Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 13.06.2017:
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Sigrid Pilz erneut Wiener Pflege- und Patientenanwältin

Nach Beschluss durch die Wiener Landesregierung ist Dr.in Sigrid Pilz erneut als Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin (WPPA) bestellt.

Mit der heutigen Sitzung und Beschlussfassung der Wiener Landesregierung ist Dr.in Sigrid Pilz erneut als Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin (WPPA) bestellt. Die promovierte Erziehungswissenschaftlerin und Psychologin wird diese zentrale Funktion erneut, ab 1. Juli 2017, für die Dauer von fünf Jahren übernehmen. Pilz war 2012 als erste Frau dem damaligen Pflege- und PatientInnenanwalt Hon. Prof. Dr. Konrad Brustbauer gefolgt.

Die im Vorfeld der Bestellung erforderliche Ausschreibung wurde Mitte März 2017 unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes durchgeführt. Mit Ende der Bewerbungsfrist, am 06. April 2017, hatten sich sieben Personen – fünf Frauen, zwei Männer – beworben. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, haben sich fünf KandidatInnen für das weitere Auswahlverfahren mit einer externen Personalmanagement-Firma qualifiziert. Danach wurden mit allen KandidatInnen strukturierte Interviews geführt, aus dem zwei Finalisten für das Hearing hervorgingen.

Anlaufstelle bei Fragen und Problemen

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft besteht seit 25 Jahren und ist eine unabhängige und weisungsfreie Einrichtung zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen von Personen in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens und Pflegebereiches in Wien. Sie wird von PatientInnen, Angehörigen, aber auch von ÄrztInnen in Anspruch genommen.

Die Aufgaben erstrecken sich von der Behandlung von Beschwerden über die Aufklärung von Mängeln und Missständen bis hin zur Abgabe von Empfehlungen zu deren Abstellung. Außerdem erteilt die WPPA Auskünfte über das Wiener Gesundheits-, Spitals- und Pflegewesen, über Patientenrechte sowie deren Geltendmachung und Durchsetzung. Die WPPA informiert zudem über Hauskrankenpflege, soziale Dienste und Pflegegeld und hilft bei Konflikten im Gesundheits- und Pflegebereich.

Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht wirksam. Die Wiener Pflege- und PatientInnenanwältin und ihre MitarbeiterInnen unterliegen jedoch der Amtsverschwiegenheit. Die Inanspruchnahme der Leistungen der WPPA ist kostenlos. (Schluss)

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