5.2 Status quo der Wiener Maßnahmen
Für diesen Punkt gilt, dass es sich um Beispiele handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben:
Mit Fokus auf die Außenkommunikation setzen manche Dienststellen schon länger auf Fortbildungen, wie etwa Schulungsangebote für Mitarbeiter*innen zu Transkultureller Kompetenz oder Antirassismus. Die Auseinandersetzung und Ausarbeitung von (Kommunikations-)Leitbildern, welche ein Bekenntnis zu einem wertschätzenden, respektvollen und verständnisvollen Umgang mit Kund*innen beinhalten, hat in den letzten Jahren in den Dienststellen stark zugenommen. In manchen Dienststellen bzw. im Gesundheitsbereich werden Videodolmetschsysteme eingesetzt, z. B. im Bereich der Wiener Mindestsicherung, beim 24-Stunden Frauennotruf und der Wiener Kinder- und Jugendhilfe.
Im Freizeitbereich verpflichtet sich u.a. die Stadt Wien – Sport zu Chancengleichheit und gesellschaftlicher Vielfalt im Sport, indem insbesondere durch den Betrieb von Sportstätten und Förderungen für Sportverbände, Sportstätten, Sportveranstaltungen und Nachwuchssport sichergestellt wird, dass alle Angebote für alle Wiener*innen gleich zugänglich sind.
Für den öffentlichen Verkehr zeigen die Wiener Linien eine klare Haltung gegen Diskriminierung, Rassismus, Homophobie und Ausgrenzung. Dies wird in unterschiedlichsten Botschaften sowohl nach außen (über Informationskampagnen, Plakate in Fahrzeugen, Anzeigetafeln, Stationen und auf Social-Media-Kanälen) als auch nach innen durch Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen verdeutlicht.
Im Jahr 2024 richtete die Stadt Wien das Büro für Mitwirkung ein. Dieses versteht sich als Anlaufstelle für die aktive Mitgestaltung der Stadt und will alle Wiener*innen dabei unterstützen, ihre Ideen und Vorstellungen aktiv in die Stadtgestaltung einzubringen.
Vergibt eine Dienststelle der Stadt Wien eine Förderung, so hat der*die Fördernehmer*in die Einhaltung der Förderrichtlinien zu bestätigen. Darin wird u.a. als Fördervoraussetzung festgehalten, dass die Durchführung der geförderten Maßnahme diskriminierungsfrei zu erfolgen hat. Konkret sieht § 9 des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes vor, dass die Vergabe von Förderungen ausschließlich an natürliche oder juristische Personen erfolgen darf, die das Verbot der Diskriminierung und Benachteiligung beachten. Die förderungswerbenden Personen haben eine diesbezügliche Erklärung der Haftungsübernahme abzugeben.
Auch bei der Gestaltung von Fördercalls werden rassismuskritische Ansätze verfolgt:
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) erkennt Fördermittel zu für Projekte, mit Themenschwerpunkt Reduktion von intersektionalen rassistischen/LGBTIQ-feindlichen Diskriminierungen in der Mehrheitsgesellschaft, von rassistischen Diskriminierungen innerhalb der LGBTIQ-Community und von LGBTIQ-feindlichen Diskriminierungen in einzelnen ethnisch-kulturellen Teilgesellschaften.
Das Frauenservice Wien fördert Vereine, die sich ausdrücklich auch an von rassistischer Diskriminierung betroffene Frauen und Mädchen richten. (> Punkt 2)
Die Stadt Wien – Kultur vergibt Förderungen im Kunst-, Kultur und Wissenschaftsbereich und trägt damit in allen Bereichen aktiv dazu bei, die demografische, ethnische und kulturelle Diversität der Stadt abzubilden. (> Punkt 8)