Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.08.2021:
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Wiener Stadtregierung löst weiteres Antikorruptions- und Transparenzversprechen ein

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Bereichsleitung für Informationsfreiheit und Antikorruption bestellt

Am Mittwoch, 25. August 2021, überreichten Bürgermeister Dr. Michael Ludwig und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr, MA im Beisein von Magistratsdirektor Dr. Erich Hechtner und dem Vorsitzenden der younion-Daseinsgewerkschaft, 2. Landtags-Präsident Christian Meidlinger, das Bestellungsdekret zur Bereichsleiterin für Informationsfreiheit und Antikorruption an Mag.a Marion Winkler. Die Bereichsleitung wird mit sofortiger Wirkung  eingerichtet und erfüllt somit ein weiteres Versprechen der Wiener Fortschrittsregierung das bei Regierungsantritt aber auch im Koalitionsübereinkommen gegeben wurde: Die Wiener Fortschrittskoalition: Einleitung - Die Fortschrittskoalition für Wien; Korruptionsprävention und -Bekämpfung - Die Fortschrittskoalition für Wien.

Schwerpunkt Regierungsprogramm Antikorruption und Transparenz

Wien hat bei Regierungsantritt der Wiener Fortschrittskoalition von SPÖ und NEOS gegen Ende 2020 versprochen, dass die gemeinsame Regierungsarbeit auch einen Schwerpunkt auf Korruptionsprävention und –bekämpfung sowie Transparenz legen wird. Im Wiener Regierungsübereinkommen wird diesem Punkt ein eigenes Kapitel gewidmet (Kapitel 9): In diesem Bereich streben wir die Schaffung einer weisungsungebundenen Wiener Antikorruptions-Ombudsstelle an. Die Bereichsleitung für Informationsfreiheit und Antikorruption leistet auch die Vorarbeiten zur Einrichtung einer unabhängigen Wiener Antikorruptions- und Informationsfreiheits-Ombudsstelle, welche öffentlich und transparent ausgeschrieben wird. Vorbehaltlich der Schaffung der Rahmenbedingungen zur geplanten Informationsfreiheit auf Bundesebene kann die Ombudsstelle im Idealfall in einem Jahr besetzt sein.

Neben der Einrichtung einer Whistleblower-Plattform im Februar 2021 setzt Wien mit der Einrichtung der Bereichsleitung für Informationsfreiheit und Antikorruption seinen konsequenten Weg der Umsetzung der Regierungsvorhaben um, der sich auch in der Bewertung als transparenteste Stadt Österreichs 2018 und 2020 widerspiegelt (siehe Transparency International: Transparency International – Austrian Chapter (ti-austria.at)). 

„Die Stadt Wien bekennt sich zu einer offenen, serviceorientierten Verwaltung und lebt konsequent Transparenz und Antikorruption. Die nationalen und internationalen Rankings wie der erste Platz Wiens im Index von Transparency International – Austrian Chapter bestätigt unseren Weg“, erläutert Bürgermeister Dr. Michael Ludwig die umfassenden Aktivitäten Wiens.

„Wir lösen ein weiteres Versprechen ein: Wien wird fairer, transparenter und damit noch besser. Dies ist ein ganz bedeutender Schritt, damit die unabhängige Wiener Antikorruptions- und Informationsfreiheits-Ombudsstelle in Zukunft professionell und verlässlich handeln kann. Ihre langjährige Erfahrung wird Marion Winkler helfen, Themen wie Korruptionsprävention, die Verbesserung von Compliance-Systemen und Konzeption und Wahrnehmung der Agenden einer Informationsfreiheits-Ombudsperson für Bürgerinnen und Bürger mit Tatkraft voranzutreiben. Ich wünsche ihr für die Aufgabe alles Gute!“, betont Vizebürgermeister und Transparenzstadtrat Christoph Wiederkehr.

Folgende Aufgaben und Zuständigkeiten fallen für die neue Bereichsleitung an:

Die Bereichsleiterin für Informationsfreiheit und Antikorruption hat lt. § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Magistrats (GOM) ein Weisungsrecht bezogen auf ihren Aufgabenbereich. Dieser umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:

• Koordination der Angelegenheiten der Informationsfreiheit und Auskunftspflicht, vor allem durch Etablierung, Monitoring und Weiterentwicklung magistratsweiter Standards für eine möglichst einheitliche und transparente Vorgangsweise

• Grundsätzliche Beratung der Dienststellen des Magistrats hinsichtlich Umsetzungsfragen der Informationsfreiheit

Konzeption und Wahrnehmung der Agenden einer Informationsfreiheits-Ombudsperson für Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer bei widerstreitenden Interessen vermittelnden Schlichtungsstelle für diesbezügliche Fragestellungen im Magistrat

• Vertretung Wiens in allfälligen gebietskörperschaftsübergreifenden Beratungsgremien zum Thema Informationsfreiheit

Wahrnehmung der Agenden einer Antikorruptions-Ombudsperson zur strategischen Koordination der Umsetzung von Korruptionsprävention und –bekämpfung im Magistrat, insbesondere in enger Abstimmung hinsichtlich Beratung und Servicierung von Dienststellen bzw. bei Vorliegen von Verdachtsmomenten mit der Magistratsdirektion – Geschäftsbereich Personal und Revision; Konzeption und Steuerung der Errichtung einer weisungsungebundenen Stelle für diese Ombudsfunktion, die zudem als Unterstützung der Stadtregierung und – in enger Abstimmung mit dem Compliance-Officer im Wiener Landtag – des Gemeinderats hinsichtlich Einführung, Aufrechterhaltung und Überprüfung bzw. Verbesserung von Compliance-Systemen für die Verwaltung und die Mitglieder des Gemeinderats dient

• Koordination von Angelegenheiten der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), insbesondere der zur Einrichtung der internen und externen Meldekanäle für Unionsrechtsverstöße erforderlichen Maßnahmen

• Laufende Impulsgeberin für die Optimierung einer nachhaltigen und gesamthaften Kultur der Transparenz, Compliance und Unbestechlichkeit zur Stärkung des Vertrauens in Politik, Verwaltung und stadtnahe Institutionen sowie Abwendung wirtschaftlichen Schadens

• Thematische Analysen, Trendbeobachtung, Wissensaustausch und Vernetzung zwischen relevanten internen und externen Stakeholdern in diesem Bereich. Wesentliche Entscheidungen, die diese Angelegenheiten betreffen, sind mit dem amtsführenden Stadtrat für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz bzw. den jeweils zuständigen ressortführenden Stadträtinnen und Stadträten abzustimmen. Diese Bestellung gilt auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit widerrufen werden.

Werdegang Marion Winkler

Marion Winkler hat ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz 1993 abgeschlossen und trat 1995 als rechtskundige Bedienstete in den Dienst der Stadt Wien ein – Ausbildungsbereich Bezirksämter. Nach Stationen als Referentin für Wohnrechtsangelegenheiten für die Bezirke 1, 8 und 9 (MA 16), als Dezernentin für den Bereich Behindertenhilfe sowie in weiterer Folge als Abteilungsleiter-Stellvertreterin (MA 12) und nach einer halbjährigen Jobrotation bei den Salinen Austria in Bad Ischl begann sie als Leiterin eines Rechtsreferates in der Magistratsdirektion (Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten). In der Zeit von 2002 bis 2004 hat sie außerdem als Mitglied des Führungskräftenachwuchs-Pools der Wiener Stadtverwaltung den Management-Lehrgang für Nachwuchsführungskräfte absolviert. Mit Juli 2007 wurde sie Leiterin der Gruppe Schlichtungsstelle in der MA 50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten) und sammelte in dieser Zeit u.a. Erfahrungen bei der Umstrukturierung und Neuaufstellung dieser Gruppe. Auch hat sie diverse rechtliche Vortragstätigkeiten sowohl auf der Verwaltungsakademie der Stadt Wien als auch auf der Fachhochschule Wien ausgeführt. 2009 wurde sie zur Leiterin der MA 69 (Immobilienmanagement) bestellt. Während dieser Tätigkeit wurde unter anderem auch die Immobilienstrategie der Stadt Wien erfolgreich implementiert.

Mit 25. August 2021 wurde ihr nunmehr der Aufgabenbereich als Bereichsleiterin für Informationsfreiheit und Antikorruption übertragen.

Fotos in Kürze unter wien.gv.at/pressebilder abrufbar. (Schluss)

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