Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 31.03.2021:
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Ei, ei, ei: So wird Ostern heuer tierleidfrei!

Mit Einkaufsratgebern und weiteren Angeboten der Tierschutzombudsstelle Wien eine bewusste Wahl für mehr Tierschutz treffen

Ob Osterschinken, gefärbte Eier, Striezel oder Pinze: Tierische Produkte und Zutaten stehen auf der Liste der Spezialitäten am Osterfest traditionell ganz oben. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltung gibt es bislang nur bei frischen Schaleneiern. Die von der Tierschutzombudsstelle Wien herausgegebene Einkaufsführerreihe „Augen auf beim …-Kauf!“ schließt diese Lücke und ermöglicht es den KonsumentInnen, sich am Feiertagseinkauf auch bei Schweinefleisch und Milchprodukten ganz bewusst für die tierfreundlichere Variante zu entscheiden. „Wenn dann noch unser neues Pixi-Buch im Osterkörbchen liegt, das bereits kleine KonsumentInnen spielerisch an einen achtsamen Umgang mit tierischen Lebensmittellieferanten heranführt, dann kann Ostern vielleicht auch für die sogenannten Nutztiere zum „Fest der Hoffnung“ werden“, so Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau.

Der Einkaufsratgeber „Augen auf beim Schweinefleischkauf!“ nimmt 26 gängige Siegel, Marken und Gütezeichen für Schweinefleisch unter die Lupe und bewertet diese nach 12 Tierschutz- und Umweltschutzkriterien. So wurde etwa überprüft, ob das jeweilige Gütezeichen garantiert, dass Schweinen das Ringelschwänzchen nicht abgeschnitten wird, dass die Tiere ohne Gentechnik-Futtermittel gefüttert werden und Vollspaltenböden verboten sind. „Für KonsumentInnen ist leider auf den ersten Blick nicht erkennbar, wie tierfreundlich oder nachhaltig die Ware wirklich ist“, weiß Eva Persy. „Wenn man sieht, was sich hinter der schönen Werbung oder den wohlklingenden Gütezeichen verstecken kann, kann der Osterschinken durchaus im Halse stecken bleiben. Checken Sie daher lieber vorher, welches Produkt Ihren Ansprüchen genügt!“ Der Einkaufsführer steht hier zum Download bereit: https://www.tieranwalt.at/Aktuelles/Schweinefleisch.htm

Wer in der Osterbackstube mit Milch, Topfen oder Butter arbeitet, der bekommt im Einkaufsratgeber „Augen auf beim Milcheinkauf!“ der Tierschutzombudsstelle Wien umfassende Informationen über die Standards in der Milchviehhaltung. Die Tierwohl-Maßnahmen der in den österreichischen Supermärkten gängigen Marken und Gütesiegel werden in regelmäßigen Abständen auf https://www.tieranwalt.at/de/milch.htm aktualisiert und eingeordnet.

Frische Schaleneier sind derzeit das einzige tierische Produkt am Markt, bei dem es eine gesetzlich verbriefte Kennzeichnung von Herkunft und Haltungsform gibt. Was es mit dem Eierstempel auf sich hat und wie kinderleicht der Code aus Zahlen und Buchstaben „geknackt“ werden kann, erfahren kleine (und große) TierfreundInnen im neuen Pixi-Buch „Hanna, Paul und das Abenteuer auf dem Markt“, das die Tierschutzombudsstelle gemeinsam mit dem Wiener Marktamt herausgibt. Das kostenlose Büchlein kann unter 01-4000 8090 (Montag bis Freitag, 7.30 bis 15.30 Uhr) beim Marktamt bestellt werden. Was viele nicht wissen: Im Verkauf erhältliche bereits gefärbte Eier gelten als verarbeitet und sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. „Wenn Sie zu Ostern kein „Überraschungsei“ im Nest haben möchten, dann kaufen Sie am besten die mit der Zahl 0 gekennzeichneten Schaleneier aus österreichischer biologischer Freilandhaltung und färben diese selbst“, rät Persy.

Übrigens: Tierleid lässt sich ganz einfach vermeiden, wenn Sie Alternativen zu Osterschinken und Co. auftischen. Wie der Verzicht auf tierische Produkte kein Opfer, sondern ein Gewinn für Tier und Mensch sein kann, zeigen die köstlichen Rezeptideen fürs Ostermenü auf www.tieranwalt.at. Persy: „Die Gerichte sind einfach „G.U.T.“: gut für die Gesundheit, gut für die Umwelt und gut für das Tierwohl – und das nicht nur am Osterfest. Probieren Sie es aus!“ 

Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.

Die TOW im Internet: https://www.tieranwalt.at

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