Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.12.2022:
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Vermietungsverbot von Gemeindewohnungen: OGH gib Stadt Wien Recht

Oberster Gerichtshof bestätigt Revision von Wiener Wohnen im Rechtsstreit mit der Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb.

Mit seinem Urteil hat der Oberste Gerichtshof den seit 2020 andauernden Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und der Kurzzeitvermietungsplattform Airbnb über das Anbieten von Gemeindewohnungen abschließend entschieden.

Mit dem Urteil wurde letztinstanzlich bestätigt, dass Airbnb das Anbieten von Gemeindewohnungen der Stadt Wien zur Vermietung auf der Online-Plattform untersagt ist. Das bedeutet, dass Airbnb sicherstellen muss, dass keine Vermietungsanzeige für eine Gemeindewohnung missbräuchlich auf ihre Plattform gestellt wird.

Weiters ist Airbnb mit dem Urteil gezwungen, gegenüber Wiener Wohnen Rechnungen über Umsätze und Gewinne aus vergangenen Vermietungen von Gemeindewohnungen offenzulegen.

Richtungsweisendes Urteil

„Der soziale Wohnbau in Wien ist zum Wohnen da und nicht um damit Geschäfte zu machen. Es ist hoch erfreulich, dass die Stadt Wien vor Gericht gegen einen internationalen Milliardenkonzern Recht bekommen hat und der leistbare kommunale Wohnraum in der Stadt langfristig geschützt bleibt. Durch dieses richtungsweisende Gerichtsurteil wurde der illegalen Kurzzeitvermietung über einschlägige Plattformen endgültig ein Riegel vorgeschoben. Die Stadt Wien ist seit über 100 Jahren internationale Vorreiterin, wenn es darum geht für leistbaren Wohnraum zu kämpfen. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Gemeindewohnungen auf diese Weise zweckentfremdet werden. Das berühmte Wiener Wohnbaumodell prägt das soziale Miteinander in der Stadt und muss immer für die da sein, die es benötigen“, zeigt sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál erfreut. 

Wiener Wohnen geht entschieden gegen verbotene Untermietung vor und bringt gerichtliche Kündigungen gegen Mieter*innen ein, die ihre Gemeindewohnung nicht nutzen und untervermieten.

Im Sommer 2020 wurde deshalb eine Klage gegen Airbnb beim Handelsgericht Wien eingebracht, da wiederholt Inserate für die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen auf der Kurzeitvermietungsplattform aufgetaucht waren. Den wiederholten Aufforderungen, die Adressen der 220.000 Gemeindewohnungen in Wien für die Vermietung zu sperren, war Airbnb nicht nachgekommen. (Schluss) 

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