Landesgesetzblatt für Wien

Jahrgang 1998Ausgegeben am 2. April 199821. Stück
21. Kundmachung:Druckfehlerberichtigung

21.
Kundmachung des Amtes der Wiener Landesregierung betreffend die Berichtigung eines Druckfehlers im Landesgesetzblatt
Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über das Gesetzblatt der Stadt Wien, GBl. der Stadt Wien Nr. 1/1945, wird kundgemacht:
Das am 27. Jänner 1998 ausgegebene 3. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, Jahrgang 1998, beinhaltend die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Erklärung von Teilen des 2. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Prater), wird dahingehend berichtigt, daß der eine Anlage zu dieser Verordnung bildende Plan durch den eine Anlage zu dieser Kundmachung bildenden Plan ersetzt wird.
Der Landeshauptmann:
Häupl
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