Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 2001Ausgegeben am 16. Oktober 200189. Stück
89. Verordnung:Festlegung der durchschnittlichen Produktionskosten für Ökoanlagen

89.
Auf Grund des §51 Abs. 9 des Gesetzes über die Neuregelung der Elektrizitätswirtschaft (Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2001 – WElWG 2001), LGBl. Nr. 72/2001, wird verordnet:
§ 1 Mit dieser Verordnung werden zum Zweck der Ermittlung der Ausgleichsabgabe gemäß § 51 Abs. 3 Z 1 WElWG 2001 die durchschnittlichen Produktionskosten für elektrische Energie aus Ökoanlagen festgelegt.
§ 2 Die durchschnittlichen Produktionskosten für Ökoanlagen werden gemäß § 51 Abs. 9 WElWG 2001 mit 68,77 Groschen je kWh festgelegt.
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.
(2) Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 tritt an Stelle des in § 2 genannten Betrages folgender Betrag: „4,9977 Cent je kWh.“

Der Landeshauptmann:
Häupl
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Kommunikation und Medien
Kontaktformular