Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.08.2018:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

FPÖ will Stadtrechnungshof bei WBV-GFW-Wohnungsverkauf einschalten

Freiheitliche wollen auch Dringliche Anfrage an Bürgermeister Ludwig zum Thema stellen

Der Streit um den Verkauf von rund 3.000 Sozialwohnungen der WBV-GFW wird im Herbst den Wiener Stadtrechnungshof und den Gemeinderat beschäftigen. Das haben Vizebürgermeister Dominik Nepp und FPÖ-Wien-Chef Johann Gudenus heute, Donnerstag, bei einer Pressekonferenz angekündigt.

Die FPÖ werde sich mit einem Prüfansuchen an den Stadtrechnungshof wenden und will die Rolle von Immobilien-Investor Michael Tojner beleuchten lassen, der laut FPÖ hinter dem Kauf stecke. Das belegten E-Mails, welche der FPÖ vorlägen. Außerdem müsse geklärt werden, warum das Wohnbauressort und die zuständige Magistratsabteilung 50 zunächst gezögert hätten, den Verkauf zu stoppen. Der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigung und die Finanzbehörde hätten nämlich Bedenken gegen die Anteilsübertragungen angemeldet. Die Stadt wird dem Verkauf nicht zustimmen, erklärte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal Anfang August.

Die FPÖ will Bürgermeister Michael Ludwig – bis vor seiner Wahl zum Stadtchef für das Wohnbauressort verantwortlich – zur Causa befragen. Dazu wollen die Freiheitlichen beim nächsten Gemeinderat im Herbst eine „Dringliche Anfrage“ einbringen.

Gegenstand des Streits ist der Verkauf von 3.000 Sozialwohnungen der WBV-GFW, der ehemaligen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft der GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst). Dabei sollten Anteile der Genossenschaft an einen neuen Eigentümer übertragen werden. Der Revisionsverein hatte festgestellt, dass der Käufer im Baugewerbe tätig ist, was aber laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verboten ist. Außerdem vermutet die FPÖ hinter dem Käufer einen „Strohmann“ von Immo-Investor Michael Tojner.

Weitere Informationen: Pressestelle der FPÖ Wien, Tel. 01/4000-81746. (Schluss) ato

Rückfragehinweis für Medien