Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.01.2017:
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Ludwig/Hohenberger/Neumayer: Neue Rollatoren-Parkplätze im Gemeindebau

Ludwig/Hohenberger/Neumayer: Neue Rollatoren-Parkplätze im Gemeindebau

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Sichere und kostenlose Lösung für NutzerInnen; auch den strenger gestalteten Bestimmungen des Wiener Feuerpolizeigesetzes 2015 wird damit entsprochen


Viele SeniorInnen im Wiener Gemeindebau sind im Alltag auf eine Gehhilfe angewiesen. Doch nicht jeder Rollator kann auch in der eigenen Wohnung untergebracht werden. Im Stiegenhaus wurde das Abstellen der Gehhilfen jedoch häufig durch die geltenden Brandschutzbestimmungen, die das Freihalten der Fluchtwege vorschreiben, erschwert.

„Wir haben nun eine Lösung erarbeitet, die vielen Bewohnerinnen und Bewohnern, die keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung haben, einen feuerpolizeilich genehmigten Rollator-Abstellplatz ermöglicht“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Der Wiener Wohnbaustadtrat besuchte gemeinsam mit Bezirksvorsteher Erich Hohenberger sowie Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer die Mieterin Irmgard Piloni im Gemeindebau Untere Weißgerberstraße 53-59 im 3. Bezirk. Piloni zählt zu den allerersten BewohnerInnen, die den neuen Rollator-Abstellplatz in Anspruch nehmen.

„Das Wohlbefinden unsere älteren Bewohnerinnen und Bewohner im Gemeindebau ist mir sehr wichtig. Deshalb bilden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren einen wesentlichen Schwerpunkt bei Wiener Wohnen, den wir kontinuierlich ausbauen. Auch die neue kostenlose Lösung für Rollatoren-Abstellplätze soll Seniorinnen und Senioren den Alltag erleichtern“, betonte Ludwig.

„Im 3. Bezirk gibt es 102 Gemeindebauten. Rund 4.000 Gemeindemieterinnen und -mieter sind über 65 Jahre alt. Gerade die betagteren Bewohnerinnen und Bewohner sind meist auf einen Rollator angewiesen. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass nun ein Angebot geschaffen wurde, das bestmöglich auf deren Bedürfnisse eingeht“, unterstrich Bezirksvorsteher Erich Hohenberger.

„Mit den neuen, feuerpolizeilich genehmigten Rollatoren-Parkplätzen möchten wir – auch unter Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards im Gemeindebau – unsere älteren und gehbehinderten Mieterinnen und Mieter unterstützen. Das verstehen wir als Teil unseres sozialen Auftrags“, erläuterte Wiener Wohnen Direktor Josef Neumayer, warum ihm dieses Thema am Herzen liegt.

Mieterin Irmgard Piloni zeigte sich über die neue Lösung sehr zufrieden. „Der Abstellplatz ist wirklich eine große Hilfe für mich. Sehr gut finde ich auch das eigene Nummernschild dafür. Damit sich den Platz niemand anderer nimmt, während ich mit dem Rollator unterwegs bin.“

Neues Service von Wiener Wohnen

Bislang kam es immer wieder dazu, dass im Stiegenhaus geparkte Rollatoren entfernt werden mussten, weil die Abstellplätze nicht mit den Bestimmungen des Feuerpolizeigesetzes vereinbar waren. So konnten etwa auch Plätze in Treppennischen oder unterhalb von Postkästen nicht genutzt werden, da eine fixe Verankerung der Gehhilfen nicht vorhanden war. Abgestellte Rollatoren verrutschten und blockierten die gesetzlichen Fluchtwege. Ein Risiko, das Wiener Wohnen als verantwortungsvolle Hausverwaltung weder eingehen will, noch darf. Denn sollte es zu einem Brand und einer starken Verrauchung des Stiegenhauses kommen, zählt für die betroffenen MieterInnen jede Minute, um noch unbeschadet ins Freie gelangen zu können.

Hat ein/e MieterIn keine Möglichkeit, Ihren/seinen Rollator bis in die eigene Wohnung zu bringen, weil diese nicht stufenlos erreichbar ist, so kann sie/er sich für eine gesonderte Abstellgenehmigung an Wiener Wohnen wenden. Gemeinsam wird dann nach einem möglichen Abstellplatz im Stiegenhaus gesucht, der auch den aktuellen strengen feuerpolizeilichen Bestimmungen entspricht. Geeignete Plätze sind etwa Gang-Nischen oder Abstellflächen unterhalb von Postkästen, sofern auch die Anbringung einer Halterung möglich ist. Entspricht ein Abstellplatz den behördlichen Vorgaben, kann eine Abstellgenehmigung ausgestellt werden. Das Formular zum kostenlosen Ansuchen kann auch auf www.wienerwohnen.at heruntergeladen werden.

„Privatparkplatz“ mit Nummerntafel

Damit dieser offizielle „Rollatoren-Parkplatz“ nicht von anderen BewohnerInnen oder BesucherInnen verstellt wird, wird dieser Standplatz von Wiener Wohnen mit einem Nummernschild gekennzeichnet und eine Halterung zur Befestigung des Rollators montiert. Gemeinsam mit der offiziellen Abstellgenehmigung erhält die/der MieterIn eine Zwillings-Nummerntafel, mit der ihr/sein persönlicher Rollator ebenfalls gekennzeichnet wird. Ausschließlich dieser Rollator darf dann am reservierten Gangparkplatz abgestellt und mit einem Schloss an der vorgesehenen Halterung angehängt werden. Ergibt die feuerpolizeiliche Überprüfung, dass in einem Stiegenhaus leider kein oder kein weiterer Rollatoren-Parkplatz eingerichtet werden kann, bemüht sich Wiener Wohnen um eine alternative Unterbringungsmöglichkeit im nahen Umfeld des Stiegenhauses, so etwa in einer Rollatoren-Box.

Nähere Informationen

MieterInnen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind und die keinen stufenlosen Zugang zur Wohnung haben, wenden sich bitte an die Service Nummer 05 757575. Sie erhalten dort alle näheren Informationen zu den neuen Rollatoren-Abstellplätzen. rb/da

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