7. Sozialer Zusammenhalt

7.3 Gelebte Inklusion und Partizipation

Inklusion und Partizipation für Menschen mit Behinderung

  • Menschen mit Behinderung direkt in die Entscheidungen einbinden, die sie betreffen – diesem Ziel folgt der Kund_innenrat des Fonds Soziales Wien. Die von den Betroffenen im Herbst 2020 erstmals gewählten Vertreter_innen sollen die Anliegen von Menschen mit Behinderung gegenüber dem FSW artikulieren, beratendes Gremium sein, mitarbeiten und Feedback bei der Weiterentwicklung der Leistungen der Behindertenhilfe geben.
  • Nach erfolgreicher Implementierung des Kund_innenrates sollen Mitglieder aus diesem Kreis auch in die bestehenden Vertretungsgremien von und für Menschen mit Behinderung delegiert und eine gemeinsame Weiterentwicklung dieser Gremien nach internationalen Vorbildern initiiert werden.

Berufliche Inklusion und soziale Absicherung

Tagesstrukturierende Angebote sind eine gute Möglichkeit, um Menschen mit Behinderungen eine Teilnahme an Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Langfristiges Ziel ist aber die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt. Gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennen Vertragsstaaten das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit an. Dies beinhaltet das Recht, den Lebensunterhalt durch eine frei gewählte oder angenommene Arbeit in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und – Arbeitsumfeld zu verdienen. Dazu müssen bestmögliche Bedingungen geschaffen werden.

  • Menschen mit Behinderungen sollen an Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten teilhaben können. Initiativen zur Umsetzung der beruflichen Inklusion haben daher Priorität gegenüber tagesstrukturierenden Maßnahmen.
  • Im ersten Halbjahr 2020 haben über 4.600 Wienerinnen und Wiener mit Behinderung die Leistung Tagesstruktur nach § 9 Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) in Anspruch genommen, weil sie „aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können“. Rechtlich gelten sie als nicht erwerbsfähig. Die Tätigkeit in der Tagesstruktur ist kein Dienstverhältnis. Menschen mit Behinderung erhalten eine Leistungsanerkennung (in anderen Bundesländern auch „Taschengeld“ genannt). Überwiegend beziehen sie zudem Mindestsicherung und Behindertenzuschlag zur Mindestsicherung, manche auch eine Berufsunfähigkeits- oder Waisenpension.
  • Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, dass eine sozialrechtliche Absicherung mit Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung österreichweiter Standard wird.

Verbesserte Diagnostik und Behandlung von FASD sowie Anerkennung von FASD als Behinderung

Bei Fetalen Alkohol-Spektrum-Störungen (FASD) handelt es sich um eine angeborene Erkrankung, die durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft verursacht wird. Menschen, die an FASD leiden, müssen im Verlauf ihres Lebens mit einem breiten Spektrum an Folgeerscheinungen und Komorbiditäten zurechtkommen und benötigen häufig, sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenalter, psychosoziale Unterstützung.

  • Es wird daher auf Expert_innenebene ein Konzept erarbeitet, auf Basis dessen es in Wien gelingen soll, die Möglichkeiten der Diagnostik von FASD, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, zu verbessern und entsprechende Betreuungsangebote zu schaffen. Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, dass FASD in Österreich offiziell als Behinderung anerkannt wird.