Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1998Ausgegeben am 13. Juli 199832. Stück
32. Verordnung:Aufhebung der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 30. August 1978, LGBl. für Wien Nr. 31, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird

32.
Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 30. August 1978, LGBl. für Wien Nr. 31, mit der ein Teil des Wiener Gemeindegebietes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben wird
§ 1. Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 421/1992, wird auf Antrag der Gemeinde die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 30. August 1978, LGBl. für Wien Nr. 31, mit der ein Teil des 16. Wiener Gemeindebezirkes zum Assanierungsgebiet erklärt wird, aufgehoben.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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