Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.02.2021:
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Petitionsausschuss tagte im Wiener Rathaus

Der Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen hat sich heute, Donnerstag, im Wiener Rathaus zu seiner ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode getroffen. Auf der Tagesordnung standen insgesamt elf Petitionen sowie die Wahl der neuen Vorsitzenden. Die Ausschuss-Mitglieder wählten Gemeinderätin Mag.a Andrea Mautz-Leopold (SPÖ) einstimmig zur neuen Vorsitzenden. Gemeinderat Mag. Marcus Schober (SPÖ) wurde als erster Stellvertreter, Gemeinderätin Sabine Schwarz (ÖVP) als zweite Stellvertreterin, Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) als dritte Stellvertreterin und Thomas Weber (NEOS) als vierter Stellvertreter gewählt. 

Petition „Rettet Heiligenstadt vor massiver Verbauung“

In der Petition wird die geplante Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans für das Areal an der Grinzinger Straße sowie die Aufhebung der bestehenden Schutzzone kritisiert. Der Ausschuss beschloss eine weitere Behandlung der Petition in einer der nächsten Sitzungen, um vorerst nächste Entwicklungen des Planungsentwurfs für den Bereich der Grinzinger Straße abzuwarten. Anschließend wird der Ausschuss eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise aussprechen. 

Petition „Für die respektvolle Erhaltung und adäquate Nutzung der Helmut-Richter-Schule am Kinkplatz in Wien/Penzing“

Der Petitionswerber war zur Begründung der Petition in den Ausschuss geladen. Er betonte den „baukulturellen Wert“ der Schule am Kinkplatz. Der Schulbau sei in den 1990er-Jahren „ein Aushängeschild der Stadt Wien“ gewesen und habe damals „das Wiener Schulwesen in Bewegung gebracht.“ Mit wenigen technischen Änderungen am Gebäude sei nun die Chance gegeben, „die Bildungslandschaft Wiens weiterzuentwickeln“ und das von Stararchitekt Helmut Richter geplante „Leuchtturmprojekt“ in seiner ursprünglichen Form „mit zweiseitig belichteten Räumen“ zu erhalten. Die Frage nach der konkreten Nachnutzung des Schulgebäudes ließ der Petitionswerber offen, da die weitere Verwendung des Baus der Stadt Wien obliegen würde. Der Petitionsausschuss beschloss, beim zuständigen Stadtrat Christoph Wiederkehr eine Stellungnahme einzuholen und die Petition weiter in Behandlung zu belassen.

„Radweg Dornbach-Neuwaldegg/Sicher Radfahren in Dornbach“

Auch hier war der Petitionswerber zur Begründung in den Ausschuss geladen. Um für Radfahrende „eine neuralgische Stelle zu entschärfen und mehr Platz für den Radverkehr zu schaffen“, solle ab der Vollbadgasse stadtauswärts eine Parkplatz-Spur für den Radverkehr freigemacht werden. Stadteinwärts möge der Radweg über die Dornbacher Straße führen, „um damit die Interessen aller VerkehrsteilnehmerInnen zu wahren“. Der Ausschuss beschloss eine Empfehlung an die zuständige Stadträtin Ulli Sima und die Bezirksvorsteherin von Hernals, Ilse Pfeffer, ein Pilotprojekt ab dem Frühjahr 2021 in die Wege zu leiten. In diesem Pilotprojekt soll eine Park-Spur tagsüber von 8 bis 20 Uhr dem Radverkehr zur Verfügung gestellt werden sowie zusätzlich temporeduzierte Maßnahmen umgesetzt werden. Mit der Empfehlung der Einrichtung des Pilotprojekts schloss der Gemeinderatsausschuss die Behandlung dieser Petition ab. 

Neu in Behandlung genommene Petitionen

Der Petitionsausschuss nahm außerdem folgende Petitionen neu in Behandlung: „Erhalt Baumbestand Bildungsgrätzel Josefstadt“, „Initiative Erhaltung der Eisteichgründe – Stadtwald“ und „L(i)ebenswerte Löwengasse“. Bei diesen Petitionen beschloss der Ausschuss, Stellungnahmen von den dafür zuständigen StadträtInnen und deren Geschäftsgruppen und/oder von den betreffenden BezirksvorsteherInnen einzuholen sowie die PetitionswerberInnen einzuladen.
Die Petition „Unser Donaukanal – Petition für den Donaukanal als konsumfreien Treffpunkt und Freizeitort statt Gastropachtfläche!“ wurde vom Ausschuss angenommen und begründet abgeschlossen, da der Petitionsausschuss nicht als Instrument der parteipolitischen Mobilisierung verwendet werden solle. Die Petition war im Zuge einer Wahlkampagne von einer einer wahlwerbenden Partei nahestehenden Person eingebracht worden.

Die Petitionen „Blutspenden auch für Homosexuelle“, „Journalistischer Eid“, „Ersatzstimme und ,Abschaffung‘ der verlorenen Stimme“ und „Einführung der Motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge“ wurden nicht in Behandlung genommen, da sie die Voraussetzungen des Wiener Petitionsgesetzes nicht erfüllen.

Petitionsausschuss seit 2013

Im März 2013 hat sich der Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen (Petitionsausschuss) konstituiert. Er setzt sich aus GemeinderätInnen aller fünf im Wiener Gemeinderat vertretenen Fraktionen zusammen. WienerInnen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, haben unabhängig von ihrer StaatsbürgerInnenschaft die Möglichkeit, ihre Anliegen an den Petitionsausschuss heranzutragen. Diese werden ab 500 UnterstützerInnen im Ausschuss behandelt.

Alle bisher eingebrachten Petitionen sind unter www.petitionen.wien.gv.at abrufbar. Dort können auch online Petitionen (Bürgerkarte, freigeschaltete e-card oder digitale Handysignatur nötig) eingebracht werden. (Schluss) nic 

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