Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.07.2017:
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Neuorganisation des KAV: Krankenanstaltenverbund wird eine Anstalt öffentlichen Rechts

Pressekonferenz "Neuorganisation des KAV"

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„Wiener Modell“ orientiert sich an „best practice“ Beispielen - Privatisierung ausgeschlossen – Umsetzung bis 1.1.2019

Die Wiener Landesregierung einigte sich im Einverständnis mit der younion_Die Daseinsgewerkschaft auf eine Neuorganisation des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV). In einem Reformprozess aus dem Programm „Wien neu denken“ wurden gemeinsam mit ExpertInnen mögliche Rechtsformen analysiert und eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet. Als beste Variante stellte sich die Anstalt öffentlichen Rechts heraus. „Statt dem bisherigen Entscheidungslabyrinth können wir durch die Neuorganisation dem KAV den notwendigen Spielraum verschaffen, um den Anforderungen im 21. Jahrhunderts begegnen zu können. Der KAV wird so nicht nur verantwortlich gemacht, sondern erhält auch die notwendige Verantwortung vor allem im Finanz- und Personalbereich. Damit Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie wirken“, ist die Wiener Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger überzeugt.

„Mit der Neuorganisation des KAV und vor allem der selbständigen Personalverantwortung wird dieser flexibler, die interne Verwaltung schlanker sowie Entscheidungswege kürzer. Ich freue mich, dass gemeinsam mit dem Koalitionspartner ein mutiger Schritt in Richtung einer modernen Verwaltung ins Leben gerufen wurde. Nun werden wir gemeinsam an der Umsetzung arbeiten“, so die Gesundheitssprecherin der Grünen Wien, Birgit Meinhard-Schiebel.

Wichtige Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Anstalt öffentlichen Rechts

Die künftige Ausgestaltung des KAV als Anstalt öffentlichen Rechts orientiert sich in Form eines „Wiener Modells“ einer Anstalt öffentlichen Rechts an „best practice“ Beispielen unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den Bundesländern und bestehender gesetzlichen Regelungen. Es besteht die Absicht diese Anstalt mit 1.1.2019 einzurichten.

Eine Privatisierung bleibt ausgeschlossen – die Stadt Wien wird auch in Zukunft 100-prozentige Eigentümerin bleiben. Die Anstalt öffentlichen Rechts soll vor Privatisierungen mit einer im Landtag hierfür notwendigen zwei Drittel Mehrheit geschützt werden. Der niederschwellige und soziale Zugang für alle Wienerinnen und Wiener zu den hochqualitativen Gesundheitsleistungen der Stadt Wien wird durch die Anstalt öffentlichen Rechts sichergestellt.

Eckpunkte der Neuorganisation:
- Der KAV erhält Personalhoheit. Alle MitarbeiterInnen bleiben durch Zuweisung auch zukünftig Bedienstete der Stadt.
- Der KAV erhält Finanzhoheit durch eine mindestens 5-jährige Zuschussvereinbarung.
- Die neue Führungsstruktur besteht aus Aufsichtsrat und Vorstand.
- Politische Kontrolle bleibt durch Aufsichtsrat und Interpellationsrecht für Opposition erhalten.

Frauenberger abschließend: „Indem wir dem KAV mehr Verantwortung und Bewegungsspielraum geben, setzen wir Ressourcen frei, die er dringend benötigt, um sich voll und ganz auf seine eigentlichen Stärken und Aufgaben zu konzentrieren. Er braucht jeden Cent und jede Minute dafür, dass zufriedene MitarbeiterInnen bestmöglich für die PatientInnen in Wien sorgen.“

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