Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.12.2019:
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Ausschuss der Regionen beschließt Wiener Initiative für Regelung von Airbnb & Co.

Stadtrat Peter Hanke: EU braucht klare Regeln für die Plattformwirtschaft – neue Kommission ist am Zug – Stadt Wien treibt Initiative in Brüssel voran

Mit 1. Dezember hat die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufgenommen. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit soll 2020 die Ausarbeitung eines Gesetzespaketes für die Digitalwirtschaft werden. Bereits heute wurde im Ausschuss der Regionen (AdR) auf Initiative Wiens ein Forderungskatalog zu dieser Frage einstimmig beschlossen: Es geht um die Schaffung klarer Regeln für Digital-Plattformen wie Airbnb & Co. Die Regionen und Städte fordern darin eindeutige Bestimmungen, die die Digitalwirtschaft rechtlich absichern und die Vollziehung von Regeln durch die zuständigen öffentlichen Behörden sicherstellen. Der Forderungskatalog für eine europäische Rahmenregulierung der Plattformwirtschaft wurde vom Wiener Gemeinderat Peter Florianschütz als Berichterstatter im AdR formuliert.

„Die EU muss global mit fairen Regeln für Digital-Plattformen vorangehen. Gesetze müssen in Europa für alle gleichermaßen gelten. Die EU muss sich dabei um die Interessen der Menschen in den Städten, Gemeinden und Ländern kümmern. Wir brauchen Lösungen: bei der Besteuerung, im Bereich Wohnen durch die Kurzfristvermietung, in der städtischen Mobilität und im Bereich des öffentlichen Raums“, erklären Stadtrat Hanke und Gemeinderat Florianschütz.

Wien sei keineswegs gegen die Plattformwirtschaft, aber ohne faire Rahmenbedingungen werde diese in Zukunft bei den Unternehmen, den ArbeitnehmerInnen und den Menschen in ihrer Rolle als AnrainerInnen schwerlich Akzeptanz finden. „Wir fördern digitale Anwendungen, wo immer das sinnvoll ist und den Menschen nützt. Aber keine Steuern zu zahlen oder regionale Regeln bewusst zu ignorieren – das ist nicht innovativ. Das können wir nicht hinnehmen“, bekräftigt Hanke.

Die Spitzen der künftigen EU-Kommission haben u.a. in den Hearings bestätigt, dass die Plattformwirtschaft auf europäischer Ebene neu geregelt werden soll. „Das zeigt: Die Überzeugungsarbeit Wiens trägt bereits Früchte, denn die Stadt hat sich hier schon seit einigen Jahren stark dafür eingesetzt“, erklärt Hanke. „Die Stellungnahme fordert eine Änderung der völlig veralteten E-Commerce-Richtlinie. Ich gehe davon aus, dass unsere Wiener Position mit großer Mehrheit angenommen wird“, ergänzt Florianschütz, der auf einen einstimmigen Ausschuss-Beschluss im Oktober verweist. „Ich habe im AdR immensen Zuspruch von anderen Städten und Ländern erhalten“, so Florianschütz, der zugleich Vorsitzender des Wiener EU-Ausschusses im Gemeinderat ist. Zudem arbeite Wien etwa im Bereich Kurzfristvermietung gemeinsam in einem starken europäischen Netzwerk mit Städten wie Amsterdam, Paris, Barcelona, Berlin, Bordeaux, London oder Krakau.

Die Stellungnahme zielt auf vier wesentliche Punkte:

  1. Daten: Europas Städte und Gemeinden brauchen im Digitalzeitalter den Zugang zu relevanten Daten von Plattformen. Die Städte benötigen die jeweiligen Plattform-Daten, um effizient vollziehen zu können (z.B. im Abgabewesen). Die Überlassung von Daten muss laut Antrag an die Wirtschaftskommission des AdR auf Basis eines konkreten gesetzlichen Auftrages erfolgen. Die Überlassung von Daten über definierte Schnittstellen erhöht nicht zuletzt auch die Effizienz für die Plattformen selbst.
  2. Rechtssicherheit: Europas Städte brauchen Rechtssicherheit. Derzeit gilt für digitale Unternehmen in der EU das Sitzlandprinzip, d.h. Rechtsstreitigkeiten müssen mit teils hohen Kosten und großem Aufwand in fremden Rechtssystemen ausgetragen werden. Diesbezüglich müssen die Rechte von Behörden in den Sitzländern klarer geregelt werden, um die Regeln ohne unverhältnismäßigen Zusatzaufwand durchsetzen zu können. Gleichzeit gelte es gerade europäische Plattformen die Möglichkeit zu eröffnen, sich entsprechend in einem rechtssicheren Rahmen etablieren zu können.
  3. Verantwortlichkeit: Plattformen sind längst keine „schwarzen Bretter“ mehr, an denen lediglich Nachrichten ausgetauscht werden. Sie stellen zahlreiche zusätzliche Dienstleitungen zur Verfügung wie Bewertungen, Reihungen, sie betreiben Markterschließung uvm. Sie müssen daher auch für illegale Inhalte haftbar gemacht werden können, bspw. müssen sozial geförderte Wohnungen von den Nächtigungsplattformen entfernt werden können.
  4. Spezialthema Wohnen: Der AdR fordert eine klare Neuregelung der Thematik schon im Digital Services Act, da Wohnungsmärkte in allen Mitgliedsstaaten grundsätzlich speziellen gesetzlichen Regeln unterworfen sind. Die Kurzfristvermietung entzieht dabei in zahlreichen Städten Europas wesentlichen Wohnraum, der somit Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung steht. Das europäische Rahmenrecht müsse hier klar regelnd eingreifen, gerade um auch das Zusammenleben und leistbares Wohnen in urbanen Zentren zu gewährleisten.

„Wien möchte gerade auch im Sinne der Plattformen zu ordentlichen Regeln in der EU gelangen. Gleichzeitig sind wir als Städte aufgerufen, dass wir unseren BürgerInnen klare Regeln kommunizieren können und weiterhin demokratisch unseren gemeinsamen Lebensraum gestalten können“, so Hanke. Wien werde sich daher weiter dafür einsetzen, effiziente Verfahren zu etablieren. Derzeit führt Wien gegen mehrere Plattformen auf Basis des Wiener Tourismusförderungsgesetzes Verwaltungsstrafverfahren. „Zahlreiche Plattformen halten sich nach Punkt und Beistrich an die Regeln – und das ist gut so. Wir wollen, dass das in Zukunft alle in Wien tätigen Unternehmen tun“, so Hanke abschließend. (Schluss)

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