats, wie die ökologische und energieeffiziente Beschaffung und Effizienzmaßnahmen im Rahmen des Programms Umweltmanagement im Magistrat (PUMA) erbringen wichtige Nachhaltigkeitseffekte und tragen wesentlich zur Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiter*innen des Magistrats bei.

Handlungsfeld Umsetzung und Monitoring des SEP 2030

Der mittel- bis langfristige Umsetzungshorizont des SEP 2030 erfordert eine regelmäßige Bewertung der Umsetzungsfortschritte, um die Erreichung der Ziele sicherzustellen. Die Ergebnisse bieten Politik und Verwaltung eine fundierte Informations- und Entscheidungsgrundlage für die Ableitung von Handlungsbedarf und eine zeitgerechte Bereitstellung notwendiger Ressourcen.

Die Fortschrittskontrolle des SEP 2030 erfolgt anhand eines festgelegten Monitoring-Konzepts und wird in der Umsetzung des SEP 2030 von der Abteilung Energieplanung überwacht und begleitet. Sie koordiniert die Monitoring-Aktivitäten und zeichnet sich ebenso verantwortlich für die vom Bund vorgegebene Berichterstattung und weiterführende Dokumentationserfordernisse, wie etwa Fortschrittsberichte zur EED III-Implementierung oder Berichtslegung gemäß EEffG.

Das SEP 2030-Monitoring erfolgt methodisch und inhaltlich abgestimmt mit anderen Monitoring- und Evaluierungsprozessen in der Stadtverwaltung, insbesondere mit den Smart Klima City Strategie Wien-Zielen und der regelmäßigen Evaluierung und Weiterentwicklung von Wiener Klimafahrplan und Klimabudget.