Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.09.2018:
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Wiener Landesregierung: Antrag zur WBV-GÖD einstimmig abgelehnt

StRin Gaal: „Sicherheit der MieterInnen steht im Vordergrund – für diese ändert sich nichts“

Die Wiener Landesregierung hat in ihrer Sitzung heute, Dienstag, die mittelbare Übertragung von Anteilen an der WBV-GFW (vormals WBV-GÖD) einstimmig abgelehnt. Damit ließ sie sich entgegen anderslautender Behauptungen nicht durch die angekündigte Zurückziehung des Antrages von einer Entscheidung abbringen.

Begründet wurde die Vorgehensweise damit, dass die Landesregierung gemäß § 10a des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) auch amtswegig, also von sich aus, tätig werden kann. Ein Antrag seitens der Wohnbauvereinigung ist demnach nicht zwingend notwendig.

„Wie bereits von mir angekündigt, stimmt die Stadt Wien der Anteilsübertragung nicht zu. Der Bundesgesetzgeber hat im Frühjahr 2018 klargestellt, dass auch mittelbare Übertragungen innerhalb von Gemeinnützigen genehmigungspflichtig sind. Danach richten wir uns: Die Stadt Wien hat von Beginn an immer alle Handlungsmöglichkeiten genutzt, die ihr das WGG an die Hand gibt. Besonders wichtig ist mir: Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich selbstverständlich nichts, Mietverträge und die Höhe der Mieten bleiben weiterhin unverändert“, so Wiens Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.

Was die Beweggründe für die Entscheidung betrifft verweist die Wohnbaustadträtin auf die Bedeutung von gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen. Sie seien ein wichtiger Grundpfeiler des österreichischen Wohnungswesens – und schon deshalb vor Spekulationen zu schützen.

Der Grundgedanke des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bestehe darin, dass eine gemeinnützige Bauvereinigung in den Genuss von Vorteilen gelangt, sie sich aber im Gegenzug einem strengen Regime unterwerfen muss. Das soll nicht zuletzt sicherstellen, dass die Vorteile nicht in die falsche Hand gelangen bzw. dass niemand einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil auf Steuerkosten daraus zieht. Im vorliegenden Fall sind in der Gesamtheit die Grenzen des WGG überstrapaziert worden, die strenge Regelung des Kaufpreises ist durch zusätzliche Geldflüsse von Seiten Dritter verletzt worden.

Zur weiteren Vorgehensweise sieht der Beschluss der Landesregierung nun vor, dass die Wohnbauvereinigung die Entscheidung ab Rechtskraft binnen einer Frist von drei Monaten umsetzen muss. Sie soll beim zuständigen Firmenbuch den Ausweis der Alt-Gesellschafter (mit Stand vor dem 31. Dezember 2008) erwirken.

Zum Hintergrund: Die Frage, ob die Wiener Landesregierung überhaupt über die Genehmigung zu entscheiden hat, war jahrelang rechtlich unklar und strittig. Gelebte Praxis war es, mittelbare Übertragungen nicht zu genehmigen zu müssen. Daher hat der Nationalrat im Frühjahr 2018 die Gesetzeslage nachbessern und klarstellen müssen, um das Genehmigungsverfahren in Gang zu setzen.

Rückfragehinweis für Medien

  • Daniel Benyes
    Mediensprecher Frauen- und
    Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal
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