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Die aktuell geltende Fassung dieser Wiener Rechtsvorschrift, die im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde, kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden.
Diese Fassung berücksichtigt nur Änderungen bis zum Stichtag 31. Dezember 2013.
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Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2005 festgestellt wird
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse für das Jahr 2005 festgestellt wird
Fundstellen der Rechtsvorschrift
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Datum
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Publ.Blatt
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Fundstelle
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23.11.2004
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LGBl
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Auf Grund des § 73e Abs. 5 der Pensionsordnung 1995 – PO 1995, LGBl. für Wien Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 44/2004, wird verordnet:
1. Die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse mit
1. Jänner 2005 ergibt sich bei Pensionen (§ 73e Abs. 3
PO 1995), die 686,70 Euro nicht überschreiten, durch
Multiplikation der Pension mit dem Faktor 1,015.
2. Überschreitet die Pension (§ 73e Abs. 3 PO 1995) den
in Z 1 genannten Betrag, beträgt die Erhöhung des Ruhe- oder
Versorgungsgenusses 10,30 Euro.
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