Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.03.2018:
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KH-Nord: Projektleiterin wird abgezogen – Innenrevision überprüft Auftrag zur „energetischen Reinigung“

Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und Disziplinarverfahren eingeleitet

Die Auftragserteilung für die „Optimierung des Krankenhaus Nord“ hat zu ersten Konsequenzen geführt. KAV-Direktor Herwig Wetzlinger teilt mit, dass die Programmleiterin des Krankenhauses Nord diesen Auftrag erteilt hat. Sie wurde mit sofortiger Wirkung von ihrer Leitungsfunktion abgezogen. Die Innenrevision ist bereits beauftragt geworden, um Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu untersuchen. „Gleichzeitig wird eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das ist keine Anzeige, denn es besteht derzeit kein Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand“, unterstreicht Wetzlinger. Dies ist eine vorbeugende Maßnahme und dient der Transparenz und Aufklärung. Es wird zudem ein Disziplinarverfahren gegen die Programmleiterin angestrengt. In diesem Verfahren könne die Mitarbeiterin auch ihre Sicht der Dinge einbringen, so der KAV-Direktor.

„Für mich stellt eine derartige Vorgehensweise einen erheblichen Vertrauensverlust dar, denn eine Zweckmäßigkeit solcher Aufträge ist für mich absolut nicht erkennbar“, sagte der KAV-Direktor. Die Ergebnisse der Innenrevision bzw. der Disziplinarkommission werden die weitere Vorgangsweise in diesem Fall bestimmen – dienstrechtliche Konsequenzen, mögliche strafrechtliche Konsequenzen oder auch Schadenersatzforderungen. Grundsätzlich ist eine Auftragserteilung bis zu einer Summe von 100.000 Euro gesetzlich möglich und kein KAV-Spezifikum. Das heißt, die österreichweit für die öffentliche Hand geltenden Vergabevorschriften und die vom Bundeskanzleramt erlassene Schwellenwerteverordnung sind eindeutig eingehalten worden. Im Zusammenhang mit der Direktvergabe unter einem Wert von 100.000 Euro gibt es also keinerlei Verfehlungen. Jedoch ist ein sorgsamer Umgang mit dem vorhandenen Budget von Führungskräften in derartigen Positionen unerlässlich. „Wir werden nun alle Aufträge, die durch die Mitarbeiterin erfolgt sind, überprüfen“, so Wetzlinger. Die Funktion der Programmleitung wird interimistisch der bisherige Stellvertreter übernehmen.

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