Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.12.2016:
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Winter in Wien: MA 48 hat alles im Griff

Winter in Wien: MA 48 hat alles im Griff

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Winter in Wien: MA 48 hat alles im Griff

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Liegenschaftseigentümer sind für die Gehsteige verantwortlich


Vorweihnachtliche Stimmung verbreitet der leichte Schneefall in Wien. Die MA 48 hat alles im Griff, in der Nacht waren 70 Fahrzeuge im Einsatz sowie 3 Winterdienstlagerplätze geöffnet. Es kam zu keinerlei Beeinträchtigungen für den Verkehr.

Moderne Streutechnologie zum Schutz der Umwelt und Luftgüte

Seit Jahren setzt die MA 48 auf innovative Streutechnologien, die den Salzverbrauch bei geringen Minustemperaturen noch weiter reduzieren. Bei Temperaturen um Null Grad kann so vor allem reine Sole ausgebracht werden, bei kälteren Temperaturen oder hohen Schneemengen punktet das bewährte Feuchtsalz mit seiner höheren Tauleistung. Durch den Einsatz von Salzsole und Feuchtsalz wurden die Streusplittmengen in Wien drastisch reduziert: Zum Vergleich: Im Winter 1995 hat die MA 48 noch mehr als 133.500 Tonnen Splitt gestreut, im Winter 2002/03 waren es noch rund 28.000 Tonnen, im sehr starken Winter 2012/2013 mit 121 cm Schnee an 42 Tagen 1.165 Tonnen und letztes Jahr nur noch 104 Tonnen. Der weitgehende Verzicht von Streusplitt ist eine wichtige Maßnahme der Stadt Wien im Kampf gegen Feinstaub.

In den vergangenen Wintern wurden erfolgreich neuartige Streugeräte mit der Möglichkeit zur wahlweisen Ausbringung von Feuchtsalz oder reiner Sole über einen Sprühbalken getestet. Die Ausbringung der Streumittel kann damit optimal dem Bedarf angepasst und dadurch reduziert werden.

1.400 MitarbeiterInnen im Einsatz für sichere Straßen

Für einen Volleinsatz stehen 1.400 MitarbeiterInnen in den verschiedensten Funktionen bereit. Die KollegInnen kommen aus den verschiedensten Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel StraßenarbeiterInnen, MechanikerInnen, Platzmeister, LenkerInnen, SchneetelefonistInnen, Oberaufseher, Kehrbezirksleiter, Funkwagenfahrer, Garagenleiter, Einsatzleiter und JournaldienstmitarbeiterInnen tragen dazu bei, dass der Winterdienst in Wien reibungslos funktioniert. Im Einsatzfall können zusätzlich bis zu 400 Streuarbeiter zur Unterstützung bei der Betreuung der Straßenübergänge aufgenommen werden. Auch externe MitarbeiterInnen privater Fuhrwerksunternehmen bilden ein wesentliches Element im Winterdienst der Stadt Wien.

353 Räum- und Streufahrzeuge stehen bereit

Entsprechend der Verkehrsbedeutung ist das öffentliche Straßennetz in fünf Klassen eingeteilt. Straßenzüge mit hoher Verkehrsbedeutung sind in den sogenannten A-Plänen zusammengefasst, die von Fahrzeugen der MA 48 betreut werden.

353 Räum- und Streufahrzeuge sind notwendig, um das Wiener Straßennetz im Winter in einem relativ engen Zeitrahmen zu betreuen. Die Organisation des Straßenwinterdienstes ruht auf drei Säulen:

  • Der Fuhrpark stellt 70 Fahrzeuge für die winterliche Betreuung des Hauptstraßennetzes.
  • 103 Fahrzeuge unserer PartnerInnen aus der Privatwirtschaft sind für den Winterdienst auf dem restlichen Hauptstraßennetz zuständig.
  • Die Straßenreinigung setzt 180 Kleinfahrzeuge auf den Nebenstraßen und Radwegen ein.

Modernste Doppelklingenpflüge im Kampf gegen Schnee und Eis

Auf unebenen Straßen haben sich Doppelklingenpflüge bestens bewährt. Die Anzahl dieser Spezialpflüge wird daher heuer von 17 auf 29 erhöht. Sie kommen auf ausgewählten Strecken wie etwa der Ringstraße oder der Höhenstraße zum Einsatz. Der Pflug besteht hier aus 2 hintereinander geschalteten Klingen. Die 1. Klinge ist starr (Grobräumung), die dahinter befindliche besteht aus beweglichen Lamellen und kümmert sich um die Feinräumung der unebenen Flächen. Durch die bessere Räumleistung wird der Streumittelverbrauch reduziert.

Die Folge: Schnee verbleibt nach dem Pflügen nicht mehr in den Spurrillen bzw. anderen Unebenheiten, der Einsatz von Auftaumitteln kann dadurch verringert werden

Leistungsfähige Soleanlagen

Die Versorgung der Winterdienstfahrzeuge mit Streumitteln ist essentiell für einen funktionierenden Winterdienst. Auf zwei Lagerplätzen wurden die bestehenden Soleanlagen durch leistungsfähigere ausgetauscht. Nach der Modernisierung wird die Anlage in der Mühlwasserstrasse ein Fassungsvermögen von 152.000 l besitzen und mit einer Mischleistung von 15.000 l/h arbeiten. Am Lagerplatz Seybelgasse wird die Soleanlage ein Fassungsvermögen von 110.000 l besitzen und mit einer Mischleistung von 8.000 l/h arbeiten.

Wer räumt wo? Klare Zuständigkeiten in Wien

Für die Betreuung der öffentlichen Straßen in Hinblick auf Reinigung und Winterdienst ist die MA 48 zuständig. Das Straßennetz, das die MA 48 im Winterdienst zu betreuen hat, ist 2.800 Kilometer lang. Die zu betreuende Fahrbahnfläche beträgt rund 23 Millionen Quadratmeter. Die MA 48 ist auch verantwortlich für mehr als 610.000 Laufmeter Gehsteige, Stiegen und kombinierte Geh- und Radwege. Die MA 48 betreut darüber hinaus das Radwegenetz: Da sich das Fahrrad immer mehr zum ganzjährigen Verkehrsmittel entwickelt, wurde ein 279 km langes Winterbasisradwegenetz definiert, das seither einheitlich und verstärkt durch die MA 48 winterlich betreut wird. Die betreuten Radwege sind auch online unter www.wien.gv.at/verkehr/radfahren/pdf/winterraeumung.pdf abrufbar. Die restlichen Radwege (über 900 km) werden im Zuge der weniger stark befahrenen Nebenstraßen und Nebenfahrbahnen ebenfalls von der MA 48 mit geräumt.

Das Autobahn- und Schnellstraßennetz (sowie auch die Tangente) einschließlich der Auf- und Abfahrten werden von der ASFINAG betreut.

Liegenschaftseigentümer für Gehsteige verantwortlich

Grundsätzlich sind für die winterliche Betreuung der Gehsteige von 6-22 Uhr die Liegenschaftseigentümer zuständig. Im Zuge der Novellierung der Gehsteigverordnung im Jahre 2012 kam es zu einigen Änderungen in diesem Bereich: So besteht beispielsweise für LiegenschaftseigentümerInnen bzw. beauftragte Firmen die volle Räumpflicht für Gehsteige, die unmittelbar an Behindertenparkplätzen angrenzen. Des Weiteren ist die Ablagerung des Schnees von schmalen Gehsteigen (schmäler als 1,5 m) in der Parkspur möglich, sofern der Verkehr nicht behindert wird bzw. es zu keiner Gefährdung kommt.

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