Vorwort Menschenrechtsbeauftragte Shams Asadi und Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner
Gemeinsam für digitale Kinder - und Jugendrechte in der Menschenrechtsstadt Wien
Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich in einer digitalen Welt auf. Digitale Räume sind Orte des Lernens, der Begegnung, der Meinungsäußerung und der gesellschaftlichen Teilhabe. Gleichzeitig entstehen dort neue Herausforderungen und Risiken, die bestehende Ungleichheiten sichtbar machen oder verstärken können. Der Schutz, die Förderung und die konsequente Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen daher auch im digitalen Raum gewährleistet sein.
Als Menschenrechtsstadt bekennt sich Wien seit vielen Jahren dazu, Menschenrechte aktiv zu schützen, weiterzuentwickeln und in allen Lebensbereichen umzusetzen. Grundlage dieses Selbstverständnisses ist unter anderem die UN-Kinderrechtskonvention, die Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger*innen von Rechten anerkennt und auch die Stadt Wien dazu verpflichtet, ihre Interessen vorrangig zu berücksichtigen. Diese Verpflichtung gilt uneingeschränkt – offline wie online.
Die Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche knüpft an die Prinzipien der Kinderrechtskonvention an und überträgt sie konsequent auf die digitale Lebensrealität junger Menschen. Sie macht deutlich, dass Kinder- und Jugendrechte unteilbar sind und stärkt insbesondere das Recht auf Schutz, auf Beteiligung, auf Zugang zu Information, Bildung und digitalen Kompetenzen.
Die Erarbeitung der Wiener Charta ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Menschenrechtsbüro der Stadt Wien und der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft. Beide Institutionen verbindet das gemeinsame Ziel, Kinder- und Jugendrechte als Menschenrechte sichtbar zu machen und ihre Umsetzung auch im digitalen Raum voranzutreiben. Ein zentrales Leitprinzip dieses Prozesses war die aktive Beteiligung von jungen Menschen auf Augenhöhe, im Sinne des in der Kinderrechtskonvention verankerten Rechts auf Mitbestimmung. Dies wird insbesondere deutlich durch die Vielfältigkeit der Beteiligungsschritte, welche im Zuge der Entwicklung der Charta – beim DIDAYS-Schüler*innentag, in Schulworkshops, auf der Online-Beteiligungsplattform der Stadt Wien und im Rahmen der Abschlusskonferenz – gesetzt wurden.
Die Wiener Charta für digitale Rechte für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiger Schritt für eine digitale Zukunft in einer Menschenrechtsstadt, in der die Würde, die Rechte und die Perspektiven junger Menschen im Mittelpunkt stehen.
Shams Asadi
Menschenrechtsbeauftragte der Stadt Wien
Sebastian Öhner
Wiener Kinder- und Jugendanwalt