Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.09.2022:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Volksbegehren September 2022 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag

Unterschrift österreichweit in einem beliebigen Eintragungslokal oder online möglich

Vom 19. bis 26. September 2022 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt: 

  • "COVID-Maßnahmen abschaffen"
  • "Black Voices"
  • "Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen"
  • "RECHT AUF WOHNEN"
  • "Kinderrechte-Volksbegehren"
  • "GIS Gebühr abschaffen"
  • "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" 

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (z. B. Handy-Signatur) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren 

zu unterschreiben. 

Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden. 

Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale 

Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet: 

  • Montag, 19. September 2022, 8 bis 20 Uhr
  • Dienstag, 20. September 2022, und Mittwoch, 21. September 2022, 8 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 22. September 2022, 8 bis 20 Uhr
  • Freitag, 23. September 2022, 8 bis 18 Uhr
  • Samstag, 24. September 2022, und Sonntag, 25. September 2022, 8 bis 13 Uhr
  • Montag, 26. September 2022, 8 bis 19 Uhr 

Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.  

Es ist keine Terminreservierung notwendig. 

Beachten Sie bitte die im Eintragungszeitraum geltenden Corona-Virus-(COVID 19)-Bestimmungen für die Abgabe einer Unterstützungserklärung im Eintragungslokal. Bitte verwenden Sie für die Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber. 

Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren: 

  • Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren
  • Stadtservice Wien: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr)
  • Kundmachungen in allen Amtshäusern 

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist auch bei diesen Volksbegehren der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Er erfolgt selbstverständlich unter Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Virus-(COVID 19)-Maßnahmen. 

Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren. (Schluss)

Rückfragehinweis für Medien

  • Pedram Seidi
    Mediensprecher StR Jürgen Czernohorszky
    Mobil: +43 676 8118 81084
    Telefon: +43 1 4000 81853
    pedram.seidi@wien.gv.at